Guten Abend liebe Gemeinde,
es handelt sich um eine Eigentümergemeinschaft mit 11 Parteien, siehe Bild.
2009 hat diese genehmigt, das sich ein Eigentümer eine Steinmauer am Gartenende setzen darf, siehe 2. Bild folgendes Bild.
Wie verhält es sich, wenn ein neuer Eigentümer sich 2024 eine ähnlich aussehende Steinmauer gesetzt hat?
Der Eigentümer hat sich diese vorher nicht genehmigen lassen, dies wurde vergessen.
Ein Eigentümer hat sich beschwert, das die Mauer nicht gleich genug aussieht und somit wieder abgerissen werden müsse.
Als Kompromiss könne man ja die Mauer höhenmäßig auf eine Ebene schneiden.
Den Hausbewohnern kann diese Optik gar nicht stören, weil sie diese nie zu Gesicht bekommen und an der Mauer führt auch kein Weg für die Eigentümergemeinschaft.
Ich bin auf Eure Meinungen gespannt und bedanke mich im Voraus,
Matthias
Wenn weitere Nachfragen auftauchen, kann ich diese morgen nachreichen.