Ordnungwidrigkeit Bußgeldverfahren rechtens trotz fehlender oder falscher Angaben der Polizei?

Mal angenommen, Herr X bekommt Post von der Polizei mit einer Anhörung zu einer Anzeige.
Darin steht, dass Herr X am 11.1.2016 vorgeworfen wird auf einer Straße einen Unfall verursacht zu haben, weil er auf die Gegenfahrbahn geraten ist.
Herr X erinnert sich an einen teilweise passenden Vorfall auf dieser Straße am Tag davor (10.1.) mit einem Spiegelschaden und relativ einvernehmlicher Einigung mit dem Unfallgegner (man kann bei sowas meist ja keinen Verursacher ausmachen - 50/50).
Herr X geht also zur Polizei und nimmt Stellung und erzählt, wie es am 10.1. gelaufen ist, als er mit seinem PKW mit dem Kennzeichen kk-x 2016 brav rechts fahrend auf der Straße einen Spiegelstreifer mit Herrn Y hatte.
Der Polizist sagt, dass er das mündlich zu Protokoll gegebene Stellungnahme zusammen mit dem Vorwurf nun an die Bußgeldbehörde weitergibt, die dann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren macht.

Im Brief von Polizist P steht der Tatvorwurf
dass Herr X am 11.1.2016 auf der Verbindungs-Straße in Tupfingen auf die Gegenfahrbahn gekommen ist und dadurch einen Unfall verursacht hat. Das gibt als OWI 1 Punkt und 100€ Strafe.

Kann die Bußgeldstelle daraus überhaupt ein Owi-verfahren machen, wenn weder die genaue Stelle auf der 1 km langen Straße bezeichnet ist, noch die Uhrzeit, noch ein Tatfahrzeug genannt und ein Kennzeichen zitiert ist (es wird zwar angenommen, dass dies zur Ermittlung von Herrn X geführt hat, steht aber nicht drin). Kann Polizist P sein Schreiben an die Bußgeldbehörde entsprechend korrigieren im Datum, sein Kommentar zum falschen Datum war, „da hat die Schreibkraft halt falsch getippt, das stimmt schon so mti dem 10.1.“.

Und was ist, wenn Herr X am 10.1. auf besagter Straße mit seinem PKW eine Begegnung hatte, am 11.1.2016 aber nachweislich an einem anderen Ort war?

Ich sage imho ja, dass nur exakt beschriebene Tatvorwürfe geahndet werden können, auch in Bußgeldverfahren.

Hallo!

geht es immer noch um diesen Mist ?
Immer noch nicht geklärt ?

Wie kann das denn sein ?
Man einigt sich mit dem Unfallgegner, dazu muss man ja anhalten und miteinander sprechen.
Gut

Fall erledigt.

Und nun ? Kommt jetzt ein weitere Unfall an anderem Tage hinzu ?

Oder hat der Unfallgegner trotz Einigung den Unfall angezeigt ? Warum sollte er das tun ?

In einem Tatvorwurf muss alles genau stimmen, man kann ein Datum nicht einfach nachher korrigieren und als Schreibfehler abtun.
Nicht beim Tag , wenn man statt 2016 z.B. 2061 schreibt, dann schon.

Und die Örtlichkeit ist doch hinreichend beschrieben, genauer ging es nicht, weil der Anzeigenden keine genaueren Angaben mehr machen konnte. Wo sind denn auf Landstraßen große Anhaltspunkte, die man sich merken kann ?
Und es muss doch eine formelle Anzeige bei Polizei vorliegen. Entweder war der Unfallgegner persönlich auf einer Wache oder hat es schriftlich angezeigt.
Und darin muss doch mehr gestanden haben als Datum und ungefähre Örtlichkeit.
Das Kennzeichen sowieso und nach Uhrzeit hat man ihn bestimmt gefragt.
Ebenso ob er Angaben zur Person des Unfallfahrers machen kann usw.

Das steht ja nicht alles im Schreiben an Dich drin. Der Bußgeldstelle würde es aber übermittelt.

MfG
duck313

Hallo Druck313,
danke und es geht immer noch um den Mist, weil du auch der erste bist, der hier eine Antwort gibt auf die Frage, was denn in dem Schreiben zur Anzeige stehen muss.
Und weil ein Besuch bei der Polizei mit mündlich aufgenommener Stellungnahme (nein, bitte nicht schlagen) stattfand.

eben nicht: denn am Tag danach erstattet der doch Anzeige

Wäre schön gewesen, aber er kann und darf ja nachträglich Anzeige erstatten und offensichtlich kann er sich auch der Polizei gegenüber nur ein bißchen (immerhin) erinnern, dass man sich einigte und er darf ja auch seine „Wahrheit“ als Tatsache verkaufen.

Nein, das fatale am deutschen Rechtssystem in diesem Fall ist dass die Polizei jetzt ein OWI Verfahren startet.

Das ist ja meine Frage. Was genau ist der Tatvorwurf, wenn in dem Brief

  1. das falsche Datum (Irrtum der Schreibkraft…)
  2. kein Fahrzeug!!!
  3. dazu kein Kennzeichen
    ( 4. und auch nicht „als Führer des Kfz …“)

erwähnt sind, sondern
„Sie sind am -falsches Datum ohne Uhrzeit- auf der soundso-Strasse auf die Gegenfahrbahn geraten und haben einen Unfall verursacht.“

Und warum erhält man davon nicht Kenntnis, ist doch der eigentliche Tatvorwurf, und in diesem Fall - ich betone - völlig verdrehte Wahrheit.

??

hi

wenn er am 11.1.16 an einem anderen Ort war, und das belegen kann, sollte er das tun und dann abwarten

Gruß H

Hi,
warum ich so irritiert bin, ist dass der Polizist P ja kein Problem damit hatte, dass er als Stellungnahme zu dem Schreiben
mit dem Tat-datum 11.1.16
eine mündliche Befragung/Stellungnahme zu Ereignissen am 10.1.16 aufgenommen hat.

Und da bin ich schlicht völlig irrritiert, wie das dann zusammen zu der Bußgeldstelle geleitet wird und dass daraus ein OWi Verfahren gebastelt werden soll, sorry, aber da bin ich deutlich verwirrt. Naja wenn das Bußgeldschreiben kommt, könnte das ja wieder für weitere Verwirrung sorgen, aber ungelegte Eier…
Thanks