P-Konto Anrechnung eigener Einzahlung?

Hallo,

mal angenommen, Person A, stolzer Besitzer eines P-Kontos :smile:, hebt morgens von seinem Konto einen Betrag ab, nun fällt ihm aber tagsüber plötzlich ein daß er eine noch zu erwartende Lastschrift nicht bedacht hat und zahlt gleich abends die Hälfte des morgens abgehobenen Geldes wieder ein, und zwar mit seiner Geldkarte an dem selben SB-Automaten. Ihm ist tagsüber klar geworden, daß er sich verrechnet hat und zuviel abgehoben hat und er aber sehr darauf bedacht ist, immer ausreichend Deckung für seine Lastschriften zu haben.
Zählt dieses wieder eingezahlte Geld als zusätzliches Einkommen im Sinne einer P-Kontoführung?
Der wieder eingezahlte Betrag wird ja als Geldeingang gewertet, allerdings ist auf dem Kontoauszug zu sehen daß mit der eigenen Geldkarte auf das eigene Konto zurückgezahlt wurde.

wer-weiss-was?

mfG
bonsai

Zählt dieses wieder eingezahlte Geld als zusätzliches Einkommen im Sinne einer P-Kontoführung?

Ja, zu 100%. Jeder Geldeingang, egal woher, zählt.

Das ganze betrifft besonders Gewerbetreibende, die über ihr P- Konto auch Material einkaufen. Die haben dann z.B. für 800€ Material gekauft, es inkl. Montage für 1000€ weiterverkauft, und 200€ Gewinn vor Steuern gemacht. Das P- Konto sieht im Beispiel 1000€ Einkommen.

mfG
bonsai

Grüße

Erdbeerzunge