Vielleicht noch mal einen Hinweis zu der Sache mit den 2*40h. Die existieren für FA und Krankenkasse nicht. Das FA interessiert sich nur für die Steuerklasse und wenn es da schon eine Anmeldung für einen Job gibt, dann kommt der 2. Job, wie @Hexerl schon schrieb, in Klasse 6, solange wir von einer abhängigen Beschäftigung sprechen. Da liegt aber genau ein Schlupfloch in Bezug auf die Mehrfachbeschäftigung. Denn wenn es keinen 2. Arbeitgeber gibt, sondern man zusätzlich Selbständig tätig wird, fällt dies an dieser Ecke niemand negativ auf. Und dann gibt es natürlich auch niemand, der eine zweite Anmeldung bei der KK vornehmen würde.
D.h. wenn es einem im Homeoffice zu langweilig wird, und man gerne noch ein paar zusätzliche Euro in bereits bezahlter Arbeitszeit erwirtschaften möchte, dann ist die Sache mit der Selbständigkeit (die ja oft auch über Pseudo-Werkverträge und Scheinselbständigkeit abgebildet wird) durchaus ein Weg mit geringem Entdeckungsrisiko. Noch einfacher, wenn man ohnehin vom AG die Freigabe für eine kleine Selbständigkeit hat, die man dann heimlich still und leise aus dem Homeoffice hoch fährt. Ich könnte dies z.B. recht problemlos und unauffällig mit anwaltlicher Tätigkeit nebenbei machen, für die ich eine Genehmigung meines AG habe.
BTW: Wie wenig das FA Arbeitszeiten interessieren, habe ich beim Wechsel von ausschließlich freiberuflicher Tätigkeit zurück in die abhängige Beschäftigung erlebt. Da durfte ich als Freiberufler ein paar Jahre monatlich immer schon mal einen Abschlag auf meine zu erwartende Einkommensteuer zahlen. Mit Wechsel auf eine angestellte 40+ Stelle für die der AG jeden Monat Steuern abführte, wollte ich von den Vorauszahlungen auf die ESt wegkommen. Das FA wollte sich jedoch meiner Argumentation nicht anschließen, dass ich künftig wohl schlecht 40+ abhängig und dann auch noch im bisherigen Umfang selbständig tätig sein könnte und das Geld des neuen Jobs nur ein Plus auf meine bisherigen Einkünfte darstellen würde. Nach einigem hin und her wurde die Vorauszahlung lediglich etwas reduziert. Erst mit dem Bescheid nach Steuererklärung kam dann der große Batzen zurück.