P Konto Freibetragerhöhen

Hallo, in meine Ehe hatten wir eine Umzugsfirma die auf meinen Namen angemeldet war. Die Geschäfte hat mein ex Mann geführt da ich keine Ahnung darin hatte. Da ich einen Teilzeit Job hatte und mein ex nichts wurde und empfohlen die Firma auf mich anmelden, als Frau habe ich meinen ex vertraut. Im Januar 2015 haben wir uns getrennt und im März gleichen Jahres habe ich mich aus der Firma abgemeldet da ich nichts damit zutun wollte. Durch höheren Schulden was mein ex gemacht hat ist meine Konto jetzt gepfändet. Als alleinerziehende mit zwei Kindern habe ich jetzt meine Konto auf p Konto umgewandelt. Dieses Freibetrag von ca.1.100 reicht mir nicht bis Ende des Monats. Ich beziehe mein Lohn 2X Kindergeld und Kinderunterhalt von Stadt da mein ex nichts zahlen will. Meine Frage wie kann ich mein Freibetrag erhöhen? Was mache ich schrittweise? Und wie solle ich meinem Arbeitgeber es erzählen falls er mich fragt?! Das Brief haben die schon bekommen wegen meinen Schulden. Ist immer ärgerlich dass die unschuldigen leiden müssen. Werde sehr dankbar von Tipps und Tricks

Hallo,
bitte suche eine Schuldnerberatung auf.
Die können dir am besten helfen und wissen was dir zusteht und wie du es bekommst.
Einzelne Tips werden dir nicht viel helfen.

Viel Erfolg!
Bernd

Hallo,

Wenn Du unterhaltspflichtige Personen in Deinem Haushalt hast, kannst und solltest Du das Deiner Bank anzeigen. Dann wird Dir ein höherer Freibetrag eingeräumt. Nach meinem derzeitigen Wissenstand sind das 426,71 € für die erste Person und 237,37 € für jede weitere Person. Soweit mir bekannt wird ist das Kindergeld nicht pfändbar. Auch einige Sozialleistungen können dem Freibetrag zugerechnet werden.

Allerdings musst Du den Anspruch belegen. Im Netz finden sich Musteranträge (z.B. dieser hier), die man z.B. vom Arbeitgeber, Sozialkassen, Anwälten, Familienkassen oder Schuldnerberatungen ausgefüllt werden. Diese könnte man auch fragen, falls ich irgendwas vergessen, bzw. mich geirrt habe.

Grüße
Pierre

P.S.: das Geschriebene stellt nur mein unvollständiges Wissen und meine persönliche Meinung dar. Ich kann und will eine professionelle, verbindliche Beratung z.B. durch einen Anwalt oder einen Schuldnerberater nicht ersetzen.