Ordentliche Kündigung zum 31.05.2016, kann sowas noch geändert werden?

Hallo liebe Community,

ich habe von meinem derzeitigen Arbeitgeber eine Kündigung in der Probezeit bekommen. Das Arbeitsverhältniss ist vom 01.10.15 begonnen. Somit endet die Probezeit am 31.03.2016. Jetzt hat der Arbeitgeber mir zum 31.05.2016 gekündigt, weil mir die Probezeit nicht verlängert werden kann (Betriebsrat lässt das nicht zu). Da mir aber noch eine Chance gegeben werden sollte, haben Sie mich halt nicht in der Probezeit direkt gekündigt, sondern zu einem Datum was nach der Probezeit liegt.

Meine Frage ist einmal, ist diese ordentliche Kündigung bindet. Also kann diese noch verkürzt werden oder müssen Sie mich bis 31.05 jetzt beschäftigen?

Und wie ist der Sachverhalt zur Probezeit. Gilt das noch als Probezeit?

Ich wäre für Infos dankbar.

MfG

Hi!

Nicht der BR lässt das nicht zu sondern der [§ 622 BGB Abs. 3][1].
Da steht was von längstens 6 Monaten.

Klar kann man eine Probezeit verlängern, nur hat das bis auf dem Wortlaut keine echte Konsequenz.

Das wird in erster Linie auf Dein Verhalten ankommen.
Die Probezeitkündigung (ohne Grund halt) ist nur bis zum 31.03.2016 möglich.

Wie gesagt: Rechtlich auswirkend eher nein.

Wenn der AG der Meinung ist, er schaut sich Deine Arbeitsweise noch einmal an und nimmt dann unter Umständen die Kündigung einvernehmlich zurück, dann hat das in der Praxis natürlich etwas mit „Erprobung“ zu tun.

VG
Guido
[1]: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

Bedeutet für mich also, das ich bis 31.05 mindestens noch eingestellt bin, oder?
Also der AG kann jetzt nicht kommen und sagen wir kündigen doch zum 15.04 z.B.?

Bis einschließlich Donnerstag kann er das rein theoretisch noch.

Wie viele Mitarbeiter sind denn dort beschäftigt?

Also aktuell ich und eine weiter Kollegin. Der AG wird mich nicht bis Donnerstag kündigen. Das bedeutet ja das ich ab Donnerstag quais ein Arbeitsv. bis 31.05 sicher habe. Mir geht es nur darum das ich genug zeit habe zu wecheln. Ich und der AG haben eigentlich schon miteinander abgeschlossen. Nur wollten Sie mir die Chance geben das ich zeit habe was neues zu finden.

Weil ich für die Firma ein sicheres AV aufgegeben habe.

Das ist blöd, weil ein Kündigungsschutz nach KSchG erst ab 10 Mitarbeitern Anwendung findet.

Naja, um genau zu sein, könnte rein theoretisch mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende noch gekündigt werden.

Allerdings: Warum sollte das passieren, wenn Du sagst:

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Ja, also der AG hat schon mehr AN. Allerdings nicht in unserer Filliale. AG ist Randstad zur Info. Ja, ich denke nicht das es passiert. Für mich war wichtig zu wissen ob nach der Probezeit noch eine Kündigung ausgesprochen werden kann, die vor dem genannten 31.05.16 liegt.

Dann haben wir die 10 Mitarbeiter und der AG braucht nach Ablauf der Probezeit auch „einen Grund“ zur Kündigung.

Dann eher nicht.

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Wieso ist der Betriebsrat nicht einverstanden? AG beantragt beim BR Kündigung

Aha, die muss also „beantragt“ werden? Interessant …

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