Hallo,
ich hätte letztes Jahr 31.10.2013 eine MPU beim Ordnungsamt abgeben müssen. Zuvor im September 2013 hatte ich mit dem Ordnungsamt telefoniert, weil es unklar war, ob ich letztdendlich eine MPU abgebe oder die Abschlußberichte von meinem Psychologen und Caritas ausreichen. Am Telefon hat mich die Dame so blöd angemault - im Sinne „ich soll doch abwarten wie die Ergebnisse der Berichte sind und sie wird sich definitiv bei mir melden, wenn es mir aber zu lange dauert, können wir gerne ohne Begutachtung der Berichte den normalen Weg gehen“ - also MPU. Ich dachte mir, ok, ich melde mich dann eben nicht mehr bei ihr und warte einfach ab. Nun ist es aber mittlerweile März und es kam bislang garnichts mehr, weder vom Ordnungsamt noch von der MPU Stelle die ich mich ausgesucht hatte.Nun meine Frage, „können die jetzt noch eine MPU von mir anfordern“? Noch dazu…ich habe meinen Führerschein nie abgeben müssen, denn die Chance hat mir die Dame OA gegeben. Ich hatte nur eine Auflage von einem Jahr in dem ich Screenings abgeben musste und die waren alle unauffällig. Gibt es eine Verjährung für solch eine Anforderung der Abgabe einer MPU?
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe
Gruß Sia