P Konto Freigrenze nicht am anfang des Monats

Was ist ist eigentlich wenn eine Pfändung zb. zum 22 eingeht, wie berechnet sich dann der Freibetrag bzgl. des Monats vom 22 zum 21, oder den gesamten Monat ?

Hallo,

wenn ein Pfändungsbeschluss bei der Bank eingeht, (und eigentlich auch beim Schuldner), wird das Konto eingefroren und der Kunde kann nicht mehr darüber verfügen. Das betrifft auch regelmäßige Abbuchungen wie Miete, Strom, Gas, Kindergarten usw.

Danach beginnt eine 4-Wöchige Wartephase. Reagiert in dieser Zeit der Schuldner nicht, wird aus dem Guthaben des Kontos der Gläubiger bedient, und zwar so lange, so oft, bis die Schuld ausgeglichen ist.

Will der Schuldner sein Konto pfändungssicher machen, muss er selbst aktiv werden! In der 4-Wochenfrist muss er sich an die Bank wenden und das Konto in ein P-Konto umwandeln. (Bearbeitungszeit beachten!) Dadurch bleibt die Pfändungsfreigrenze auf dem Konto und nur das darüber hinaus gehende Guthaben wird an den Gläubiger weiter geleitet. Sollte Kindergeld eingehen oder Unterhaltspflicht bestehen, kann der Freibetrag angehoben werden. Dafür muss man aber natürlich Bescheinigungen vorlegen.

Nein, die Pfändungsfreigrenze bezieht sich auf kalendarische Monate. Kommt also am 22. Mai eine Pfändung rein, wird das Konto gesperrt und der Schuldner kann bis zum 18. Juni das P-Konto beantragen. Wenn er das vorher tut, und zum Beispiel am 31. Mai das Gehalt eingeht, wird er darüber bis zur Pfändungsgrenze verfügen können. Mehr Geld auszuzahlen ist der Bank verboten. Wenn die Wartezeit am 18. Juni vorbei ist, wird das verbleibende Guthaben an den Gläubiger überwiesen. Wenn dann am 31. Juni das nächste Gehalt eingeht, bleibt das geschützt. Es ist ja nicht als Geld für den Verbrauch im Juni gedacht, sondern im Juli. Aber am 1. Juli greift dann wieder die Pfändungsfreigrenze und das darüber hinaus gehende Guthaben geht an den Gläubiger.

Grüße
Pierre

P.S.: soweit die Theorie. In der Praxis können Schuldnerberater ein Lied davon singen, auf welche Arten sich die Banken nicht an die

Vielen herzlichen Dank, aber noch etwas weiterführend.
Die Frage ist ja eigentlich wie es mit der Berechnung des Freibetrages aussieht (p-Konto würde bestehen).
Wenn ich z.b. vor Pfändungsdatum 1000 Euro ausgeben habe, jetzt aber die Pfändung zum 22-ten des Monats kommt und ich z.B, noch 400 Euro drauf habe ab wann gilt dann die Pfändungsfreigrenze ?
Gilt Diese vom 22 zum 21 des nächsten Monats, oder nur vom 22 zum Ende und dann von 01 - Ende des Monats ?

Vielleicht gibt es ja eine Erklärung.

Danke
Mfg

Nochmal: die Pfändungsgrenze bezieht sich auf den Kalendermonat - also von ersten Tag eines Monats bis zum letzten.

Ab dem Tag der Pfändung für den Monat. In Deinem Beispiel dürftest Du also noch über 133,80 € verfügen. (Ohne Kinderfreibeträge)

Grüße

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Danke, aber das Geld vor der Pfändung zählt auch ?
Dachte davor ist egal also nur 400 die sind frei, dann im nächsten Monat der ganze Freibetrag von ca. 1100 abzüglich der 400 ?

Mfg
Sven

Es gibt kein „Geld vor der Pfändung“. Es gibt aus der rechtlichen Sicht nur ein Guthaben beim Eingang des Pfändungsbeschlusses.

Naja das Guthaben wären dann 400 Euro, der Rest wäre ja vor der Pfändung (Datum) schon weg ?

Mfg

Nein, nochmal.

Du hast auch in dem Monat, in dem der Pfändungsbeschluss eingeht ein Anrecht auf die volle Pfänungsfreigrenze von momenten 1133,80 plus Unterhalt plus Kindergeld.

Alle Guthaben, was darüber liegt wird gepfändet. Da Du in Deinem Beispiel oben bereits 1000 € ausgegeben hast, bleibt also noch ein Rest von 133,80 € bis zu Pfändungsgrenze. Also werden 266,20 € vom Konto abgezogen und an den Gläubiger überwiesen. Die 133,80 € bleiben stehen.

P.S.: ich sollte vielleicht dazu sagen, dass ich weder Bankier bin, noch Anwalt, noch Schuldnerberater oder Verbraucherschützer bin. Ich habe mein Wissen nur angesammelt, weil mich das ganze mal interessierte. Eine wirklich fachkundige und verbindliche Beratung wird Dir nur eine der oben genannten Personen geben können. Die kann und will ich nicht ersetzen.

Vielen Dank für Deine Antwort, aber das wäre ja schon komisch ?
Ich hätte jetzt vor der Pfändung z.B. 2000 Euro umgesetzt abgehoben etc. das Konto wäre bei Eingang der Pfändung auf Null, was dann ?
Pfändung in das Negative ?

Mfg

Nein, natürlich nicht. Es wird nur das Guthaben gepfändet.

Man könnte sagen, dass Du „Glück“ hattest, dass die Pfändung zum Ende des Monats kommt, und der Gläubiger „Pech“. Letzten Endes ist das aber egal, der Gläubiger kommt dann einfach ein paar Tage später an sein Geld.

"Es gibt kein „Geld vor der Pfändung“ meinst Du das jetzt so oder so (in Deinem Post wurden die 1000 ja noch berechnet) ?
Sonst wäre ja auch dieser hohe Betrag relevant ?

Mfg

Nein! Wie oft muss ich das noch beantworten? Wir drehen uns im Kreis! Relevant sind zum Zeitpunkt der Pfändung nur:

  • wie hoch ist das Guthaben
  • wurde der Freibetrag schon ausgeschöpft

Und nochmal: Wenn Du ein akutes Problem hast, wende Dich an Schuldnerberater oder einen Anwalt!

naja ging um einen Freund, die 400 Euro sind jetzt aber auch noch sicher (nimmt er in den nächsten Monat =Guthaben).
Nicht korrekt bis zum Ende erklärt (wie oft denn noch :frowning: ), aber vielen Dank für die Bemühung.

Mfg
Sven