Ortsübliche Abschleppkosten ermitteln?

Guten Tag,

weiss jemand, wie man die ortsüblichen Abschleppkosten ermitteln kann (Gießen in Hessen)?

Weiterhin wäre interessant, welche Voraussetzungen für mobile absolute Halteverbote von den ‚Behörden‘ einzuhalten sind.

Vielen Dank!

Hallo!

Mobile Halteverbote wegen Baumaßnahmen o.ä. müssen mindestens 3 Tage vorher aufgestellt und ggf. mit Zusatzschild ab wann sie gelten sollen versehen werden.

Nach einem aktuellen Urteil des BGH wären z.B. 250 € Abschleppkosten(allerdings von Privatgrund) zu hoch. Was angemessen wäre soll das Landgericht entscheiden, an das zurückverwiesen wurde.

Es gibt andere Urteile, die von 120-150 € als angemessen ausgehen.

MfG
duck313

Danke!

Wer ist der Ansprechpartner?
a. die Stadt, die das veranlasst hat oder
b. der Abschleppdienst

Grüße

Servus,

Ansprechpartner für die Ermittlung eines üblichen Preises ist der Abschleppdienst. Von dem erfragt man ein Angebot für das Versetzen eines nicht zugelassenen Autos zwischen zwei Grundstücken und erwähnt nebenbei, dass man noch nicht entschlossen ist, das mit dem Trailer oder mit seiner Hilfe zu machen - wenn man das mit drei Abschleppern durchexerziert, ist der ortsübliche Preis schon einigermaßen genau bekannt.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

das kann man in der entsprechenden Ortssatzung der jeweiligen Kommune feststellen,da die Kommunen vom Gesetz her verpflichtet sind,Abschleppleistungen auszuschreiben und an den günstigsten Anbieter zu vergeben,sofern dieser natürlich auch alle weiteren
Vorausetzungen erfüllt (Sicherheit usw.).

Übrigens kann man auch als Privatmann bei jeder Kommune kurzfristige Halteverbote und Straßensperrungen beantragen.
(zum B. für Umzug oder Bauarbeiten)
siehe zum B. hier

https://www.platzda.de/Bestellen/

das kann man in der entsprechenden Ortssatzung der jeweiligen
Kommune feststellen,da die Kommunen vom Gesetz her
verpflichtet sind,Abschleppleistungen auszuschreiben

wieder mal kompletter schwachsinn. seit wann taucht das ergebnis einer ausschreibung in der satzung auf?

Hallo,

das kann man in der entsprechenden Ortssatzung der jeweiligen Kommune feststellen,da die Kommunen vom Gesetz her verpflichtet sind,Abschleppleistungen auszuschreiben

wieder mal kompletter schwachsinn. seit wann taucht das ergebnis einer ausschreibung in der satzung auf?

Keine Ahnung, ob es sowas gibt. Und wahrscheinlich das sowieso in jeder Kommune ein bißchen anders geregelt. In Hamburg erhält man beispielsweise folgende Informationen: http://www.hamburg.de/polizei/zentrale-fahrzeugverwa…
Allerdings wird hier nur die Verwahrgebühr explizit aufgeführt. Insgesamt kommt man aber für das Abschleppen eines PKW wohl auf mindesten 260€ inklusive Verwahrung, Abschleppen und Gebühr für das polizeiliche Handeln.
Das sind aber eben auch nur die Kosten für das Abschleppen, welches durch die Polizei veranlasst werden.
Ansonsten muss man sich wohl auf Gerichtsurteile verlassen, die unterschiedlich hohe Abschleppkosten als zulässig erachten.
Grüße

Hallo,

wenn du mal nachgedacht hättest…

Wenn in Kleinkleckersdorf laut Satzung die Firma Achsenbruch & Co.
für das Abschleppen eines eines Pkw 170,- € verlangen darf…
na nun rate mal,was der niedrigste Satz eines Abschlepp-Unternehmens in dieser Stadt ist …loool

Wenn in Kleinkleckersdorf laut Satzung die Firma Achsenbruch &
Co.

für das Abschleppen eines eines Pkw 170,- € verlangen
darf…

du wirst in keiner ortssatzung deutschlands den satz finden, dass privatfirma xy für leistung yz den preis xz verlangen darf. lööööl!!!

na nun rate mal,was der niedrigste Satz eines
Abschlepp-Unternehmens in dieser Stadt ist …loool

da kann man auch nur raten. weil natürlich das abschleppen nur ein winziger teil der kosten ist. rofl!!!

aber da konntest DU natürlich trotz nachdenken in keinem fall drauf kommen. LOOOOLL!!!