P-Konto auch ohne Pfändungen möglich?

Hallo ihr lieben :smile:

Ich wollte mal fragen wenn ich ein Girokonto habe seit 8 Tagen,kann ich dieses von meiner Bank umwandeln lassen in ein P-Konto?Oder muss da erst eine Pfändung drauf sein und dann erst kann ich es umwandeln?

Wenn mein Geld am z.b. 30ten Januar drauf kommt kann ich dann trotzdem meine Überweisungen am z.b. 15ten Februar überweisen ohne das dieses ausgekehrt wird?

vielen Dank für eure Antworten im vorraus.

Liebe Grüße vom Zitronenfalter

Nur bei einer vorliegenden Pfändung muss die Bank es umwandeln; dafür aber kostenlos!

Steht zumindest mal hier:

In dem Link steht auch alles andere, was Du wissen solltest…

Glückauf!

Dem Link ist zu entnehmen, daß man sein bestehendes Konto ohne weiteres in ein P-Konto umwandeln kann, das dann aber naturgemäß nur als Guthabenkonto geführt wird

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»Per Gesetz sind Banken und Sparkassen bei Vorliegen einer Pfändung verpflichtet, das Girokonto innerhalb von vier Tagen nach Antragstellung in ein P-Konto umzuwandeln.«

Ich hatte nur das gelesen. Es ist ziemlich eindeutig und passt ebenso eindeutig zu der Frage. Von einem P-Konto, dass man als Guthaben-Konto führen möchte schrieb der Frager nichts…

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Im Absatz drüber ist allerdings die Rede davon, daß ein Konto umgewandelt werden kann und bei Vorleigen einer Pfändung umgewandelt werden muss. Und es ist ja das Wesen eines P-Kontos, daß es auf Guthabenbasis geführt wird, keinen Dispo hat und dergleichen.

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Herzlichen Dank für eure Antworten,liebe Grüße vom Flattermann :slight_smile: