Hallo
Ich besitze eine Rikscha die ich eventuell als Verkaufs-Rikscha umbauen lassen möchte. Der Umbau würde von einem Fachbetrieb nach allen Gesetzlichen Vorschriften erfolgen. Die Idee ist ein mobile Wurst-Rikscha um dort hinfahren zu können wo sich viele Menschen aufhalten. ( Veranstaltungen,Elbwanderweg usw. )Dazu habe ich mehrere Fragen die nicht geklärt sind.
- Ich habe bereits einen Gewerbeschein ( Fahrradgeschäft ) muß dieser nur erweitert werden ?
- Ich habe gehört wenn man sich mit der Rikscha bewegt ( nicht länger als 45 min an einem Standort ) braucht man keine spezeille Verkaufserlaubnis. Ansonsten würde man unter das Gaststettengewerbe fallen und einen speziellen Gewerbeschein benötigen plus Erlaubnis vom Ordnungsamt.Stimmt das ?
- Wenn ich zum beispiel in meiner Stadt in Schleswig Holstein mein Gewerbe angemeldet habe, wie sieht es dann rechtlich aus wenn ich in Hamburg verkaufen möchte.( ZB am Elbwanderweg )
Ich freue mich auf eine Antwort
Michael Domke