Hallo liebe Experten,
folgende Frage:
X bekommt ein Schreiben vom Ordnungsamt, mit dem Hinweis, dass er falsch geparkt hat, bzw. eine Parkscheibe nicht ausgelegt hat.
X war jedoch zu der vorgeworfenen Tatzeit nachweislich im Dienst, sodass die Ordnungswidrigkeit von ihm nicht begangen worden ist. Die Ordnungswidrigkeit wurde ggf. von einer Verwandten oder Verschwägerten Person begangen, sodass hier doch m.E. ein Zeugnisverweigerungsrecht gem. § 52 StPO vorliegt!
Auf dem Bescheid vom Ordnungsamt erfolgt jedoch keinerlei Belehrung dahingehend, sondern nur die Information, dass die Person, welche die Ordnungswidrigkeit begangen hat, anzugeben.
Ist das korrekt?
VG Gruß D-T