Der Schutz von Sozialleistungen
Beim Arbeitseinkommen wird ein betraglich begrenzter Pfändungsschutz auf Antrag gewährt. Sozialleistungen sind dagegen unpfändbar. Dieser besondere Kontenschutz gilt aber ausschließlich bei Sozialleistungen mit Lohnersatzfunktion.
Ich dürfte auch nicht an mein geld ran.
Dezember habe ich den pfendungsschutz eingereicht. habe nichts unterschrieben. die haben es auch nicht verlangst. ich wuste nicht das man unterschreiben muss.
Januar gab es ein pfendung auf mein konto.
am telefon meinte man ich soll es telefonich regeln und ich den P-schutz per mail schiken soll.
habe ich gemacht. dann nach 1 woche. würde immer noch nichts getahn. ich wollte dann ein termin nehmen da mit ich das vor ort regele. und die meinten die rufen zurück. was die nicht getahn haben.
dann beim 4 oder 5 anruf meinte man. das geht nicht telefonich ich soll zu filiale. aber bitte nur mit termin.
bin einfach so hingegangen. und die am schalter meinte, die wuste von nichts. die hat mir dann ein zettel gegeben und ich habe es dann unterschrieben.
ich fragte ob ich an mein geld rann komme. die Nein
ich soll 2 tage warten.
nach zwei tagen. der schock. geld ist weg.
bin noch mal hingegangen und der herr an den schalter. weis von garnichts und er kann auch nichts für mich machen.
ich wollte mit die cheffen reden. die hatte nicht mal den anstand und hat mich angehört.
also bekamm ich die antwort von den mitarbeiter. das man nichts machen kann.
ich soll zum gericht und das geld anvordern.
ich habe zicht mal gesagt das das geld von die arge ist und ich das zum leben brauche.
das war ihnen egal.
und als ich weg gehen wollte riefen sie noch hinter her. ein schönen tag noch
wegen die habe ich jetzt schulden. musste auch mahngebühren zahlen da das geld von handyvertrag, wasser,strom etc… alles wider zurück ging.
am liebsten würde ich die bank verklagen und schmerzensgeld anvordern.
aber gegen solche mächte kommen wir nicht an