Ordnungswidrigkeit - Recht auf Zeugnisverweigerung bei Verwandten oder Verschwägerten

Hallo liebe Experten,

folgende Frage:
X bekommt ein Schreiben vom Ordnungsamt, mit dem Hinweis, dass er falsch geparkt hat, bzw. eine Parkscheibe nicht ausgelegt hat.

X war jedoch zu der vorgeworfenen Tatzeit nachweislich im Dienst, sodass die Ordnungswidrigkeit von ihm nicht begangen worden ist. Die Ordnungswidrigkeit wurde ggf. von einer Verwandten oder Verschwägerten Person begangen, sodass hier doch m.E. ein Zeugnisverweigerungsrecht gem. § 52 StPO vorliegt!

Auf dem Bescheid vom Ordnungsamt erfolgt jedoch keinerlei Belehrung dahingehend, sondern nur die Information, dass die Person, welche die Ordnungswidrigkeit begangen hat, anzugeben.
Ist das korrekt?

VG Gruß D-T

Wenn das da steht, dann schlampern sie.

Wenn das da steht, dann schlampern sie. Du hast das nicht anzugeben, auch nicht bei nicht Verwandten (wäre bei Zeuge).

Sorry, ich habe es nicht verstanden: „Wenn das da steht, dann schlampern sie“… was heißt das, besteht hier nun Anrecht auf die Zeugnisverweigerung oder nicht? Wenn ja bitte die Rechtsgrundlage nennen.

Untere Antwort war von mir beabsichtigt. Edit leider nicht drin.

Du hast kein Anrecht auf Zeugnisverweigerung, wenn Beschuldigter nicht mit Dir im Nahe-Angehörige-Verhältnis. Wenn ja, schon.
In dem Schreiben, das ist jetzt wieder was anderes, steht darüber hinaus gar nicht, daß hier jetzt eine Vernehmung Deiner im Sinne von Zeugenvernehmung erfolgt. Also ist das mit der Verwandtschaft völlig egal.

Du verlangst, wenn ich Dich richtig verstehe, daß ich einen Verweis zu einem grundlegenden punkttreffenden Absatz/Satz offenkundig mache. Sozusagen eine Quellenangabe. Darf ich erfahren, warum?

Nochmal: Du hast kein Anrecht auf Zeugnisverweigerung, wenn Beschuldigter nicht mit Dir im Nahe-Angehörige-Verhältnis. Wenn ja, schon.
In dem Schreiben, das ist jetzt wieder was anderes, steht darüber hinaus gar nicht, daß hier jetzt eine Vernehmung Deiner im Sinne von Zeugenvernehmung erfolgt. Also ist das mit der Verwandtschaft völlig egal.

Das Zeugnisverweigerungsrecht besteht immer, egal ob da was steht oder nicht. Es muss nicht extra darauf hingewiesen werden.

Viel Freude beim Führen des Fahrtenbuches . Diese Folge des „Nichtnennens des Fahrers“ steht aber drauf !

mfg
duck313

Viel Freude beim Führen des Fahrtenbuchs

Aber das, diese Maßnahme, machen sie bei Parkverstößen erst bei wiederholtem Führernichtangeben. Aber was sie machen, ist vom Halter im Sinne von sog. Halterhaftg. die Kosten ersetzt verlangen (EUR 24,48 Bußgeldverfahrensgebühr - auch wenn gar kein Bußgeld gegen irgend jemanden verhängt wird + Gebühr für vereinfachte Zustellung dieses Kostenbescheids i. H. v. EUR 4,-).

Der Grund dafür, daß er den Führer nicht benennen muß, der liegt daran, daß er als Beschuld. angehört wird und NICHT als Zeuge.
urheberreste

Jetzt schreib erstmal welche Art Schreiben eigentlich kam, Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen.
Erst dann kann man was dazu schreiben. ramses90

Wenn Du das Knöllchen für Dein KFZ bekommen hast, besteht eine sogenannte Halterhaftung.

Ganz so viel ist das nicht sondern „nur“ 23,50€ - das eigentliche Verwarnungsgeld entfällt.

Gruß Crack

Das ist der falsche Begriff, denn er suggeriert das der Halter die Folgen zu tragen hätte was nicht der Fall ist.

Dem Halter können lediglich die Kosten des Verfahrens auferlegt - nicht aber Verwarnungs- oder Bußgeld und natürlich auch keine Punkte.

Gruß Crack

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Die Sache ist eigentlich ganz einfach:
Kommst Du mit Deinem Plan durch den Fahrer zu schützen so das er nicht ermittelt werden kann dann wendet sich die Bußgeldbehörde direkt an Dich als Halter und verlangt 23,50€ Verfahrenskosten von Dir. Gedeckt ist das durch den §25a StVG
https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__25a.html

Das kommt sicher etwas teurer als das ursprüngliche Verwarnungsgeld.

Gruß Crack

naja, so hab ich das gemeint. Vielleicht etwas falsch ausgedrückt.

Ganz so viel ist das nicht sondern „nur“ 23,50€ - das eigentliche Verwarnungsgeld entfällt.

Stimmt, hast Recht, Du Zahlennichtmehrausdemgedächtniszusammenkrieg-Crack(er) :slight_smile: .

Diesen Bogen gab es. Gruß