Organisation von Feuerwehren

Hallo,

ich wusste nicht, in welches Brett diese Frage passen könnte und versuche es einfach mal hier.

Wie sind unsere freiwilligen Feuerwehren eigentlich rechtlich organisiert? Als Verein oder haben sie eine eigene Form? Wie sind ihre Mitglieder versichert, sind Kommunen in die Finanzierung einbezogen, wie funktioniert diese überhaupt?

Vielen Dank für Antwort

Grüsse

Jörg

Hallo,
das ist Landesrecht und wird in den Feuerwehrgesetzen stehen.
In Bayern sind die Freiwilligen Feuerwehren in der Regel eingetragene Vereine. Die Kommunen tragen die Kosten für das Material, die Gebäude, die Aufwandsentschädigungen etc.
Das Vereinsleben außerhalb des reinen Feuerwehrdiensts wird in der Regel durch Veranstaltungen und Beiträge finanziert, viele Kommunen geben aber auch da einen Zuschuß.

Cu Rene

Hallo Jörg,

in NRW sind die freiwilligen Feuerwehren Teil der Kommunalverwaltung und werden in ihrem Dienstbetrieb auch durch sie finanziert und kontrolliert. Sie bilden den Kern der Brandbekämpfung in sämtlichen Gemeinden (vgl. §10FSHG NW: "http://www.idf.nrw.de/service/downloads/pdf/fshg.pdf">)

Um ihr "Vereins"leben zu organisieren, verfügen die meisten Wehren über eine eigene Kasse die durch Spenden, Mitgliedsbeiträge, Eintrittsgelder usw. gefüllt werden.

Oftmals wird hierzu ein Verein gegründet. Dieser muss aber nicht unbedingt eingetragen sein.

Hoffe ich konnte Dir weiterhelfen!

Charlie80

Hallo

Wie sind unsere freiwilligen Feuerwehren eigentlich rechtlich
organisiert?

Was heißt „unsere“? Das Feuerwehrwesen ist weder Gegenstand der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes nach Art. 73 GG noch der konkurrierenden Gesetzbegung nach Art. 74 GG - und damit Ländersache.

Gruß
smalbop

Hallo,
ja Feuerwehr ist „Ländersache“.
Dazu gibt es die Landesfeuerwehrgesetze.
Die Städte/Gemeinden sind verpflichtet , eine „der örtlichen Gefahrenlage angepaste“ Feuerwehr aufzustellen und zu unterhalten.
In Niedersachsen sind die Feuerwehren keine Vereine, sondern dem Dienstherrn unterstellt (Bürgermeister). Zwecks Ausübung dieses Amtes der Feuerwehrführung werden Stadt,- und Ortsbrandmeister „Ehrenbeamte auf Zeit“ und stellen somit den „verlängerten Arm“ des Bürgermeisters dar.
Zur geldlichen Unterstützung über die Stadtzuwendungen hinaus, kann ein Feuerwehrverein gegründet werden, der dann die „Förderung der Aufgaben der örtlichen Feuerwehr“ als satzungsgemäßen Auftrag hat.

Weitere Fragen ?? Dann immerzu.

Gruß von Jörg