Hallo liebe WWW gemeinde,
ich suche im Internet schon nach einer Antwort aber kann sie nicht finden. Wenn ich ein P-Konto habe dann hab ich ja automatisch einen Grundfreibetrag von 1028,89 Euro. Kann man das Geld auf dem Konto lassen und wenn das nächste Gehalt kommt auch oder wird alles über 1028 Euro zum Pfänden freigegeben auch wenn es vom Vormonat noch ist?
Mfg Jassy
Hi,
pfändungsfrei ist die Hilfe zum Lebensunterhalt. Sozialleistungen sind für 7 Tage geschützt, dann geht das Geld an Gläubiger/-innen. Diese können natürlich auf Dein Guthaben bzw. Deine Ersparnisse zugreifen. Je schneller Du Deine Schulden begleichst umso besser für nicht nur die Gläubiger-/innen sondern auch für Dich und Dein Seelenheil.
http://p-konto-forum.de, http://www.meine-schulden.de/ratgeber/kontopfaendung, http://www.schuldnerberatung-cottbus.de/konten.htm
Ciao,
Romana
Hi,
pfändungsfrei ist die Hilfe zum Lebensunterhalt.
Sozialleistungen sind für 7 Tage geschützt
Das ist mit Einschränkungen Unsinn. Pfändungsschutz in Höhe eines Freibetrages der monatlichen Geldeingänge gibt es derzeit sicher nur auf einem P- Konto.
Ciao,
Romana
Grüße
Erdbeerzunge
Hi,
Frage (siehe Titel zur Frage… P-Konto ) als auch Antwort beziehen sich auf ein P-Konto und hier greift meines Wissens der Pfädungsschutz in Höhe zustehender Sozialleistungen bis sieben Tage. Selbgiges sollte für Arbeitslohn zutreffen. Welcher Teile meiner Aussage soll falsch gewesen sein?
Ciao,
Romana
Frage (siehe Titel zur Frage… P-Konto ) als auch Antwort
beziehen sich auf ein P-Konto und hier greift meines Wissens
der Pfädungsschutz in Höhe zustehender Sozialleistungen bis
sieben Tage. Selbgiges sollte für Arbeitslohn zutreffen.
Welcher Teile meiner Aussage soll falsch gewesen sein?
Hallo,
es ist deshalb falsch weil es den § 55 SGB I seit dem 1.1.2012 nicht mehr gibt. Dafür gibt es ja jetzt das P-Konto. Hier geht es jetzt nur noch um den Freibetrag. Woher das Geld kommt ist vollig egal.
Gruß von TrixiMaus
Hi,
der pfändungsfreie Betrag ist doch in Höhe der Hilfe zum Lebensunterhalt. Und Sozialleistungen, Arbeitgeberlohn, Erbschaften, Lottogewinne usw. gehen dann an die Gläubiger/-innen, oder?
Ciao,
Romana
der pfändungsfreie Betrag ist doch in Höhe der Hilfe zum
Lebensunterhalt. Und Sozialleistungen, Arbeitgeberlohn,
Erbschaften, Lottogewinne usw. gehen dann an die
Gläubiger/-innen, oder?
Hallo Romana,
nein, der pfändungsfreie Betrag richt sich nicht nach der Hilfe zum Lebensunterhalt.
Es gilt grundsätzlich § 850c ZPO.
Gruß von TrixiMaus
Hi TrixiMaus,
rechnet man die Obergrenzen für das was Argen für Miete und Lebensunterhalt für eine Person bezahlen, sprich exklusive Krankenversicherung (die trägt ja der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin), so man nicht selbständig ist, entspricht das nicht (in etwa) dem Betrag, auf den Arbeitseinkommen pfändbar ist?
Sprich die Frage ist, wird im Pfändungsfall nicht auf das Niveau von Hartz IV runtergefpändet?
Ciao,
Romana
Hi,
Hi,
hier greift meines Wissens der Pfädungsschutz in Höhe zustehender Sozialleistungen bis sieben Tage. Selbgiges sollte für Arbeitslohn zutreffen. Welcher Teile meiner Aussage soll falsch gewesen sein?
Z.B. der, daß es eine 7- Tages- Frist beim P- Konto gibt.
Jedes Einkommen bis in Höhe des Pfändungsfreibetrages ist vor Pfändungen geschützt, und mit Einschränkungen beliebig lange.
Ciao,
Romana
Grüße
Erdbeerzunge