Es wird eine Ordnungswidrigkeit gegen mich vorliegen, ich habe aber noch kein Bescheid bekommen, ich wohne inzwischen nicht mehr in Deutschland sondern in Marokko. Muss ich trotzdem bezahlen ?!
Für jede Antwort bin sehr dankbar.
Es wird eine Ordnungswidrigkeit gegen mich vorliegen, ich habe aber noch kein Bescheid bekommen, ich wohne inzwischen nicht mehr in Deutschland sondern in Marokko. Muss ich trotzdem bezahlen ?!
Für jede Antwort bin sehr dankbar.
Na klar musst du bezahlen. Nur die Tatsache dass du nicht mehr in D wohnst befreit dich ja nicht von der Pflicht das Bussgeld zu bezahlen wenn du hier eine OWi begangen hast.
Er kann es auch lassen, kommt ins Fandungsbuch und freut sich bei der nächsten Einreise und Passkontrolle.
Es kommt drauf an, ob dir der Anhörungsbogen zugestellt werden konnte.
Wenn du in Deutschland keine Adresse mehr hast wird es evtl. schwierig und zeitaufwendig die neue Adresse zu ermitteln, wenn sich da überhaupt jmd, von der Behörde dahinterklemmt.
Je nach Schwere der OWi ist die bis dahin verjährt.
Kenne selber einen Fall wo jmd. „etwas“ zu schnell unterwegs war und der Anhörungsbogen nicht vor seiner Abreise für 2 Jahre ins afrikanische Ausland zugestellt werden konnte. Es stand ein Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten und Geldstrafe im 3-stelligen Bereich im Raum.
Bei der Rückkehr war das Thema erledigt
Servus,
für diese Zwecke dürfte er zwei Pässe haben, und wie der eigentliche Name im deutschen Pass wiedergegeben ist, ist ziemlich zufällig.
Hat schon einen Vorteil, wenn der König seine Unterthanen nicht aus der Staatsbürgerschaft entlässt…
Schöne Grüße
MM
Who not?
Nicht nur, an der 55, Rue du Faubourg Saint-Honoré gibt’s einen Niederländer , der ist nicht besser.
Immer wieder schön, so frei von jeder Sachkenntnis getrübten Unsinn zu lesen
Solltest du mal der Bundespolizei, Autobahnpolizei etc. erläutern, mal sehen was die dir erzählen, warum die Personenabfrage gemacht wird. Klar, die sind nur neugierig.
Na dann erzähle uns doch wie es wirklich funktioniert.
Sorry, aber wg. einer Geldbuße kommt man so schnell nicht ins Fahndungsbuch.
In sechs Jahren BG stelle habe ich das ca. 0 (NULL) mal gemacht.
(und ich hatte einige nichtzahlende Ausländer bzw. ins Ausland Verzogene…)
was willst du hören?
Nur so viel: wg. einer Geldbuße kommt man nicht ins Fahndungsbuch.
(zumindest bei den Kleckerbeträgen in D)
Dann lügen alle Polizeiberichte.
OK. Fahndungsbuch vielleicht nicht aber nenn doch mal den richtigen Begriff, warum ein Autofahrer etc. zur weiterfahrt gehindert werden, gar festgenommen werden solang, die die Sache nicht geregelt ist.
Oder lügt mein guter Bekannter, der sich immer freut einen Fisch geangelt zu haben.
Dein Ball nun
Und warum wurde dieser Mann hier an der Ausreise gehindert weil er 10 EUR nicht bezahlt hat? Wie ist er auf die Liste gekommen?
Siehe auch: https://anwaltauskunft.de/magazin/mobilitaet/auto/662/strafzettel-nicht-bezahlt-von-bussgeld-bis-knast/
Das wird aber dem Lieben ex GBS nicht gefallen, was du hier schriebst.
Gegen den Mann lag ein Haftbefehl wg. Erzwingungshaft vor.
Ist schon was anderes.