Laut den Angaben den Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (http://www.bmu.de) sind für morgen folgende Werte zu erwarten:
Ozonprognose für den 2. 8. 01 (erstellt am 1. 8. 01) Am Donnerstag wird sich die schwül-warme Luft wieder weiter nordwärts durchsetzen. Die maximalen Ozonkonzentrationen werden verbreitet zwischen 130 und 190 µg/³ erwartet. Lediglich im Norden kommt es nur zu Werten zwischen 70 und 130 µg/m³. Vor allem in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Bayern können stellenweise auch Werte um 220 µg/m³, besonders in Baden-Württemberg zum Teil auch noch darüber, auftreten.
Gab es nicht einmal eine Verordnung, die den Strassenverkehr bei 180 µg/³ einzuschränken soll? Neuere Studien sprechen lt. MONITOR (http://wdr.de/tv/monitor) bereits von einer Gesundheitsgefährdung bei 120 µg/³.
Auf der Suche nach einer Sommersmogverordnung fand ich auf den BMU-Seiten allein Auszüge aus der Koaltionsvereinbarung zwischen der SPD und den Bündnis-Grünen vom 20. Oktober 1998: „Zur Verbesserung der Luftqualität werden wir dafür sorgen, daß der Stand der Technik umgesetzt wird. Die Sommersmogverordnung wird novelliert.“
Wieder einmal scheint sich zu bewahrheiten, dass Willenserklärungen recht (und) billig sind. Oder auf die einfache Formel gebracht, die eigentlich öffentlich plakatiert werden sollte: „Der Bundesumweltminister warnt: Unsere Politik ist gesundheitsheitsfährdend.“ Den Auto-Kanzler wird’s hingegen freuen.
Marco