Optik Gartensondernutzungsrecht in einer Wohnanlage,

Guten Abend liebe Gemeinde,

es handelt sich um eine Eigentümergemeinschaft mit 11 Parteien, siehe Bild.

2009 hat diese genehmigt, das sich ein Eigentümer eine Steinmauer am Gartenende setzen darf, siehe 2. Bild folgendes Bild.

Wie verhält es sich, wenn ein neuer Eigentümer sich 2024 eine ähnlich aussehende Steinmauer gesetzt hat?
Der Eigentümer hat sich diese vorher nicht genehmigen lassen, dies wurde vergessen.

Ein Eigentümer hat sich beschwert, das die Mauer nicht gleich genug aussieht und somit wieder abgerissen werden müsse.
Als Kompromiss könne man ja die Mauer höhenmäßig auf eine Ebene schneiden.

Den Hausbewohnern kann diese Optik gar nicht stören, weil sie diese nie zu Gesicht bekommen und an der Mauer führt auch kein Weg für die Eigentümergemeinschaft.

Ich bin auf Eure Meinungen gespannt und bedanke mich im Voraus,
Matthias
Wenn weitere Nachfragen auftauchen, kann ich diese morgen nachreichen.

Das ist doch keine Mauer. Das sind ein paar aufgestellte Steine. Dass man sich wegen so einer Banalität das Leben schwermacht, macht mich wiederum völlig fassungslos. Erste Frage, die zu klären wäre: liegt hier überhaupt eine bauliche Veränderung vor, die von der ETV zu genehmigen wäre? Zweite Frage in dem Kontext: haben die paar Steine ein Fundament? Dritte und abstraktere Frage: verändern die Steine überhaupt das äußerliche Erscheinungsbild der Anlage? Ich zweifle…

Aber letztlich wird bei der ganzen Sache niemand gewinnen.

Bitte tu’s nicht! Durch die unregelmäßigen Längen der Steine ist Dein Werk deutlich weniger hässlich als das des Nachbarn. Wenn Du jetzt noch den gruseligen Kirschlorbeer rodest und z.B. durch Kornelkischen ersetzt, wird das beinahe ansehnlich - während beim Nachbarn aus der ganzen Geschichte selbst, wenn man die schauderhafte Thuja wegmacht, nichts Besseres werden kann als eine Art Denkmal für den antifaschistischen Schutzwall der Deudschen Degradschen Rebubligg.

Schöne Grüße

MM

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Hallo zusammen,
vielen lieben Dank für Eure Kommentare, denn ich empfand diese als hilfreich und aufbauend.

In knapp zwei Wochen am 4.09.2024 findet die Eigentümerversammlung der 10 Parteien statt und dann werde ich Euch von dem Ausgang berichten.
Ich werde die Bewohner von den Steinen versuchen zu überzeugen, wie optisch schön diese doch sind.
Ich habe eine natürliche Form mit eingebracht, nicht nur glatt und kantig und meinen individuellen Geschmack darin mit verwirklicht.
Fachlich richtig wurden die Steine einbetoniert und sind somit fest verankert, um die Böschung zu sichern.

Ich werde den eventuellen Joker, der überhaupt nicht genehmigungspflichtigen baulichen Veränderung an diesem Tag noch nicht ausspielen.
Wenn die Entscheidung zu meinen Ungunsten ausfallen sollte, lasse ich mir die Begründung schriftlich geben, damit ich etwas in der Hand habe.
Ich lasse Euch gern davon wissen, versprochen.

Gern möchte ich auch später den einfallslosen Kirschlorbeer gegen etwas schöneres und blickdichtes austauschen.

„Denkmal für den antifaschistischen Schutzwall“ :slight_smile:
Lustig, das würde ich ja auch gern so ansprechen, aber ich lasse es lieber.

Ich wünsche Euch noch einen schönen Tag,
Matthias