Nachdem ich Jahre auf eine Verhandlung zum Thema OEG gewartet hatte, habe ich als es so weit war, einen Rückzieher gemacht, aus Angst vor den Zeugenvernehmungen…(alle Geschwiste sollten geladen werden)
Jetzt, nach mehr als zwei Jahren bereue ich diesen Entschluss…ist es möglich, das Verfahren an dieser Stelle wiederaufzunehman?
Leider dauern diese Verfahren oft jahrelang,da ist es kein Wunder das den Überlebenden oft der Mut und die Ausdauer fehlt.
Mein Anwalt hat es damals geschafft das ich nicht vor Gericht sprechen und auf die Täter treffen mußte aufgrund der Retraumatisierungsgefahr.
Ich würde mich an den Anwalt und an das Gericht wenden und viel. mit Unterstützung des weißen Rings nachfragen.
Danke für deine Antwort…ich werde das überlegen, also scheint es ja grundsätzlich möglich, dieses Verfahren wiederaufzunehmen…
Leider dauern diese Verfahren oft jahrelang,da ist es kein
Wunder das den Überlebenden oft der Mut und die Ausdauer
fehlt.
Mein Anwalt hat es damals geschafft das ich nicht vor Gericht
sprechen und auf die Täter treffen mußte aufgrund der
Retraumatisierungsgefahr.
Ich würde mich an den Anwalt und an das Gericht wenden u
Ich habe heute zwecks Deiner Nachfrage telefoniert.
Es sieht in NRW so aus als müßte das ganze Verfahren neu begonnen werden…aber laß Dich nicht entmutigen.Frag erst einmal nach.
Bei mir hat es insgesamt 8 Jahre gedauert, es war eine harte Zeit, aber ich habe es nicht bereut.
Danke dir, ich lebe in Bayern…sieht aber so aus, als werde ich es auf jeden Fall nochmal angehen,allein wegen der Gerechtigkeit…
Zum Ausgleich der Folgen einer Gewalttat haben Opfer nach dem Opferentschädigungsgesetz Ansprüche auf staatliche Leistungen. Zu
den Leistungen zählen insbesondere die Kosten der Kranken- und
Heilbehandlung sowie eine Grundrente, wenn die Schädigungsfolgen einen
Grad von mindestens 30 % erreichen.Verstirbt das Opfer so wird Bestattungs- und Sterbegeld gezahlt.Witwen, Witwer, hinterbliebene Lebenspartner und Waisen haben zudem ebenfalls einen Anspruch auf eine monatliche Geldrente.
Weitere Informationen zum Thema „Opferentschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)“ finden Sie hier:
Jedem bleibt es frei, jederzeit einen neuen Antrag zu stellen! Viel Erfolg!