ich habe eine kurze „Fachfrage“ zur Versteuerung von Einnahmen aus einer kleinen Fläche die ich verpachten möchte. Da es eine kleine Ackerfläche in Brandenburg ist, würde die Einnahme aus Verpachtung ca. 12 Euro pro JAHR aus dem Pachtvertrag betragen. Sämtliche administrative Aufwendungen zum Vertrag und Abrechnung sowie die Angabe in der Steuererklärung würden mehr Aufwand als die Einnahme der 12 Euro pro Jahr betragen.
Muss ich den Erlös von knapp 12 Euro pro Jahr dennoch in der Steuererklärung beachten oder gibt es eine Mindestgrenze bei der der Aufwand für uns alle grösser ist als der steuerrechtliche Betrag?
Besten Dank für eine kurze Antwort.
Viele Grüße,
Oliver