Hallo,
Frage: Darf das Ordnungsamt in diesem Fall auf einem Privatgelände parken?
Klar, bei Gefahr im Verzug dürfen Hoheitsträger im hoheitlichen Einsatz so Einiges. Dazu gehört zweifellos auch das Betreten/Befahren öffentlich zugänglicher Parkplätze.
die frage ist aber, erlaubt gefahr in verzug parken auf privatgelände.
Was spricht dagegen? Vielleicht ist es dann im Juristendeutsch
nicht mal parken.
weil gefahr in verzug einfach kein freibrief für „ich will das jetzt machen“ ist sondern eine Ausnahmenorm, die zur konkreten Gefahrenabwehr dient. Wie gesagt, das ist ein Rechtstaat…
du kannst mir doch bestimmt die quelle nennen, nach der ein besitzstandsstörung gegen dritte durch ein ortsamt beim knollen schreiben gerechtfertigt wird.
Da kommen sicher die Ordnungsbehördengesetze (oder wie die in
jedem Bundesland heißen mögen) in Betracht. Da steht
naturgemäß nicht drin, dass Ordnungsamtsmitarbeiter der Stadt
A beim Gemüsehändler B den im öffentlichen Verkehrsbereich
belegenen Parkplatz beim Ausüben ihrer Maßnahmen benutzen
dürfen. Das ergibt sich dann möglicherweise erst durch
Auslegung solcher meist etwas schwammiger Formulierungen wie:
Die Ordnungsbehörden können die notwendigen Maßnahmen treffen,
um eine im einzelnen Falle bestehende Gefahr für die
öffentliche Sicherheit oder Ordnung (Gefahr) abzuwehren.
nenn mir mal eine einzige norm, die das hergibt. und das wenns geht auch noch gegen dritte. wir reden hier von einem eigentumseingriff gegen einen bürger, der noch nicht mal was mit der gefahr zu tun hat, da reicht sowas einfach nicht
Wenn solche Maßnahmen nicht vom Büro aus durch Zuruf
erforderlich sind, dann müssen die sich irgendwie
dahinbegeben. Wenn das mit dem Auto passiert, dann muss das
notfalls auch abgestellt werden. Dabei sollte aber nicht das
passieren: Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen,
der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht.
Das parken in der Zufahrt für Rettungsfahrzeug scheidet also
schonmal aus.
wenn das ortnungsamt weiss, das da fahrzeuge stehen und sie einschreiten müssen, haben sie natürlich auch die pflicht, dafür sorge zu tragen, das ihr fahrzeug entweder fort bewegt wird oder eben ohne gefährdung geparkt wird. eine besitzstandsstörung aus bequemlichkeit oder um kosten zu sparen ist nicht mit „gefahr in verzug“ begründbar
knollen wir die gefahr übringens auch nicht behoben. da das abschleppen auch nicht in nullzeit erfolgen kann, halte ich es schon für zumutbar, das das ortungsamt sich woanderes
herstellt oder das das fahrzeug nach der bestellung des
schlepper umgesetzt wird. ein stundenlanges parken, während
man auf den abschleppdienst wartet, ist auf keinen fall
gerechtfertigt.
Davon lese ich auch nichts. Aber stell Dir einfach nur vor,
Du sitzt im brennenden Haus und kommst nicht raus. Glaub mir,
30 Sekunden können da sehr lang werden. Aber solange hat eben
die Verzögerung gedauert, weil sich das Ordnungsamt erst einen
genehmen Parkplatz gesucht hat und erst dann mit seinen
Maßnahmen begonnen hat.
du kennst schon den unterschied zwischen konkreter gefahr und einer abstrakten?
Gerade bei einer Zufahrt zu einem (Notfall)Krankenhaus ist da naturgemäß ständig Gefahr im Verzug, wenn Autos im Weg parken.
quelle? ansonsten ist das eine abstrakte, da es keinen direkten vorgang gibt, bei dessen ungehindertem ablauf die gefahr eintreten kann
Da muss das O-Amt also nicht selber auf der Straße parken oder erst noch irgendwoandershingurken.
na gegenwertig muss die gefahr schon sein.
Ist sie doch. Es muss ja noch kein Schaden eingetreten sein,
sondern es reicht, wenn dieser mit einer aureichender
Wahrscheinlichkeit bei andauernder Störung eintreten wird. Da
es nun bei Rettungsfahrten an einer Regelmäßigkeit fehlt, kann
der Schaden also jederzeit eintreten.
es fehlt trotzdem an dem konkreten, einen hinreichende gefahr muss schon wirklich hinreichen sein.
vor allem wenn das ortungsamt das weiss, kan nman kauf eine notfall regnung jedes mal hinzu ziehen.
??
da kann erwartet werden, das dein dritte beamter die personen dahin fährt
Nö. Die fahren eben rum, um die öffentliche Ordnung zu
überwachen und dabei fällt denen das auf. Die kommen doch
nicht bloß auf Zuruf. Und selbst dann wird da kein Fahrdienst
eingerichtet.
also wenn 2 leute wie im sachverhalt beschrieben dabei sind, dann kann davon einer nicht das auto parken? das glaub ich nicht, gerade da einer problemlos alle schlepper rufen kann, die gebraucht werden. da muss man nur in der lage sein zu zählen und die richtige zahl am telefon zu sagen
hier sollte man unterscheiden. wenn es eine einmalige aktion ist, vielleicht, aber wieso sollte das ortnungsamt das recht haben, fremden besitz zu stören, wenn es im vorfeld schon weiss, das es dort keinen parkplatz hat?
Also die sollten dort gar nicht erst kontrollieren, weil sie
dort keinen Parkplatz haben?
nein, aber von jeden bürger erwartet man, das er sich an recht und gesetz hält, wieso soll man da für den staat eine ausnahme machen? dann muss man da halt vorbei laufen statt zu parken. wo ist das problem? es wird mit sicherheit im umkreis von 1 km einen parkplatz geben, der nicht den weltuntergang auslößt und legal ist
von jeden andern wird erwartet, das er vorplant, das gibt natürlich auch für behörden
Ja, die sollten planen, wann und wo es durch den Bürger zu
Störungen der öffentlichen Ordnung kommt, insbesondere
solchen, die ein sofortiges Handeln anzeigen. Und auch nur
dann und dort darf der Bürger dieser Ordnung zuwider handeln.
So ungefähr?
wir reden doch von einer kontrollen, also entweder bleibst du bei deiner aussage, da sie da vorbei gefahren sind und es gesehen haben ( dann muss man ihnen vorhalten, das sie diese kontrollen auch planen können) oder es war auf beschwerde, dann hätten sie das auch beachten müssen
wo sollte das problem sein?
Du hast kein Geschäft, stimmt´s?
man nimmt sich einen anwalt und besorgt sich einen Unterlassungsverfügung, dann ist ruhe.
Ja, sowas ist in einem Rechtsstaat möglich. Dann hat man eben
einen „Erfolg“ gegen das Ordnungsamt errungen. Die
eigentlichen Probleme fangen dann aber vielleicht erst an.
Denn die unterhalten sich ja hinterher mit ihren Kollegen.
wenn das ortungsamt dann „stress“ machen will, ist es auch an recht und gesetz gebunden. wir sind hier ( oder sollten sein) immer noch in einem rechtsstaat.
Ja. Genau auf der Basis dieser Rechte und Gesetze wird der
Geschäftsinhaber dann möglicherweise heimgesucht. Kostet nur
sinnlosen Aufwand und die Kunden schauen vielleicht ein
bisschen komisch, wenn andauernd irgendwelche Kontrolletis
auftauchen. Und wenn die dann auch noch was finden, dann kann
man sich so richtig in den Allerwertesten beißen. Aber
eigentlich haben Geschäftsinhaber schon genug anderes zu tun,
als auch nur andauernd solchen Besuch zu empfangen, nur um zu
erfahren, was rechtsstaatlich alles möglich ist.
du willst also sagen, das man staatliches fehlverhalten tollerieren soll, weil das amt sich dann rächt und druck macht? glaubst du ernsthaft, dafür haben die zeit ( allein schon weil soviele falschparker automatisch den weltuntergang auslösen) oder weil sie genau wissen, wenn da nur der verdacht aufkommt, das sie sowas machen, es morgen durch alle zeitungen geht?
eher der umkehrschluss ist richtig, wenn sowas einmal passiert ist, gibts die anweisung gar nicht mehr auf privatem gelände zu parken, weil die stadt kein geld für einen weitern prozess hat