ausführliche Erklärung
Hallo schritt2,
Dein Posting ist aus meinen Augen eine Mischung zwischen arrogant und lächerlich. Ich werde mich daher mit Deinen Beiträgen nicht weiter befassen. Wie gesagt: schönes Leben noch. Ich kann diesen Quatsch aber auch nicht so stehen lassen, daher schreibe ich für alle Mitleser unten noch mehr ausführlich. Falls Du Deinen Fehler bemerkst, würde ich mich darüber freuen, wenn Du das hier zugibst. Davon ist mein Wohlbefinden aber nicht abhängig.
In „meinem“ Institut mit ca. 50.000 Mitarbeitern gehöre ich zu den 5, die in Abstimmung mit den Juristen und den Auslegungsleitfaden des Bundesverbandes deutscher Banken die Prozesse abstimme. Wir machen den Prozess und sagen den Filialen und „der Technik“, was zu tun ist. Auf diesem Gebiet bin ich also wirklich ein Experte, habe den ganzen Tag damit zu tun. Von vielen anderen Dingen in einer Bank habe ich (trotz Bankfachwirt) keine Ahnung und gebe das hier auch gern zu.
Hallo Mitleser,
mal ohne „Fachchinesisch“ etwas Hintergrundwissen, denn die rechtlichen Besonderheiten haben sich scheinbar auch bei den Bankern nicht so richtig rumgesprochen. Also.
Bis zum 30.6.10 war es für den Schuldner schwer. Wenn er Sozialleistungen, wie z.B. Hartz4 bezieht, musste er das innerhalb einer Woche abheben. Wer z.B. Gehalt bekommt, muss er zu Gericht und sich einen Beschluss holen.
Seit 1.7.10 kann der Kunde sein Konto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) führen. Der Vorteil ist: Es ist egal, woher das Geld kommt, er kann immer einen Freibetrag verfügen, der abhängig ist von den unterhaltspflichtigen Personen. Bei Ledigen ohen Kinder sind es die genannten 1028,89 EUR. Wenn jemand mehr bekommt, wird das gesperrt und steht dem Pfändungsgläubiger zu.
Klingt gut, aber schon nach einem Monat wurde klar, dass der Gesetzgeber handwerkliche Fehler gemacht hat. Wenn jemand einen Arbeitgeber hat, der unregelmässig überweist, gibt es Probleme. Wenn das Gehalt also am 1.7. mit 1000 EUR kam und am 29.7. mit 1000 EUR, dann blieb dem (ledigen und kinderlosen) Kunden von der Gutschrift vom 29.7. mal gerade 28,89 EUR. Die restlichen 971,11 EUR wurden gesperrt und standen dem Gläubiger zu. Der Kunde hat „Zeter und Mordio“ geschrien und darauf verwiesen, dass das Gehalt vom 29.7. ja „für August“ ist. Ist aber rechtlich egal, im Gesetz steht eindeutig „Kalendermonat“. Die Kunden musste alle zum Gericht laufen und sich Beschlüsse holen. Diese 971,11 EUR haben die Banken entweder gesperrt oder auf ein Unterkonto umgebucht, das ist unterschiedlich. Dies war die vielzitierte „Monatsanfangsproblematik“.
Man brauchte aber recht lange, um das (zusammen mit den Sozial- und Bankenverbänden) zu beheben. Seit April 2011 gibt es eine Gesetzesänderung, die sich nicht wirklich gut rumgesprochen hat. Man hat schlicht gesagt, dass die Banken dieses Geld noch nicht sofort überweisen dürfen und durch die Formulierung klar gestellt, dass dieses gesperrte Geld noch zu einer Bedeutung kommt. Es ist das von schritt2 falsch verstandene „geschützte Guthaben aus Satz 1“ (gemeint ist der §850k (1) ZPO). Es wird bei der Berechnung des zur Verfügung stehenden Betrages mit einbezogen.
Zeit für das Beispiel von eben.
Die 971,11 EUR sind ja nicht weg, sie sind nur gesperrt. Im August hat der Kunde aber wieder einen neuen, „frischen“ Freibetrag und darf dieses Geld daraus beanspruchen. Daher buchen die Banken das am Monatsersten wieder zurück bzw. entsperren es. Das machen übrigens alle deutschen Kreditinstitute so, wahrscheinlich auch die von schritt2 und Erdbeerzunge.
Mit dieser Regelung wird auch der Gläubiger nicht benachteiligt, es werden nur die Probleme mit ungleich hohen Eingängen ausgeglichen. Denn natürlich geht die Zurverfügungstellung der 971,11 EUR zu Lasten des Freibetrages August. Wenn der Kunde Ende August wieder 1000 EUR bekommt, hat er nur noch ca. 60 EUR Freibetrag übrig und die restlichen 940 EUR werden gesperrt und sind im September verfügbar und so weiter.
Unterm Strich ist damit sichergestellt, dass der Kunde unabhängig von den Buchungsdaten pro Monat immer genau ihren Freibetrag verfügen können, nicht mehr und nicht weniger.
Nur der Vollständigkeit halber: Seit 1.1.12 gibt es eine planmässige Verschärfung der Rechtslage: Seitdem gibt es Schutz nur noch auf dem P-Konto, Sozialleistungen sind nicht mehr besonders geschützt.
Fazit: Die Schuldnerberatung des ursprünglichen Threaderstellers hatte Recht. Dies passiert aufgrund einer Gesetzesänderung, die aufgrund der Monatsanfangsproblematik nötig wurde.
Gruss
Hans-Jürgen