Geschäftsmann erhält im Februar einen OWI-Bußgeldbescheid von ca. 100€ und legt Form- und Fristgerecht Widerspruch mit gleichzeitiger Beantragung der Aussetzung der Vollziehung bis zur
Klärung ein.
Im Mai bekommt er die Ablehnung dazu und er Beantragt Ratenzahlung.
Am Freitag den 28.8.2020 bekommt er die Ablehnung seines Antrages und am Montag den 1.9.20
wird sein Konto gepfändet.
Selbst wenn er den Betrag Überwiesen hätte wäre er doch nicht davor bei der Behörde eingegangen.
Ist nicht eine 14 tägige Zahlungsfrist hierzu Normal ?
Geschäftsmann - 100€ - beantragt Ratenzahlung.
Was ist denn das für ein Unternehmer?
Die Kontopfändung wurde sicher mit Termin angedroht. Warum hat er die 100€ nicht bezahlt?
Abgesehen davon, dass man Einspruch einlegt (nicht Widerspruch klugscheißmodus aus) ist der Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung überflüssig gewesen.
Wenn ich im Mai eine Ablehnung (wer hat was abgelehnt? über einen Einspruch entscheidet normalerweise ein Gericht) erhalte und Ratenzahlung beantrage - dann könnte ich ja schon mal damit anfangen, Geld zurückzulegen, so dass ich im August direkt das Bußgeld zahlen kann.
Über die Zahlungsmodalitäten wird der Geschäftsmann in der Ablehnung der Ratenzahlung hingewiesen.
Ich würde das mal lesen und dann evtl die zuständige Behörde anrufen. Evtl. wurde versäumt, eine sog. Mahnsperre einzurichten bzw. zu verlängern.
Die Kontopfändung wurde eben nicht mit Termin angedroht.
Wie sollte das auch am Samstag / Sonntag Fuktionieren ?
Das ist ein ganz normaler Unternehmer der auch (wie viele andere) mal ebenso nix an Geld übrig hat.
Im Mai wurde der Einspruch / Widerspruch abgelehnt mit dem Rechtlichen Hinweis auf Ratenzahlungsmöglichkeit. Mit Geld zurücklegen ist nix. Woher denn auch.
Das mit der Ratenzahlungs Ablehnung solltest Du nochmal genau Lesen.
Abgelehnt am Freitag / Gepfändet Montag. Mit den Anrufen ebenso. Meinst Du denn allen Ernstes diese Behörde ist dann tel. (oder sonst irgendwie) zu erreichen ?
Mahnsperre kennen die anscheinend nicht. Willkür Akt?
Nein.
Wer innerhalb mehrerer Monate keine 100€ zum Bezahlen eines Bußgeldes übrig hat, erwirtschaftet oder sich leihen kann, der ist kein normaler Unternehmer.
Unter den beschriebenen Umständen sollte der Unternehmer sich überlegen, ob er nicht eigentlich insolvent ist.
Ein Trost dürfte sein, dass die Kontopfändung ja erfolglos bleiben musste - wo nichts ist, kann nichts gepfändet werden.
Hast Du dir mal Überlegt um welche Forderung es hier eigentlich geht ?
Die Kontopfändung war sogar erfolgreich weil es erst die 2te war vom selbigen in den vergangenen 60 Jahren der Selbstständigkeit und wiederum nicht, weil in den Jahren zuvor diese Jahresforderungen jeweils in gleicher Auseinandersetzung niedergeschlagen wurden, diesmal wie
auch die 1.keine Rechtliche Grundlage dafür hatte. Wie es sich dann sowieso nachträglich in den weiteren nötigen Verfahren wiederrum Korrigieren lies.
Besser wäre wenn Du Konkret zur Sache Stellung nehmen könntest / willst z.B. dieses ist lt. Paragr.
VVG usw. nicht Gesetzes Konform. Und nicht hier zum Allgemeinen Geschwafel beiträgst.
Es geht hier um Verfahrens weisen und nicht um Pleite Kandidaten.
Schlussendlich sind nicht alle Behörden Fehlerfrei. Nur das das wenige überhaupt zur Kenntnis
nehmen, geschweige denn dagegen vorgehen.
Gerne nochmal: Von wem?
Über einen Einspruch entscheidet üblicherweise das Gericht, wenn der Einspruch nicht zurückgenommen wird.
Meinst Du denn allen Ernstes diese Behörde ist dann tel. (oder sonst irgendwie) zu erreichen ?
Dafür wurden die Dinger erfunden- und auch jetzt ist die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde durchaus erreichbar. Tel.-Nr. steht oben (das ist meist der Sachbearbeiter des Falles) oder man geht über die Vermittlung, wenn man nicht auf den Internetseiten suchen will.
Mahnsperre kennen die anscheinend nicht. Willkür Akt?<
ich weiss ja nicht, wie das bei euch ist aber: bei uns arbeiten Menschen. Da kann es durchaus vorkommen, das was vergessen wird.
Der „Unternehmer ohne Geld“ hat ja auch Fehler gemacht - die OWi begangen.
Deinen letzten Post versteh ich übrigens nicht.
Was für Jahresforderungen? was wurde warum niedergeschlagen? Was für weitere Verfahren? (Rechtskräftig heißt rechtskräftig, weil nix mehr dran zu rütteln ist)