Ordnungsgemäße Kennzeichnung einer Kurzparkzone

Ein ortsunkundiger Autofahrer fährt zu einer Adresse in der Innenstadt einer kleinen Kreisstadt. Sein Navi lotst ihn auf kürzestem Weg über den (geräumigen, vermutlich nichtöffentlichen) Parkplatz eines Supermarkes und eine Nebengasse zur gesuchten Adresse. Es gibt einen freien Parkplatz in einer Reihe geparkter Autos. Er sieht sich nach einem Parkscheinautomaten oder anderen Zeichen einer Parkzeitbeschränkung um und sieht nichts, es gibt weder Schilder noch Bodenmarkierungen.

Als er von seinem Termin zurückkommt hat er ein Strafmandat wegen Parkens in einer Kurzparkzohne ohne Anbringen einer Parkuhr an der Scheibe hängen.

Bei der Ausfahrt aus der Straße sieht er dann erstmals kleine Zusatztafeln unter einer 30-er Zone Beschilderung, auf denen auf die Kurzparkzone hingewiesen wird. Auch die von ihm teilweise befahrene Nebengasse ist beschildert, allerdings kommt man durch den „Abschneider“ über den Supermarktparkplatz nicht an diesen Schildern vorbei.

  • Kann man mit Aussicht auf Erfolg gegen das Strafmandat Einspruch erheben, mit der Begründung dass es eine (als solche nicht erkennbare) nichtöffentliche, von handelsüblichen Navigationsgeräten vorgeschlagene Route ins Stadtzentrum gibt, auf der man nicht an den Schildern vorbeikommt?

  • Welche Kosten entstehen dem Autofahrer, wenn der erste Einspruch abgewiesen wird?

Thx

Armin.

Hallo Armin,

ein Einspruch wird wohl nichts nützen.
Folgekosten bei abgewiesenem Einspruch sind gering.

Letztlich sind solche Zonen auch gute Geldeinnahmequellen, die im Haushalt schon fest eingespeist sind!
Und der starke Verdacht liegt nahe, daß man die Beschilderung absichtlich unauffällig gestaltet.
Auch hier in Berlin gibt es solche Bereiche. Nur ein kleines Schild zeigt zum Beispiel an, daß es sich um einen (nicht als solchen erkennbaren) Fußgängerbereich handelt. Und schon hat man einen Strafzettel.

Gruß Heinz

Hallo!

Oder weil man von der Stadt nicht damit rechnete oder rechnen konnte, es fährt jemand über den Parkplatz ein und kommt so mitten in der Zone raus und kann die Schilder deswegen nicht beachten.
Wenn es so wäre und es stehen da wirklich keine Schilder (Parken bis 1 h mit Parkscheibe), dann hat der Einspruch auch Erfolg.

Es wäre aber angebracht vorher nochmals dorthin zu fahren und sehr aufmerksam zu schauen wo die Schilder stehen ! Und dann macht man für sich und für die Behörde eine Skizze/Fotos mit Lage der Schilder und der Möglichkeit über Parkplatz einzufahren OHNE Kenntnis der Beschilderung.
Mag sein, ein Anwohner käme so nicht aus der Sache raus. Aber ein Ortsfremder schon.

Wenn es so war, wie geschildert.

MfG
duck313

Hallo,

das NAVI ist absolut uninteressant. Hingegen kann der Umstand, dass man von der einen Seite auf einen Parkplatz fährt - um bspw. ein Dose Tralala zu kaufen - und diesen über eine andere Ausfahrt wieder verlässt, durchaus interessant sein.

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Haltverbot02.php

Gruß
vdmaster

Dazu kann man nur sagen: glitschig ist das Terrain der Rechsprechung.

Mal sehen, was wird.

Gruss Armin.

Dazu kann man nur sagen: glitschig ist das Terrain der
Rechsprechung.

so?
ich finde es eher glitschig, dass man meint, ein parkplatz sei das gleiche wie eine straße, weil das navi das halt so sagt. oder - in anderen fällen beobachtet - eine tankstelle sowas wie eine umgehungsstrecke für rote ampeln ist.

btw., ab und an sieht man eine parkscheibenpflicht auch daran, dass alle anderen eine ausgelegt haben.

Dazu kann man nur sagen: glitschig ist das Terrain der
Rechsprechung.

so?
ich finde es eher glitschig, dass man meint, ein parkplatz sei
das gleiche wie eine straße, weil das navi das halt so sagt.

Schlaumi-Schlumpf :smile: Ich darf da lang fahren wenn ich will, und so lange ich will, ich darf da nur nicht parken wenn ich nicht einkaufe, und auch das nur wenn da ein Schild steht dass mir das verboten ist. Und wie schon erwähnt wurde: hätte der Autofahrer da kurz geparkt. oder auch lang, um einen Einkauf zu tätigen, seis nun eine Packung Zigaretten oder eine Tiefkühltruhe, wäre er beim Ausfahren aus dem Parkplatz in genau der selben Falle gelandet.

In einer unbekannten Stadt ohne Karte zu einer unbekannten Adresse zu fahren, und dann schlauer sein zu wollen als das Navi ist nicht schlau, außer vielleicht man hat ein TomTom Start 25, dann ist es eine Frage des Überlebens :smile: Ich habe ein Becker und kann ihm in der Regel vertrauen. und dass das eine Parkplatzeinfahrt ist sieht man erst, wenn man drinnen ist, und danach gehts ja laut Navi auch problemlos auf der anderen Seite wieder raus. *Jeder* der sich nicht auskennt wírd da lang fahren, zumal die Gasse die man regulär anpeilen müsste auch alles andere als leicht zu erkennen ist.

oder - in anderen fällen beobachtet - eine tankstelle sowas
wie eine umgehungsstrecke für rote ampeln ist.

Bei einer Tankstelle kann in der Regel jeder Depp sehen, wie die Verkehrsführung ist. Der Vergleich hinkt auf allen Vieren. Abgesehen davon … ist das überhaupt strafbar? Außer natürlich, man wird jeden Tag dabei beobachtet? Und wäre es ein Rotampelverstoß? Wohl nicht, allenfalls Besitzstörung, die der Tankstellenbesitzer geltend machen könnte.

btw., ab und an sieht man eine parkscheibenpflicht auch daran,
dass alle anderen eine ausgelegt haben.

Hatten die das? Und wenn alle irgendwelche Parkautomatenfetzen drinnen liegen haben, zwischen den gebrauchten McDonalds Packungen, muss man dann alle genau beäugen ob sie von heute sind, und wenn ja, einen Parkscheinautomaten in den Gebüschen suchen?

Unsinn.

Aber wir werden ja sehen was kommt, ich berichte :smile:

Armin.