Orginalunterschrift auf Sicherungsabtretung

Wenn ein Fahrzeug nach einem Unfall zu einem Gutachter gebracht wird, möchte dieser normalerweise eine Abtretungserklärung. Sollte er allerdings „keine zur Hand“ haben, und verlangen, auf einem leeren Blatt Papier zu unterschreiben, damit er die Unterschrift dann ausschneiden und auf die Abtretungserklärung aufkleben kann… ist das zulässig?

Muss diese Erklärung orginal unterschrieben sein?

grds. bedarf es keiner schriftform der abtretung von (schadensersatz-)forderungen.
ich würde aber dringend davon abraten, diesen gutachter zu beauftragen, der eine blankounterschrift möchte. dass er kein formular zur hand hat, ist ziemlich unglaubwürdig. wenn er einen drucker und einen pc hat, dann kann er das formular ausdrucken (das ist keine raketenwisssenschaft…).

wird der gutachter auch nur ein minimum an krimineller energie in sich verspüren, wird er sich nicht auf die sicherungsabtretung des (möglichen) (schadensersatz-)anspruchs beschränken, sondern auch andere ansprüche des bestellers erfassen. und meistens kann der unterschreibende im nachhinein nicht nachweisen, dass die abtretung nur auf bestimmte ansprüche beschränkt war. oftmals hat der besteller glück, da die sicherungsabtretung (mangels bestimmbarkeit, § 398ff. bgb) sowieso unwirksam ist. aber derjenige, der eine blankounterschrift leistet, wird irgendwann seine lehre daraus ziehen…

Hallo!

… damit er die Unterschrift dann ausschneiden und … aufkleben kann

So ähnlich mach’ ich das auch immer. Statt die alte Wama und die Rostlaube bei Ebay einzustellen, nehme ich einen 5€-Schein, schneide die Unterschrift von Jean-Claude Trichet aus, klebe sie auf den Kaufvertrag und schicke ihm den unterschriebenen Vertrag mitsamt dem Krempel, den ich loswerden wollte, nach Hause. Anfänglich zickte Herr Trichet noch ein bißchen herum, aber inzwischen rollt der Rubel. Den zerschnippelten Fünfer - mehr als die Hälfte ist ja noch übrig - reiche ich in der Sparkasse über den Tresen und bekomme dafür einen neuen Schein :smile:

… ist das:zulässig?

Seriöse Leute verlangen keine Blankounterschrift und wer klar bei Verstand ist, unterschreibt nichts blanko. Eine irgendwo ausgeschnittene und dann unter ein Dokument geklebte Unterschrift ist natürlich keine Willens- oder Einverständniserklärung für den Inhalt des Dokuments. Von daher ist sie gar nicht rechtswirksam.

Gruß
Wolfgang