Pacht geringfügig

ich habe eine kurze „Fachfrage“ zur Versteuerung von Einnahmen aus einer kleinen Fläche die ich verpachten möchte. Da es eine kleine Ackerfläche in Brandenburg ist, würde die Einnahme aus Verpachtung ca. 12 Euro pro JAHR aus dem Pachtvertrag betragen. Sämtliche administrative Aufwendungen zum Vertrag und Abrechnung sowie die Angabe in der Steuererklärung würden mehr Aufwand als die Einnahme der 12 Euro pro Jahr betragen.

Muss ich den Erlös von knapp 12 Euro pro Jahr dennoch in der Steuererklärung beachten oder gibt es eine Mindestgrenze bei der der Aufwand für uns alle grösser ist als der steuerrechtliche Betrag?

Besten Dank für eine kurze Antwort.

Viele Grüße,

Oliver

Servus,

Die gibt es streng genommen nicht - es liegt jedoch auf der Hand, dass die Werbungskosten, die mit diesen Einnahmen verbunden sind, mindestens den Betrag der Einnahmen ausmachen werden - und wenn es nur die pauschal ermittelten Reisekosten für eine jährliche Besichtigung des verpachteten Objektes sind.

Somit erzielst Du keine positiven Einkünfte aus Verpachtung, und es gibt keine Handhabe, Dich zur Erklärung von nicht vorhandenen oder negativen Einkünften zu zwingen.

Schöne Grüße

MM

1 Like