Optische Zweigeschossigkeit

Was bedeutet es, wenn ein Haus KEINE optische Zweigeschossigkeit aufweisen darf?
Wie hoch darf dann die Traufhöhe sein?

Das kann man nicht aus dieser Formulierung entnehmen.

In den Bebauungsplänen steht entweder die Zahl der Geschosse drin und/oder die Firsthöhe. Traufhöhen eher nicht, sie sagen ja nichts aus, wenn man nicht noch weitere Angaben zur Dachform dazu gibt.

„Optisch wie ein 2-geschossiges Haus“ wirken kann z.B. ein Haus in Hanglage, wo man je nach Blickrichtung 2 volle Geschosse plus Dachgeschoss sieht, während man von der anderen Seite lediglich einen ebenerdigen Bau mit ausgebautem Dach sieht.
Ebenso Häuser mit Pultdach, die ebenfalls je nach Blickrichtung 2-geschossig wirken.

MfG
duck313

moin moin,

sollte das zuständige Bauamt erklären können
Wobei ich mir folgendes vorstellen könnte:
Erdgeschoss mit aufgesetzten Walmdach oder Zeltdach ohne Gauben…oder Flachdach

ist beim zuständigen Bauamt zu erfragen

Gruß

Es muss nicht sein, dass ganz auf Gauben verzichtet werden muss. Es kann auch sein, dass die Gauben von Zahl und Größe her beschränkt werden.

Insbesondere die Höhe der Gauben macht da oft einen entscheidenden Unterschied. Und zwar nicht die Gesamthöhe, sondern die Höhe in der Ansicht. D.h. zwei gleich hohe Gauben können in der Ansicht durchaus unterschiedliche Wirkungen in Bezug auf das zusätzliche Vollgeschoss entfalten. Steht die Gaube vorne an der Dachkante, und gibt es unterhalb der Gaube keine Dachziegel mehr, hat man den Eindruck eines zusätzlichen Vollgeschosses. Gerade dann, wenn es nicht nur um eine, sondern um mehrere Gauben geht. Liegen die Gauben etwas zurückgesetzt im Dach, haben also davor noch zwei oder drei Reihen Dachziegel, ist der optische Eindruck der Gauben gegenüber der Dachfläche untergeordnet. So jedenfalls die Argumentation der hiesigen Bauverwaltung, als wir unseren Dachausbau planten.

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