In einem anderen Thema hatte ich ein unlogisches Tempolimit erwähnt, das einen eigenen Thread verdient.
Gegeben ist die Musterstraße, die in der geschlossenen Ortschaft A beginnt und in der geschlossenen Ortschaft B endet.
Noch innerhalb von A wird angeordnet „zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“ mit Zusatzzeichen „auf 750 m“.
Bereits nach 450 m zeigt die Ortstafel das Ende der geschlossenen Ortschaft A an, weitere 450 m folgen ohne jegliches Verkehrszeichen, dann kommt die Ortseingangstafel der geschlossenen Ortschaft B.
Ich habe nun Interpretationsschwierigkeiten.
Einerseits: Die Ortausgangstafel hebt Streckenverbote normalerweise auf, sie ordnet an, dass dahinter die Regeln für außerörtlichen Verkehr gelten.
Andererseits: Das Zusatzzeichen „auf 750m“ ordnet eben genau 750 m an, somit 300 m über die Grenze der geschlossenen Ortschaft hinaus.
Ich halte das für einen Beschilderungsfehler.
Was denkt ihr?
(Die Frage ist rein akademischer Natur, da dort sowieso niemals geblitzt oder gelasert wird. Es besteht da gar keine Möglichkeit, sich irgendwo verdeckt aufzustellen, zudem ist es ein schmales, kurviges Sträßchen, auf welchem kaum schneller als 40 km/h gefahren wird.)