Hallo ihr lieben
Ich habe ein P Konto das ich bei einer neuen Bank führe.
Ich wollte mich vorweg schonmal erkundigen wie das ist wenn eine Pfändung von einem Gläubiger kommt,wie das Vorgehen der Bank dann ist.
Die Dame am Telefon von der Bank meinte das,das P Konto dann erstmal eingefroren wird.
bzw.Lastschriftverfahren z.b. nicht getätigt werden.
Ist es denn nicht so das der Freibetrag von 1073,88 € trotzdem immer zur Verfügung steht? (wenn er gedeckt ist)
Brauche ich dann so einen Wisch vom Amtsgericht um das P Konto wieder frei zu schalten? (Sockelbetrag 1073,88 €).
Achh ja wenn eine Pfänung auf meinem P-Konto ist kann ich beim Online Banking nur noch Umsätze abrufen,sonst nix. Ist das rechtens?
Wenn keine Pfändungen vorliegen kann ich z.b.auch Überweisungen online betätigen.
Liebe Grüße vom Grashüpfer