Optionen für (möglichst) gerade Wände im OG?

Hallo,

ich hätte gern (möglichst) gerade Wände im Obergeschoss, darf aber nicht zweigeschossig bauen (max 1,5).
Ich bin nicht vom Fach, hab mir aber folgende Optionen angelesen.

  1. Große Gauben (stößt man sich an den Ecken immer den Kopf :wink:
  2. Höherer Drempel (darunter kann ich mir noch schwer was vorstellen)
  3. Pultdach, so dass zumindest auf einer Seite oben gerade Wände sind (bin noch auf der Suche nach einem schicken Pultdach, oft sehen die so Hühnerstall-mäßig aus)
  4. Mansardendach (unsicher, ob das in eine modernere Gegend passt)
  5. Fläche EG deutlich größer als Fläche OG (so eine Möglichkeit solls geben, aber da bin ich nicht sicher)

Hat noch jemand eine Idee? Gern mit Link zu einem Foto, damit ich mir etwas darunter vorstellen kann.

Dankeschön und schöne Ostern!!
Eli

Moin,

  1. Bei der Mansarde ist oben die Schräge und unten ein gerades senkrechtes Stück Wand, das heißt (für den Laien) Drempel.
  2. Das wäre das Penthouse.

Gruß
Ralf

Hallo!

Wenn man nicht 2-geschossig bauen darf, dann bringen Dir all die genannten Punkte deiner Liste gar nix !

Es geht um den Begriff „Wann ist ein Geschoss ein (Voll)Geschoss ?“ nach Baurecht.
Das ist an der Wohnfläche festgemacht.
Vollgeschoss = gleiche Wohnfläche wie im EG. Das ist das einfachste Beispiel.
Wenn zweigeschossig ausgeschlossen ist, muss man oben (rechnerisch) weniger Wohnfläche haben,
Wie erreicht man das ? in dem man ein schräges Dach draufsetzt und die sich nun ergebenden Räume sind wegen der eingeschränkten Kopfhöhe rechnerisch kleiner als im EG.
Zusätzlich schreiben die Vorgaben sicher noch Traufhöhen, Firsthöhen oder Drempelhöhen vor. Man ist also weiter eingeschränkt.

Drempel = die Stummelwand(Brüstungsmauerwerk) im Obergeschoss auf der die Dachsparren aufliegen. Je niedriger der Drempel desto niedriger das
Dach und die Kopfhöhe in Drempelnähe.
Mit Gauben kann man das ausgleichen, dort hat man volle Kopfhöhe.

Übliche Drempelhöhen in B-Plänen sind zw. 50-60 cm, selten mal bis 100 cm

Mit Pultdach kann man meist nichts erreichen. Du musst ja zu weniger Fläche kommen. Das ginge, wenn man das Dach extrem schräg macht unter dem schrägen Teil rechnerisch die Wohnfläche nur halb oder gar nicht berechnen müsste. Nicht so praktikabel.
zumal oft die Firsthöhe oder schon die Ansicht als 2-geschossig ausgeschlossen ist. Und Pultdach ist von der einen Seite aus betrachtet immer 2- geschossig. Also dort besonders hoch.

Mansarddach käme je nach Dachneigung nahe an ein Vollgeschoss und wird nicht zulässig sein.

EG größer als DG wäre ein Staffelgeschoss. Das OG ist oben mit den Wänden eingerückt, also EG-Wand geht nicht in eins durch. Bei EFH unüblich bis planungsrechtlich nicht möglich (die Grundfläche an sich ist ja schon beschränkt)
Staffelgeschosse findet man typ. bei mehrstöckigen Häusern oder bei Aufstockungen von Bestandsbauten.

MfG
duck313

Moin Ralf :smile:
Danke für die Klarstellung. Hab Mansarddach dann falsch verstanden. Dachte, es wäre „oben geringe Neigung, unten starke Neigung (aber weniger stark als senkrecht)“.
Und ja, vielleicht kann Penthouse-Stil helfen - danke! Wobei für den Dachterrassen-Teil dann ja eine Steigung von 0 für die Fläche darunter wäre, was vielleicht auch wieder nicht geht.
Trotzdem vielen Dank!
Eli

Hallo Duck,

danke für Deine Hinweise.
Erstmal JA, es gibt weitere Beschränkungen. Firsthöhe 8,50, max 35cm über dem „Boden“ starten und mind. 35° Dachneigung. Für Drempel keine Vorgabe.

Und noch eine persönliche Ergänzung: das Haus würde in Nord-Süd-Ausrichtung stehen und die geraden Wände wären mir für die Südseite am wichtigsten (daher die Pultdach-Idee, ggf. mit 35° Neigung, aber nicht nur abfallend sondern First vielleicht 1/4 von Südseite entfernt bzw. 3/4 von der Ostseite, so dass im Osten die niedrigen Räume wären).

Mansarddach: Ok, verstanden.
Staffelgeschoss: Ok, auch verstanden. Wobei dann natürlich Verlust von Wohnraum an der „guten Seite“. Daher dann ggf. vielleicht lieber die Wand mit einem sehr großen Giebel hochziehen…

Vielleicht noch zur Info: Das Ganze geht natürlich zu einem Architekten - es geht nur um die Ideensuche, was bisher noch nicht so gut gepasst hat.

Ganz vielen Dank auch für Deine Kommentare!
Eli

Servus,

Grundriss rechteckig mit sehr unterschiedlichen Seitenlängen (z.B. 35 m breit, 2 m tief). Längere Wände = Giebelwände.

(Sehr unwahrscheinlich, dass so ein Monstrum in den örtlichen Bebauungsplan passt, aber mindestens drei von fünf von Dir genannten Möglichkeiten setzen auch eine sehr liberale Genehmigungspraxis voraus)

Schöne Grüße

MM

Hi MM,

True, das wäre mal ne ganz neue Variante. Das passt zwar nicht wg. der Nachbarn, aber der Anstoß eines länglichen Grundrisses ist neu!

Danke
Eli

Der Ausdruck „Drempel“ gleicht dem „Kniestock“: https://de.wikipedia.org/wiki/Kniestock

Warum das für Dich so sehr wichtig ist, schreibst Du leider nicht. Je nach Dachform, insb. beim Satteldach hat man parallel zu den Giebeln gerade Wände. Auf der Dachseite geht eine größere Kniestockhöhe zu Lasten der Grundfläche. Theoretisch könnte man die Kniestockhöhe 2 oder gar 2,5 m hoch machen und dahinter zum Dach auf jeder Seite einen Abstellraum anlegen.

Bei 1,5-geschossiger Bauweise scheidet das Penthaus aus, da es nur mit einem Sattel- oder Walmdach geht.

Die zulässige Bebauungsweise kannst Du im Bebauungsplan nachlesen bzw. dich an der Bauweise der umliegenden Häuser orientieren.

Hi LittleArrow!

Danke für Deine Nachricht - Du scheinst Dich auszukennen.

Ehrlich gesagt versteh ich nicht alles, was Du sagst. Aber ich fang mal an :wink:

  • Ich bin ziemlich groß, daher empfinde ich zu viele schräge Wände als störend. Darüber hinaus mag ich sehr helle Räume, daher finde ich bei Gauben schade, dass das Licht nicht voll ins Zimmer eintreten kann. Aus diesen beiden Gründen fände ich toll, wenn möglichst viel der (längeren) Südseite des Hauses im OG möglichst gerade Wände hätte. Hinsichtlich Umsetzung/Dachform bin ich offen, wobei ich einseitig abfallendes Pultdach nicht so schön finde.
  • Der BPlan liegt vor. Vorgaben sind: First max 8.50m, Sockelhöhe max 0,35m, Dachneigung 35° (Dachform/Firstrichtung frei)
  • Das mit der Kniestockhöhe hab ich nicht verstanden. Wieso geht hoher Drempel zu Lasten der Grundfläche?
  • Das mit dem Abstellraum hab ich auch schon überlegt - allerdings bislang bei einem nicht mittigen Satteldach dann auf der tieferen (Ost-)Seite, denn Fenster möchte man (ich) ja trotzdem.
  • Warum schneidet Penthouse aus? Ich hab allerdings noch nicht rausgekriegt, ob das erlaubt ist, da ja vrmtl. auch für den unter der Dachterrasse liegenden Bereich die 35° Dachneigung einzuhalten sind.

Mensch, hab nie geahnt, dass es so schwer ist, rauszufinden, was der richtige Haustyp für einen ist…

Danke Dir!
Eli

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Kniestockhöhe: Hier habe ich einen Fehler gemacht und diese Höhe mit der Abseitenhöhe verwechselt. Entschuldige bitte.

Bebauungsplan: Mit diesen Maßen kannst Du aus Papier (Dachneigung 35° kannst Du ausschneiden) selber mal ausprobieren, wobei die Geschossdeckenhöhe ca. 25-30 cm ist. Oberkante Fussboden im EG ist also ca. 60 cm über Bodenniveau. EG-Raumhöhe 2,50 m, dann wieder 25-30 cm. Dann die Dachspitze auf 8,50 m fixieren und Du hast Deine OG-Hohe (ich habe momentan nicht das nötige Werkzeug greifbar). Mit einem Pultdack wirst Du vielleicht nicht bei 8,50 m Oberkantenhöhe genug Raumfläche haben.

Penthouse hat normalerweise ein Flachdach; bei Dir geht nur ein Satteldach oder? Nachbarhäuser angucken!

Bei Deinen Wünschen brauchst Du sicherlich einen Architekten, der alles bauplangemäß mit Deinen Wunschvorstellungen entwerfen kann. Oder dachtest Du an ein Fertighaus?

Hallo Little Arrow,

danke, dass Du nochmal geantwortet hast.

Abseitenhöhe: Ah ok, d.h. die Abseite zählt scheinbar nicht mit zur (richtigen) Wohnfläche.

Selbst probieren: Ja, das hab ich auch schon angefangen, aber da ich nicht wusste, wieviel fürs Dach abgeht, hat das nicht viel gebracht, da ich ja die geraden Wände ja optimieren möchte und für Schleswig-Holstein die Regel „Fläche im OG mit mind 2,30m Raumhöhe darf maximal 3/4 der Grundfläche vom EG betragen“ einhalten muss. (Wenn ich es recht verstehe, sind die 2,30 sogar inkl. der kompletten Decke im darüberliegenden Geschoss/Dachboden.)

Penthouse: Ja genau, im BPlan steht mind. 35° Dachneigung. Wobei ich nicht weiß, ob das für alle alle Bereiche gelten muss, oder man z.B. 10qm als Balkon nutzen dürfte. Aber vrmtl. hast Du recht, da das sonst auch niemand hat in der Nachbarschaft.

Architekt: Ja, das geht alles zum Architekten, aber ich möchte gern wissen, in welche Richtung es ungefähr gehen soll, damit er nicht 5 Häuser zeichnen muss. Es ging mir daher ganz besonders darum, was es überhaupt für Optionen für gerade Wände gibt.

Dankeschön aus dem Norden!!
Eli

1 Like

Die Wohnfläche wird berechnet:
Alles unter 100 cm Höhe zählt mit Null qm.
Alles ab 200 cm Höhe zählt mit 100 % qm
Alles zwischen 100 und 200 cm zählt mit 50 % qm.

Balkon wird zu 25 oder 50 % gerechnet.

Die 2,30 m Deckenhöhe ist sicherlich die „freie“ Raumhöhe, also ohne OG-Decke.

EG-Grundfläche mal 3/4 = max. OG-Grundfläche, aber so etwas genau nachfragen.

Viele Ostergrüße aus dem (momentanen) Süden!

Bekannte haben in NRW mit so einer Staffeletage gebaut. War zulässig, natürlich (sonst hätten sie nicht so gebaut…).
Ist ein EFH in einem reinen Wohngebiet, wo nur „1,5geschossig“ gebaut werden darf.

Jetzt, nach 5 Jahren, haben sie den Salat:
Auf Grund der nach innen gezogenen Wände haben sie eine Flachdachfläche mit angrenzenden Außenwänden.
Und da sind wohl jetzt einige Übergänge nicht mehr ganz so dicht, wie sie sein sollten.

Ich würde auf so etwas verzichten, oder aber beim Anfertigen der Abdichtungen und der Anschlüsse einen externen Sachverständigen mit Argusaugen die Arbeiten kontrollieren lassen!

Du bist der Beste!
So langsam wirds - aufmalen und gucken, wie es sich anfühlt hilft!! :smile:

Nun aber wirklich schöne Ostern & nochmal ganz vielen Dank!
Eli