Hallo, ich bin gerade über folgenden, fiktiven Fall gestolpert. Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.
In einer Straße in einem Wohngebiet kommt es vermehrt zu „Falschparkern“ in zweiter Reihe, wodurch andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Anwohner, beim Ein- und Ausfahren aus bzw. in die umliegenden gemieteten Kfz-Stellplätze in der ohnehin recht engen Straße behindert werden. Aufgrund dessen hat Anwohner A sich an das zuständige Ordnungsamt gewendet und um entsprechende Maßnahmen gebeten. Das Ordnungsamt meint, es könne nicht einschreiten, weil es sich laut Straßenverzeichnis um eine Privatstraße handelt.
Die Straße ist für den Verkehr öffentlich frei zugänglich. Lediglich am Anfang der Straße befindet sich ein Schild mit der Überschrift „Privatparkplatz“ und dem Hinweis, dass die Kfz-Stellplätze fest vermietet sind.
A möchte nun wissen, ob das Ordnungsamt verpflichtet ist, einzuschreiten und falls ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?
Gruß, Mathias