Hallo, ich würde gerne wissen ob eine Ordnungswidrigkeit wegen Verstoß gegen das Waffengesetz mit „Strafe“ von 200€ zu zahlen an die Satdtverwaltung, im erweiterten Führungszeugnis (also dem Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde) eingetragen ist. Es handelte sich hierbei nicht um eine Strafsache sondern um ein Ordungswidrigkeitenverfahren. Vielen Dank im Vorraus
m.E. nein, ist allerdings nicht amtlich.
Gruß
Hallo call19222,
normalerweise haben Ordnungswidrigkeiten, egal mit welcher Summe behaftet, nichts im erweiterten Führungszeugnis zu suchen.
In Folge der Anti-Terrorgesetze u.s.w. kann es aber durchaus sein, daß die, da du ja (wie du schreibst) gegen das Waffengesetz verstoßen hast, einen Eintrag bzw. Vermerk dort einbringen, welcher dir dann evtl. einige „Türen“ verschließt.
Wenn dem so sein sollte, mußt du da durch.
Frag am besten nach bei der Behörde, mit sachlichen Argumenten kannst du da unter Umständen was erreichen.
Viel Erfolg, oder besser Glück
MfG DDWAE