P Konto und die Aufhebung eines solchen

Hallo,

folgendes Problem. Meine Partnerin hat ein P Konto, sowie ein Limit das sie nicht überschreiten darf. Abbuchungen, Onlinebanking, alles funktioniert.

Sie hat Schulden von über 1500€. Ich habe ihr von meinem Konto aus das Geld auf ihres Überwiesen, damit sie das Geld zum Gläubiger überweisen kann. Die Überweisung fand aber durch die Bank nicht statt (wohl wegen der bestimmten Summe). Nun wollten wir das Geld wieder von ihrem Konto abheben, und auf meinem Konto gut schreiben, sodass ich es überweisen kann. Nur wir kommen nicht mehr an das Geld herran. 1000€ konnten wir abheben, es sind aber noch gut 1000€ drauf, die wir brauchen.

Ich habe das Geld gestern an den Gläubiger überwiesen, nur fehlt das Restgeld für Nahrung etc. von ihrem Konto.

Ich glaube nicht das die Gläubiger fix sind mit Besätigung der Zahlung.

Kann man die Pfändung vorübergehend aussetzen?
Kann man mit den Gläubigern reden, das sie per Telefon der Bank mitteilen sie sollen die Pfändung sofort aufheben.? Reicht der Bank das?

Schriftlich würde das alles zu lange dauern, wir müssen, am besten gestern, schon an das Geld ran.

Vielen Dank schon einmal für die Antworten

LG

Hallo,

Ich kann dir bei Deinem Thema leider nicht helfen.

Gruß
Franz

Hallo,
Euer Problem ist hier das Gesetz und da telefonisch nichts anerkannt wird (richtigerweise, denn da könnte ja jeder kommen), bleibt Euch wohl nichts anderes übrig, als auf die Mitteilung des Gläubigers an die Bank zu warten. Zur Erklärung:
Verfügbar sind auf einem P-Konto ohne weiteres 1028.89 EUR pro Monat (ab 01.07. etwas mehr - steht im Gesetz), daher bekommt Deine Freundin nicht mehr Geld ausbezahlt. Warum die Bank die 1500 EUR nicht an den Gläubiger überweisen hat, kann ich mir nur mit einer vorrangigen Pfändung erklären (ein anderer Gläubiger hat früher gepfändet), oder ihr habt den Auftrag ohne Rücksprache mit der Bank als normale Überweisung abgegeben. Da die Bank nicht weiss, dass das Geld zur Tilgung der Schulden dient, wird sie so etwas immer ablehnen. Eine Aussetzung der Pfändung funktioniert nur mit Rücksprache beim Gläubiger, der dann schriftlich die Bank über die Aussetzung funktioniert.
Ein Trost: Wenn Deine Freundin die 1000 EUR im Mai abgehoben hat, darf sie jetzt wieder 1028.89 EUR abheben (Juni). Das sollte Euch helfen und wenn beim Gläubiger alles bezahlt ist, sollte die Info auch innerhalb weniger Tage bei der Bank sein, ansonsten einfach was schriftliches beim Gläubiger anfordern.
Kleiner Tipp am Schluss: Lest Euch die Bedingungen für das P-Konto nochmal durch, dann passiert so was nicht wieder und wenn es um Pfändungen geht, immer mit der Bank sprechen und nichts ohne Rücksprache erledigen.