Orthomol auf Rezept

Hallo!
Bin wegen Augenbeschwerden (weiße Blitze, Sehtrübung) zum Arzt gegangen, der eine Netzhautablösung vermutete und darauf untersucht hat, aber noch keine feststellen konnte, doch riet er dringend, auf Symptome zu achten und häufiger zur Kontrolle zu kommen. Außerdem verschrieb er Orthomol Vital M Trinkfläschchen auf Kassen rezept mit Vermerk „Keine Subst.! Notwendig nach GMG!“ . Er sagte, das solle unbedingt genommen werden.

In der Apotheke sagt man mir, das Mittel gäbe es nicht auf Rezept, es handele sich nur um Vitamine/Nahrungsergänzung und müsste immer selbst bezahlt werden.

Was soll ich davon halten? Wusste der Arzt das nicht? Irrt die Apotheke? Hat er mir nur etwas aufgeschwatzt? Normalerweise kriege ich, wenn ich selbst zahlen muss, ein Privatrezept.

Gruß,
Eva

Hallo Eva,

ORTHOMOL Vital F ist prinzipiell ein normales Nahrungsergänzungsmittel und damit rezeptfrei. Fraglich bleibt hier halt, ob durch den bloßen Vermerk des Arztes das ganze als Kassenrezept durchgehen kann (mit der Begründung, dass das Produkt nicht als Substitution verschrieben wird, sondern medizinisch notwendig nach GMG ist).
Ich würde es einfach noch in einer anderen Apotheke versuchen, ansonsten halte nochmal Rücksprache mit dem Arzt.

Schöne Grüße,
Hirnbeere

So oder so ist die Sache merkwürdig, denn die Inhaltsstoffe in diesem Präparat kann man auch durch andere Mittel ersetzen, die eher als Medikament „durchgehen“ und gezielter einen bestimmten Vitaminmangel bekämpfen können.

Die Ärzte haben sicher andere Gründe als die Gesundheit der Patienten, wenn sie soetwas machen…

Hallo newcallas,

hier ein Auszug aus dem GMG (Wikipedia):
Rezeptfreie Arzneimittel (OTC-Artikel) werden in der Regel nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet, es sei denn, ein nicht-rezeptpflichtiges Arzneimittel stellt das Standardmittel zur Behandlung einer schwerwiegenden Krankheit dar. Diese Ausnahmen werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss, ehemals Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen, festgelegt.

Bei Orthomol vital m ist ein Nahrungsergänzungsmittel und ist somit per se nicht erstattungsfähig, da hier „richtige“ Arzneimittel zur Verfügung stehen, die den benötigten Vitaminbedarf decken würden. Ein Arzt darf, wenn es die Besonderheit der Erkrankung erfordert (z.B. Allergie auf das Standardmedikament), andere als die in der Arzneimittelrichtlinie aufgeführten verschreiben. Allerdings gilt dies nur für Medizinprodukte und Arzneimittel. Verordnen darf er alles mögliche, aber auf die Erstattung hat er keinen Einfluss…

Gruß
finnie

Danke euch -

  • ich habe beim Arzt angerufen (hätte ich gleich machen sollen, seufz!) und erfahren, dass man einfach immer dieselben Formulare nimmt und auch der Zusatz unten, nö, der ist immer mit drauf, hat nix zu sagen.

Tja. Haben das Zeug natürlich trotzdem gekauft, schaden kann es nix. Denke ich. Ob es gegen Netzhautablösung hilft oder die Sehfähigkeit verbessert, kann ich nicht beurteilen, aber das Arzt wird’s schon wissen :smile:

Gruß,
Eva