Pachtverteilung bei Windkraft

Hallo,

aktuelle werden anscheinend >10% des Ertrags von Windkraftanlagen als Pacht gezahlt.

Hat jemand von euch persönlich Erfahrung, wie sich diese Pacht zwischen dem Eigentümer der paar Quadratmeter bebauter (also nicht mehr landwirtschaftlich genutzter) Fläche und den Anliegern drumherum aufteilt?

Gruß
achim

Hallo,

nein, üblicherweise wird ein „Mix“ aus XX Prozent der Einspeisevergütung und eine Mindestpacht vereinbart.

Außerdem muß unbedingt bei einem Pachtvertrag auf viele Dinge wie zum B.

-Rückbau der WKA
-Sicherheiten für Schadenfälle und den Rückbau vereinbaren
-Haftungsfragen

geachtet werden.

Daher sollte man sich hier unbedingt einen fachkundigen RA suchen, der bereits VOR Vertragsabschluß
alles überprüft.

Hallo,
einige Rückfragen:

Anscheinend?
Woher ist diese Information?

„Normalerweise“ ist die Pacht zwischen Verpächter und Pächter geregelt. Das wären hier Grundeigentümer und Betreiber der Anlage.

Woher leiten die Anlieger (Nachbarn?) ihren Anspruch ab?
Reden wir hier von Pacht oder etwas anderem?

Gruß
Jörg Zabel

Handelsblatt 2013: 13% in der Spitze, bis zu 100.000€ pro Windrad und Jahr.
(Link)

Baulasten, Leitungsrechte, Beeinträchtigungen, … Ich kann auf einem Morgen Land keinen 200m Turm bauen, ohne Abstände im Bereich von 100m zu wahren. Soviel Land drumherum hat der Eigentümer des einen Morgens für den Turm meist nicht.

Mit sicherheit kann man eine Pacht von sagen wir 10.000€ pro Jahr auch Kapitalisieren. Wie machst Du es?

Hallo,

bisher sehe ich in Deinen Informationen nur, dass enorm hohe Beträge als „Pacht“ gezahlt werden. Ich kann nicht erkennen, dass an „die Nachbarn“ Geld abgegeben wird/werden soll.

Ich sehe immer noch nicht den „Anteil an der Pacht, der jemand Anderem zusteht“, sondern Ansätze für Entschädigungen wegen Beeinträchtigungen, Wertminderung usw.
Das ist aber was Anderes. Hier sind erstmal die Verluste zu beziffern. Dann wäre zu sehen, wie diese gegen den „Verursacher“ durchzusetzen sind. (Wer auch immer hier als „Verursacher“ bezeichnet werden kann.)

Wie ich es mache?
Sagen mir mal so: Der „Standardeigentümer im ländlichen Raum“ betrachtet die Pacht - egal in welcher Höhe - erstmal als den Ertrag seiner Tätigkeit (auch wenn es „Glück“ sein sollte) und denkt „steht Alles mir zu“, wobei kein Gedanke an die Nachbarn verschwendet wird. (Es mag andere Einzelfälle geben.)
Rechtlich gesehen, gibt es für mich keinen Ansatzpunkt, die Pacht an jemand anderen als den Grundeigentümer zu zahlen.
Den Nachbarn steht möglicherweise eine Entschädigung für die Beeinträchtigung ihrer Flächen zu. Das ist etwas Anderes als ein Anteil an der Pacht. Hier dürfte es andere Rechenansätze geben als ein „partizipieren an der Pacht“.

Noch eine Beispiel: Vor Jahren wurde das Aufstellen von Mobilfunk-Sendemasten mit relativ hohen Pachtzahlungen vergütet. Die rechtliche Auseinandersetzung darüber wurde mit mehr oder weniger „wissenschaftlichen“ Argumenten geführt. Ich habe in diesem Zusammenhang nie vom „partizipieren am Pachterlös“ gehört.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo Jörg,

der Begriff Pacht ist für diese Art von Entgelt üblich. Bei Mobilfunkanlagen partizipieren die Nachbarn sicherlich auch, sofern deren Einverständnis baurechtlich erforderlich war. Mir scheint, dass Du selber keine persönlichen Berührungen damit hast.

Gruß
achim

Hallo Achim,

Immer langsam mit den jungen Pferden.
Und bitte nochmal von vorne, bevor wir uns im Kreis drehen oder verzetteln.

In der Ursprungsfrage ging es um einen Anteil an „der Pacht“, welche ein Grundeigentümer für die Errichtung einer Windkraftanlage vom Betreiber bekommt, für die Anlieger = Nachbarn.
In diesem Zusammenhang habe ich nach der Rechtsgrundlage für ein solches Vorgehen gefragt.

Ich sehe es so:

Die Pacht steht dem jeweiligen Grundeigentümer zu.

Sollte eine Zustimmung irgendwelcher Nachbarn nötig sein, ist jegliche privatrechtliche Absprache über einen Anteil an der Pacht möglich. Wenn nicht - dann auch nicht, die grundsätzliche Notwendigkeit einer Aufteilung ist für mich nicht erkennbar.

Für Wertminderung, Beeinträchtigung usw. wäre über eine Entschädigung zu verhandeln, notfalls einzuklagen. Diese Entschädigung errechnet sich aus Wertminderungen, die nicht zwingend mit mit der Pacht zu tun haben müssen.

Können wir auf dieses Basis weiter kommunizieren?

Gruß
Jörg Zabel

Hallo Jörg,

meine Ursprungsfrage war:

wie sich diese Pacht zwischen dem Eigentümer der paar Quadratmeter bebauter … Fläche und den Anliegern drumherum aufteilt

Für das Windrad selbst bedarf es etwa eines Morgens Land, welches hier etwa einen Wert von 10.000€ bzw. 200€/Jahr hat. Trotz Flurbereinigung gibt es genügend solcher Stücke, die der Eigentümer für ein gutes Angebot auch verkaufen würde.

Je nach Bundesland sind aber z.B. Baulasten im Radius von etwa halber Höhe einzutragen, und die gibt es weder geschenkt, noch für Peanuts. Da reden wir also über mehrere Hektar.

Ebenso wird ein Landbesitzer für jede Gas- oder Stromleitung unter oder über seinen Acker entschädigt, meist mit einer jährlichen Zahlung, (bei uns auch Pacht genannt). Das geht sogar soweit, dass Freispannungsleitungen, die über eine Leitung auch Informationen leiten, nachträglich höher vergütet werden mussten, im Bereich von 1DM/Euro pro Meter und Jahr.

Im Gegensatz zu Stromtrassen, bei denen ganz schnell mit Enteignung gedroht wird, ist die Zustimmung zu einem Windrad, was Leitungen oder Baulast angeht, aber freiwillig, so dass dies auch freiwillig gut entgolten wird. Für den Betreiber eines Windrades ist es nicht von Bedeutung, wieviel er für den Morgen Land bezahlt (den er im Zweifel besser prophylaktisch kaufen könnte), sondern für das Gesamtpaket „Standort“.

Daneben können auch z.B. langjährige Pächter zusätzliche Entschädigungen geltend machen, z.B. durch den Schattenwurf, so dass diese teilweise in das Gesamtpaket mit eingeschlossen werden.

Gruß
achs

Hallo,

nein

Für den Betreiber eines Windrades ist es nicht von Bedeutung, wieviel er für den Morgen Land bezahlt (den er im Zweifel besser prophylaktisch kaufen könnte), sondern für das Gesamtpaket „Standort“.

Kaufen ist für die Betreiber-Gesellschaften keine Option, weil sie ja dann das ganze dauerhaft an der Backe hätten.
Wie ich bereits weiter oben ausgeführte habe, muß man bei Windkraftanlagen nämlich auch den Rückbau im Auge haben.

Und dazu:

Daneben können auch z.B. langjährige (Nachbar)Pächter zusätzliche Entschädigungen geltend machen, z.B. durch den Schattenwurf, so dass diese teilweise in das Gesamtpaket mit eingeschlossen werden

Du vergißt die ganz konkreten Beeinträchtigungen die durch eine WKA entstehen.

1.müssen in der Regel zusätzliche befestigte Wege zu dem Standort des Turmes gebaut werden, die auch Nachbargrundstücke betreffen.
Diese Wege benötigen auch Wartung, da ja die Anlage ständig von Technikern betretbar sein muß.
Was zum B. einen einfachen Winterdienst /Schneeräumen mit dem Traktor) bedeutet.

2.bestehen konkretere Gefährdungen durch die Anlage zum B. durch Eisfall oder dem Herabfallen von Anlageteilen bei Orkanartigen Winden.

Hallo Benny,

vielen Dank für Deine Ausführungen.

Der Rückbau ist normalerweise mit einer Bürgschaft über 6-stellige Beträge mit eingeplant. Er betrifft zudem nur den Eigentümer der Standfläche und ggf. der Zuwegung. Das Thema Winterdienst läst sich sicherlich auf abgesprochene Termine begrenzen.

Die konkrete Gefahr durch Eisfall oder Anlagenteilen (oder Schmieröl) muss vom Betreiber beherrscht werden und betrifft weit größere Gebiete als den Standort oder die reine Baulast-Flächen. Schäden daraus sind m.W. normalerweise konkret und zusätzlich zu begleichen, also nicht mit der Pacht abgegolten. Dass der Betreiber dazu eine Haftplichtversicherung ausreichender Deckung haben sollte, und dass Zustimmungspflichtige diese ggf. mit einfordern versteht sich von selbst.

Das alles betrifft hat aber mit meiner Frage nur peripher zu tun.

Hallo Achim,

vielen Dank für Deine Erläuterung, jetzt ist mir Deine Frage klar.

Ich denke, man muss jeden Teil der ganzen Sache für sich sehen. Jede Beeinträchtigung ist für sich zu betrachten und zu bewerten. Eine Zauberformel wie „12,63 % der ursprünglichen Pacht plus pauschal der halbe Wert von Grund und Boden“ gibt es nicht, kann es auch bei ordentlicher Betrachtung nicht geben.

Auf jeden Fall wird es regionale Unterschiede in der Höhe der Pacht/Entschädigung geben. (Im Taunus wird es teurer sein als im Fichtelgebirge.) Die Höhe der Aufwendungen, die der Betreiber bereit zu tragen ist, ist nie höher, als die ganze Sache am Nachbarstandort kosten würde. Diese Leute rechen mit Gewinn/Verlust, Angebot/Nachfrage usw., die einzelne Fläche ist ihnen sicherlich egal.

Für die eigentliche Fläche der Anlage wird wohl eine jährliche Pacht gezahlt, alles Andere kenne ich nur als einmalige Zahlung. Für die Höhe dieser Zahlungen können ortsübliche Werte (z. B. ortsübliche Leitungsentschädigungen der örtlichen Versorgungsträger) herangezogen werden. Mit Sicherheit sind da die Beteiligten (Anlagenbetreiber und Versorgungsträger) gut vernetzt,
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Entschädigung höher ist als der Wert von Grund und Boden, selbstverständlich unter Berücksichtigung von Anschnittsverlusten, vorübergehenden Einschränkungen usw.

Letztendlich ist es immer ein „pokern“ zwischen dem Betreiber und dem Grundeigentümer um die Höhe der Entschädigung sein, wobei der Grundeigentümer nur dann am längeren Hebel sitzt, wenn es keine Alternativen gibt, die „billiger“ zu haben sind.

Für die Zuwegungen und Leitungen wird sowieso - wenn möglich - das (kommunale) Wegenetz bevorzugt.

Gruß
Jörg Zabel