Ordnungsamt strafe

Hy Leute ich war gestern mit meinem Hund spazieren auf einer Allee , und wurde vom stadtmagistrat angehalten weil mein Hund ( kleiner chihuahua) unangeleint war… hab meinen richtigen namen angegeben aber eine falsche adresse , Adresse von früheren Wohnsitz… und das nächste Problem ist das mein Hund nicht angemeldet ist … , was denkt ihr , werden sie das alles rausfinden … und welche strafe könnte dann rauskommen? Liebe grüße

Wo spielt denn die Geschichte überhaupt? Ein Stadtmagistrat ist zumindest in D nicht so sehr verbreitet.

Wenn nicht an Ort und Stelle Geld kassiert worden ist, wird die Geschichte mit hoher Wahrscheinlichkeit herauskommen, weil dann sicher einerseits spätestens bei einem ersten zurückkommenden Schreiben eine Überprüfung der Anschrift durchgeführt wird. Und angesichts massenhaft nicht angemeldeter Hunde steht zu erwarten, dass bei allen Dingen rund um Hunde standardmäßig auch überprüft werden wird, ob der Hund angemeldet ist.

Zur Strafe kann man erst etwas sagen, wenn man weiß, wo sich die Sache abgespielt hat.

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in Hessen oder in der Stadt Bremerhaven (Land Bremen) ?

Hi Daniel,

Natürlich wird das herauskommen.

Glaubst Du eigentlich es stellt für die Stadtverwaltung ein Problem dar aufgrund Deines richtigen Namens und Deiner richtigen alten Adresse Deine aktuelle Anschrift herauszufinden?
Solche Tricks des Bürgers auszuhebeln gehören zum Tagesgeschäft. Das nehmen wir sportlich.

Tja, welche Strafe wird Dich erwarten:

  • Bußgeld für den nicht angeleinten Hund.
    Da kannst Du mit so um die 100,00 € + Verwaltungsgebühren rechnen.

  • Hundesteuer, ggf. auch noch für vorherige Jahre.
    Das der Fiffi nicht angemeldet ist kriegt die Behörde sofort raus.
    Die Höhe ist vom Ortsrecht abhängig. Bei Deiner Trethuppe schätze ich mal so 100 bis 200 € pro Jahr.

Vielleicht wird es billiger wenn Du Dich nochmal bei der Behörde meldest, Deinen Irrtum mit der Anschrift berichtigst und den Hund anmeldest.

Aber das hängt dann vom Ermessen der Kollegen ab.

Ein schönes Wochenende.

Dein,
Ebenezer

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I know, aber da wir hier häufiger Leute aus der Alpenrepublik haben, …

Beim ersten Lesen hätte ich auch eher auf Österreich als auf Bremen oder Hessen getippt.

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Würde auch eher passen - in Österreich heißen die Verwaltungen einiger Städte „Stadtmagistrat“, während in Hessen der Bürgermeister plus die Gemeinderäte den Magistrat bilden. Eher könnte man also einen kommunalen Ordnungshüter als Vertreter eines kakanischen Stadtmagistrats so benennen - es wird kaum der Bürgermeister plus seine Gemeinderäte einen gemeinsamen Ausflug in die Allee zum Aufspüren nicht angeleinter Hunde gemacht haben.

Bin ma gespannt, ob und welche Aufklärung es geben wird.

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Ich nicht, weil in Österreich

nur vom „Magistrat“ oder der „Stadt“ gesprochen wird.
(In Wien würde überhaupt eher von einem „Kappler“, „Kapplerter“, etc. die Rede sein und weil die Leute vom „Magistrat“ nur sehr selten in der freien Wildbahn vorkommen.)

Außerdem gehen wir „in der Allee“, und nicht darauf :wink:

(Wobei durch das übermächtige deutsche TV hier die Germanisierung der österreichischen Sprache immer mehr durchschlägt)

Ich hoffe also inständig, der Fragesteller ist doch Bremer oder Hesse …

ist der Kiwara der „richtigen“ Polizei vorbehalten, oder sind die inzwischen so scharf, dass sie einem für despektierliche Reden gleich ane picken?

Der Kiwara ist natürlich nur der richtigen Kibarei („w“ oder „b“ darf man sich aussuchen) vorbehalten, man hat ja schließlich Respekt!