Eben rief mich ein Bekannter an, er wollte bei einer Kreissparkasse ein Konto eröffnen.
Als erste Aktivität wollte der sparkassenangestellte seinen Personalausweis einscannen. Auf die Nachfrage, wofür das gut sein soll, wurde dies mit der Möglichkeit der Identifizierung des Antragstellers erklärt. Daraufhin erklärte der Antragsteller, dass sei nicht notwendig, weil es auch ausreichen würde, die entsprechende Nummer des Personalausweises zu haben.
Das wurde von dem KSK Mitarbeiter verneint und er machte die klare Aussage: ohne Scan keine Kontoeröffnung.
Ist das statthaft?
Mein Bekannter verzichtete auf die Eröffnung zunächst und will sich jetzt erstmal mit dem Datenschutzbeauftragten in Verbindung setzen. Bringt das was?