Die hohe der Ordnungsverwahrgelder in Corona sind ja richtig happig.
Nicht, dass ich das was dagegen hätte.
Eine Frage stellt sich mir schon seit langen.
Ordnungsgelder sind ja Einkommens unabhängig.
Wer reich ist, kann es aus der Portokassen zahlen.
Der Arme eher nicht.
Wenn alle vor dem Gesetzt gleich sind, müssten dann nicht wie zum bzw. in der Schweiz Ordnungsgelder in nach einkommen gezahlt werden, damit es jedem gleich weh tut?
Das was Du meinst gibt es ja auch, bei den Strafen umgerechnet in Tagessätze (deren Höhe übrigens auch nach oben begrenzt ist !)
Die Haftdauer ist bei arm und reich gleich (muss sie !) aber die Abwendung durch Zahlung ist einkommensabhängig.
Allerdings sind Ordnungsgelder ein Massengeschäft. Da kann man rein praktisch nicht noch eine Einkommens/Vermögensauskunft einholen und prüfen.
Ordnungsgelder sollen ein Fehlverhalten schnell und verwaltungstechnisch einfach ahnden.
Uneinsichtige Wiederholungstäter werden dann aber durchaus härter „drangenommen“.
MfG
duck313
@OnkelAugust, die Idee hatte ich vor Jahren auch schon. Die Gegenfrage von jemandem, der in der aktiven Juristerei tätig war: wie willste das umsetzen.
Stell Dir vor: Park heute. Mutter mit 3 Kinder macht Picknick. In einigen (allen?) Bundesländern kostet das 250,-€. Vielleicht ist die Mutter alleinerziehend, arbeitete bis März als Köchin in einem Restaurant und die 250 € ist das gesamte Essensgeld für den April. Vielleicht ist das aber auch die Frau eines Fliesenlegermeisters, der nach wie vor gut Umsatz und Gewinn macht und die gute Frau hat stets mindestens 1.000 € bar in der Tasche, weil man nie wissen kann, welches „Schnäppchen“ einen über den Weg läuft. *)
Wie soll die Person vom Ordnungsamt das Einkommen ermitteln? Nach dem derzeitigen Datenschutzverständnis geht das nicht (wäre aber schon interessant: die Person spricht eine Strafe von z.B. 10 Tagessätzen aus, der Ausweis wird gescannt und durch Verknüpfung von Daten des Finanzamtes, werden automatisch xx € abgezogen.)
Rein praktisch müssten alle diese Fälle vor Gericht und die Höhe des jeweiligen Satzes müsste ermittelt werden. Ich glaube, dann bräuchten wir eine Million Richter in Deutschland …
Grüße
Pierre
*) Ich will damit keine Fliesenlegermeister und deren Ehefrauen diskreditieren.
Du zielst auf das versteuerte Einkommen ab. Das hat mit dem tatsächlichen Wohlstand einer Person manchmal nicht viel zu tun.
OT: Im Verkehrsrecht hatte ich mal die Idee, die Höhe der Buße bei besonders hochwertigen Fahrzeugen zu erhöhen - ganz ohne Einkommensnachweis. Ist aber praktisch auch nicht umsetzbar.
Auch OT: ich wollte die Geschwindigkeitsgeldbußen für höhere Geschwindigkeiten (mehr als 20 % des erlaubten) mit Tagessätzen belegen. Und selbst da wäre wohl der Aufwand für unsere Gerichte zu hoch.
Vielleicht sollte man die Gerichte von den vielen Sozial-Fällen entlasten. Dann hätten Richter mehr Zeit, sich um „echte“ Vergehen zu kümmern, statt falscher Berechnungen der Menschen in den Arbeitsagenturen auf den Grund zu gehen … (Ich weiß, das ich auch schon wieder populistisch vereinfacht.)
Grüße
Pierre