Ordnungwidrigkeit

Guten Tag.

Ich habe vor einigen Tagen mein Auto kurz auf dem Bürgersteig abgestellt (an einem Sonntag) als ich das Auto wegstellen wollte brach mein Autoschlüssel ab und ich konnte natürlich nicht mehr fahren.

Nun wollte ich das Auto wegschieben, jedoch hat sich die Lenkradsperre aktiviert und somit konnte ich das Auto nicht mehr weglenken.

Dadurch das es Sonntag war, konnte ich nicht zum Schlüsseldienst und beim ADAC bin ich auch nicht. Ich hab das Auto stehen lassen mit einem Hinweis, defekt wird morgen abgeholt!

Am nächsten Tag (Montag) bin ich dann zum Schlüsseldienst, Öffnung 9 Uhr, und hab den Schlüssel machen lassen und das Auto weggefahren. Bis der Schlüssel fertig war stand das Auto die ganze Zeit auf dem Bürgersteig (halb).

Nun hab ich einen Strafzettel bekommen 35€ bzw. Anhörung.
Soll ich mich rechtfertigen, bringt es was? Könnte es auch mit der Quittung vom Schlüsseldienst nachweisen.

Oder muss ich zahlen in diesem Fall, ob so oder so?

Ps habe auch die Befürchtung, dass ich mehr zahlen muss bei der Stellungnahme, da auf dem Kassenbon 9:39 Uhr steht, der Beamte nur bis 9:04 Uhr vermerkt hat. Also ne knappe halbe Std. hat es länger gedauert.

Vielen Dank vorab.

Gruß

Ww

Hallo, tut mir leid, da kann ich nicht weiterhelfen. evtl mal bei der Behörde anrufen und den Fall schildern und auf Kulanz hoffen, ansonsten bezahlen. Es kämen Verwaltungsgebühren sonst dazu bei einem erfolglosen Widerspruch. Ob es rechtlich reicht, wenn das Auto nicht fahrbereit war, weiß ich nicht.

viele Grüße

Hallo Wissenwollerin,
das ist eine fatale Angelegenheit, aber ohne Rechtsschutz kann das eine teure Sache werden.
Ich würde das bezahlen und fertig.

Gru? RW