P Konto ,Freibetrag, Übertrag

Hallo
Ich habe eine Frage zur P Konto und Freibetrag und den Übertrag.

Ich habe ein P-Konto und bekomme von der ARGE 834€ unterhalt.
Und mir wurde vor ein paar Tagen ca. 120 Euro gepfändet.
 
Die Pfändung an die Bank kam im 06 Monat.
Am 27.06 befand sich auf dem Konto ca. 96€ und ich bekam dazu das Arge Geld.
Also ich hatte jetzt 930,18 guthaben und ca. 895 habe ich davon ausgegeben.
So das am Ende Juli auf dem Konto war noch 55€ guthaben.
Am 31.07 bekam ich das Geld von der Arge 834€.
Also ergab ein Kontoguthaben von 888,86€
.
Im August habe ich davon 755€ ausgaben.
So das am Ende August mein Konto mit 137€ in Plus stand.
Dann kam dazu das 834€ ARGE Geld.
Also ich hatte jetzt am 29.08 auf dem Konto 971€.

Und am 09.09 kam eine Pfändung von 120€.

Wie kommt das?
Habe ich nicht jede Monat ein 1050€ Pfändungsschutz?
In der Bank hat man mich verwiesen auf den von mir unterzeichneten P -Konto Vertrag.
Von dem ich nichts verstehe. Mit der Aussage dass die Pfändung Rechtmäßig ist,
ohne mir etwas weiteres zu erklären.
Nun…
Wie oft und wie viel, kann ich das Geld Einsparen?
Es steht etwas von ein mal.
Ein mal im Jahr oder im Monat? 
 
Und wie viel Geld darf auf dem Konto sein aus vorherigen Monat
damit es nicht gepfändet wird? 

Ich bitte dass jemand mir das auf einfacherweise erklären kann,
ohne mir gleich die Gesetzbücher vorzulesen,
wie die von dem Bank das taten.

Danke in voraus
Miro

Hallo!

Ja, das verstehe ich auch nicht. Den es war doch nie mehr als 1049 € Guthaben auf dem Konto.

Wer regelmäßig weniger als den Pfändungsfreibetrag von 1049,- € überwiesen bekommt, kann beim Gericht nach § 850  ZPO eine „Anordnung der Unpfändbarkeit“ für 12 Monate beantragen.
Das hat den Vorteil, das dann die Bank gar nicht mehr prüft, ob etwas zu holen und abzuführen wäre. Für 12 Monate hat man dann Ruhe, kann verlängert werden.

Hier hat es Infos zum P-Konto : http://www.vz-nrw.de/p-konto

da ist auch erklärt, wie das mit dem „Ansparen“ von unverbrauchten Restbeträgen läuft.

Mfg
duck313

Der Pfändungsfreibetrag von ca. 1050€ bezieht sich auf die monatlichen Geldeingänge, nicht auf den Kontostand. Sobald innerhalb eines Monats mehr als 1050€ eingehen, kann prinzipiell gepfändet werden. Nur das musst Du prüfen. Wichtig ist der Tag der Wertstellung. Wenn jemand z.B. Dir am Freitag, den 31. Geld überweist, und das Geld kommt erst am Montag, den 3. an, zählt der Geldeingang für den Monat des Montags.

Evt. hilft der Bankenombudsmann Dir weiter: Vollständige Kontoauszüge zusenden, um Klärung bitten, und dann sieht sich das ein Fachmann an.

Und:
Guthaben läßt Du bitte am Monatsende niemals ohne Grund auf dem Konto (außer natürlich für Lastschriften etc. am Beginn des Folgemonats).

Und:
Solltest Du mal ganz ohne Konto dastehen (auch eine Bank kann ein Konto fristgemäß kündigen, und ob Du mit Pfändungen ein neues Konto bekommst ist fraglich): Das Onlinekonto (www.onlinekonto.de) ist zwar leider teuer, aber die Leute dort verstehen laut Infos unter Kollegen ihr Handwerk, und lehnen niemanden ab.

Hallo Ihre Beiden
Also wie ich das jetzt richtig verstanden habe die Pfändung war korrekt? 

GrußMiro