Ordnungsamt und ihre Rechte

Hallo Community,

Aufgrund eines nicht eindeutigen Verstoßes möchte ein Ordnungsbeamter meine Personalienaufnehmen und droht damit die Polizei zu rufen.

Wie schaut es hier aus, darf ich die Identitätsfeststellung verweigern und den ort verlassen bevor die Polizei erscheint oder mach ich mich damit strafbar (Fahrerflucht oder ähnliches)?
Darf mich der Ordnungshüter festhalten bis die Polizei eintrifft? (Ort: Hessen)

Hintergrund (über den ich jetzt jedoch nicht diskutieren möchte): An einer übersichtlichen Straße sind 30km/h als Höchstgeschwindigkeit ausgeschildert - geblitzt wird von einem Ordnungsamt-Wagen ab 35km/h. Da hier keine erhöhte Unfallgefahr besteht oder sich Kinder auf der Straße aufhalten ist das absolute Abzocke.
Deshalb stellte ich mich mit meinem Auto ein paar Meter hinter das OA-Fahrzeug und legte ein Schild in meine Heckscheibe mit „Achtung Foto“. Kurz darauf stand die Dame vom OA da und forderte das Schild und meine Personalien mit der Warnung sie würde die Polizei rufen wenn ich mich weigern würde.

Hätte ich einfach wegfahren dürfen!?

Hallo

In Berlin ist es so, dass das OA die Identität feststellen darf! Und Dich nötigenfalls auch festhalten darf. Solltest du dich dagegen wehren… Käme evtl eine Körperverletzung in betracht

Das Ordnungsamt ist berechtigt Personalien bei Ordnungsverstößen festzustellen. Eine Warnung vor einer Geschwindighkeitskontrolle stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Gerichte können eventuell anders entscheiden, aber die Personalien müssen angegeben werden.
mfg
W.

  1. Nein sie dürfen die Identitäsfeststellung nicht verweigern und nicht den Ort verlassen
  2. Darf der Ordnungshüter sie festhalten bis die Polizei eintrifft
  3. Wenn eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Ausgeschildert ist, dann ist diese Geschwindigkeit bindent und sie können nicht festlegen „das keine erhöhte Unfallgefahr besteht oder sich Kinder auf der Straße aufhalten“ und sie sich daher nicht an die Geschwindigkeit halten müssen.

Öha - da bin ich momentan etwas überfragt (muss ich mich Morgen mal schlau machen). Ich denke mal, da hier aus meiner Sicht keine Ordnungswidrigkeit/Straftat (erkennbar) vorliegt, dürfen sie keine Personalien verlangen und schon gar nicht das Schild beschlagnahmen. Soll sie doch die Polizei rufen - was soll es bringen!?
http://www.wz-newsline.de/home/ratgeber/geld-recht/b…

Hallo,
Ordnungsbeamte der Kommune haben ähnliche Eingriffsrechte wie die Polizei. Sie dürfen auf jeden Fall Personalien feststellen und Personen kontrollieren. Wenn man seine Personalien verweigert macht man sich strafbar.
Leider ist es so, dass manche Kommunen Geschwindigkeitskontrollen als willkommenen Geldsegen betrachten. Es ist allerdings strittig, ob man vor so einer Kontrolle warnen darf oder nicht. Wenn man selbst nicht behindernd steht. Was machen denn die Ordnungsbeamten eigentlich, wenn man das Schild in die Heckscheibe legt und den PKW abschließt und weggeht? Schlagen sie dann die Scheibe ein oder lassen den PKW abschleppen? Das wäre nicht verhältnismäßig. Bei manchen Gemeinde stht bereits am Ortseingang ein Warnschild „Radar“. Was ist damit? Ich würde das mal ausführlich googeln, ob man bei euch warnen darf oder nicht. Nur nicht einfach wegfahren. Wenn die Dame vor dem Auto steht und du fährst weiter, wäre das ein "Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Kostet auf jeden Fall den Führerschein und gibt Freiheitsstrafe.
Gruß KL

War klar das wieder einer meckert das ja alles rechtens ist mit der Geschwindigkeitsmessung obwohl derjenige keine Ahnung von der örtlichen Begebenheit hat. Ich wohne seit über 20 Jahren an dieser Straße und es ist mir nicht bekannt das dort ein überhöhtes Unfallrisiko besteht oder ähnliches. Fahrrad- und Fußgängerweg sind zudem baulich abgegrenzt. Ich habe dort noch NIE einen Unfall beobachten können. Es ist reine Abzocke dort im Sommer zwischen 16Uhr - 18Uhr (Feierabendzeit), also nicht einmal wenn Schüler von der Schule kommen (auch keine Schule in der Nähe), eine solche Kontrolle durchzuführen!

Danke für die Antwort.
Also was ich weiß ist, das ich zwar vor der Messung warnen darf aber diese nicht behindern oder in den Straßenverkehr eingreifen darf. Sprich: Schild im Auto ist passiv und damit nicht verboten!
Bei meiner Frage ging aber lediglich um die Identitätsbestimmung und da hast du mir gut geholfen! :smile:

Wenn sie nur eine Absolution für ihr Vergehen wollten, dann hätten sie dies schreiben sollen. Fakt ist doch, wenn durch ein Verkehrszeichen ein Geschwindigkeit festgelegt wird (aus welchem Grund auch immer) hat sich jeder Fahrzeugführer daran zu halten, egal ob er es für richtig hält oder nicht.
Wenn nun die Behörden dort eine Kontrolle machen, weil dort Leute wie sie der Meinung sind die Höchstgeschwindigkeit selber festlegen zu können, dann müssen sie damit rechnen auch ertappt zu werden. Stehen sie doch einfach zu ihrem Vergehen und beschimpfen sie nicht mich weil ich ihnen auf ihre Frage antworte.

Ach Jungfrau :smile:
wusste ich doch vorher das hier jemand wieder nicht richtig liest bzw. die Frage scheinbar nicht versteht - es muss halt immer jemanden geben der in solch einer Diskussion am Thema vorbeizielt nur weil er/sie sich wichtig machen möchte.

Bitte die eigentliche Frage nochmal lesen - da geht es nicht um den Verstoß sondern um eine Identitätsfestellung. Und bevor Sie sich jetzt daran machen die eigentliche Frage zu beantworten und vielleicht hier auch noch unsachliche Hinweise geben - auch diese Frage wurde bereits ausführlich und sachlich beantwortet. Dennoch vielen Dank für das Erfüllen von Klischees und Ihre Meinung - tut aber hier nichts zur Sache und kann damit beendet werden. Danke
Zu Ihrer Info: Es ist kein Vergehen ein Hinweisschild aufzustellen und ich wurde noch nie in dieser Straße geplitzt!

Oho, wer lesen kann ist echt im Vorteil, denn ihre Frage bezüglich des Festhaltens und der Identitätsfeststellung durch das Ordnungsamt auch mit Hilfe der Polizei hatte ich geantwortet. Den Schwachsinn von wegen des unnötigen Tempolimits haben sie ins Rennen geworfen.
Sie sollten sich mal überlegen ob sie hier die richtigen Fragen stellen.

Hallo!

Grundsätzlich kommt es mal darauf an, ob Sie etwas Gesetzwidriges getan haben. Und diesbezüglich sind auch die Gerichte unterschiedlicher Auffassung.

Hier ein Link zum Nachlesen:

http://www.radarfalle.de/recht/urteile/urteil44.php

Wenn nichts vorliegt, dürfen Sie natürlich weiterfahren und brauchen Ihre Personalien nicht angeben.

Wenn etwas vorliegt, MÜSSEN Sie Ihre Personalien ggü. den Mitarbeitern des Ordnungsamt nicht angeben, jedoch ggü. der Polizei.

Dann kommts wieder drauf an, ob eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegt.

Bei einer Straftat darf Sie „jedermann“ festhalten, wenn Ihre Personalien nicht feststehen, bis die Polizei eingetroffen ist. Wenn Sie sich aber z. B. losreissen sollten und der Festhaltende verletzt wird, wären Sie wegen Körperverletzung dran, weil der andere „im Recht war“.

Bei einer Ordnungswidrigkeit greift dieses „Jedermannsrecht“ nicht. Dann dürfen Sie wegfahren. Der Mitarbeiter des Ordnungsamt könnte dann Ihr Autokennzeichen notieren und aufgrund dessen an Ihre Personalien kommen.

Ich hoffe, ein wenig weiter geholfen zu haben.

Herzliche Grüße aus dem Bayernland

W.

hi,
ioch bin mir nicht ganz sicher, aber:
wegfahren hättest du auf jeden fall dürfen, denn du hast keinen unfall verursacht. sonst wäre es in der tat fahrerflucht und schwer mit strrafe bedroht.
aber flüchten darf jeder straftäter, wobei ich nicht sicher bin, wie das warnen vor einem blitzer geahndet wird, wohl als ordnungswidrigkeit mit einem verwarn.geld oder geldbuße…
umgekehrt hat jeder bürger ein festnahmerecht, wenn jemand bei einer straftat betroffen wird. er darf ihn festhalten und der polizei übeergeben. aber ich glaube, das gilt eher nicht für ordnungswidrigkeiten. jedenfalls nciht für einen normalbürger.

aber ein ordnungsamtler darf dich glaube ich! wegen einer owi sehr wohl festhalten und die pol. holen, wenn das nicht völllig ausser verhältnis zum anlass steht.

gruß

m,ike

Hallo,

meines wissens ist es nicht (mehr) verboten, vor einem blitzer zu warnen. Im radio machen die nichts anderes…
Soweit hättest du keine straftat oder owi begangen und brauchst auch nicht deine personalien herausgeben.
Ich an deiner stelle hätte meinen pkw verschlossen und wäre dann einfach gegangen.

Wenn das o-amt dich deswegen mit körperlicher gewalt festhält und es zu einer körperlichen auseinandersetzung kommt, wäre das mehr als peinlich für das o-amt. erst recht später vor gericht.

Lies dir doch mal den § 163b stpo durch. Dort ist die identitätsfeststellung geregelt.
Es gibt mehrere alternativen, unter denen eine identitätsfeststellung möglich ist.

Letztendlich gibt es noch die identitätsfeststellung zur gefahrenabwehr; die ist im asog geregelt (einfach googeln).

o)

liebe grüße

karsti

Hallo,

grundsätzlich ist das entsprechende Landesgesetz anzuwenden. In Hessen dürfte das das HSOG für Polizei- und Ordnungsbehörden sein. Erhebt eine derartige Behörde Personalien, sind diese auch anzugeben! Das kann bis zum Gewahrsam führen, dementsprechend ist ein festhalten auch rechtmäßig! Als Strafe kommt § 111 Abs.1 OWIG zu tragen…Bußgeld bis 1000,- Euro bei Weigerung der Angabe der Personalien! Wenn die Behörde noch eins drauf setzt, kommt eine Anzeige wegen Behinderung hoheitlicher Maßnahmen auf Sie zu!

MfG

Warnung vor Radarfallen ist laut ADAC eine Ordnungswidrigkeit. Daher ist das Ordnungsamt berechtigt, die Personalien festzuhalten und bei Weigerung die Polizei hinzuzuziehen. Falls die Personalien dann immer noch nicht festgestellt werden können (z.B. Weigerung), dann sind von der Polizei her Durchsuchung der Person, der mitgeführten Sachen, Identitätsgewahrsam, Erkennungsdienstliche Behandlung usw. möglich.
Bei Entfernung vom Ort kann das Ordnungsamt meiner Kenntnis nach die Person bis zum Eintreffen der Polizei festhalten (auch mittels körperlicher Gewalt).

Man könnte darüber diskutieren, ob das rechtlich möglich ist, wenn das Ordnungsamt weiß, dass es sich um ihr Auto handelt. Dann ist UNTER UMSTÄNDEN ein Festhalten nicht verhältnismäßig, weil die Personalien über das Kennzeichen ermittelt werden könnten.

Das kann ich aber nicht beurteilen, weil ich nicht weiß, welche Rechte für das Ordnungsamt in Hessen gelten.

Keine Ahnung, mit Ordnungsamtsleuten kenne ich mich nicht aus

Gruß
HH

Nö, das unproduktive Geschwätz was diesen Thread wieder lästig zum lesen macht haben Sie mit der persönlichen unsachlichen Meinung (Ihr Punkt 3) in diese Disktussion eingebracht - obwohl ich darauf vorher Hinweis gab das dies nur Hintergrundwissen und keine Frage zur Klärung ist. Aber sowas ist man ja mittlerweile im Netz gewohnt und bei Jungfrauen sollte man sowas zur Weihnachtszeit nicht so streng nehmen. :smile: