Hallo Jörg,
meine Ursprungsfrage war:
wie sich diese Pacht zwischen dem Eigentümer der paar Quadratmeter bebauter … Fläche und den Anliegern drumherum aufteilt
Für das Windrad selbst bedarf es etwa eines Morgens Land, welches hier etwa einen Wert von 10.000€ bzw. 200€/Jahr hat. Trotz Flurbereinigung gibt es genügend solcher Stücke, die der Eigentümer für ein gutes Angebot auch verkaufen würde.
Je nach Bundesland sind aber z.B. Baulasten im Radius von etwa halber Höhe einzutragen, und die gibt es weder geschenkt, noch für Peanuts. Da reden wir also über mehrere Hektar.
Ebenso wird ein Landbesitzer für jede Gas- oder Stromleitung unter oder über seinen Acker entschädigt, meist mit einer jährlichen Zahlung, (bei uns auch Pacht genannt). Das geht sogar soweit, dass Freispannungsleitungen, die über eine Leitung auch Informationen leiten, nachträglich höher vergütet werden mussten, im Bereich von 1DM/Euro pro Meter und Jahr.
Im Gegensatz zu Stromtrassen, bei denen ganz schnell mit Enteignung gedroht wird, ist die Zustimmung zu einem Windrad, was Leitungen oder Baulast angeht, aber freiwillig, so dass dies auch freiwillig gut entgolten wird. Für den Betreiber eines Windrades ist es nicht von Bedeutung, wieviel er für den Morgen Land bezahlt (den er im Zweifel besser prophylaktisch kaufen könnte), sondern für das Gesamtpaket „Standort“.
Daneben können auch z.B. langjährige Pächter zusätzliche Entschädigungen geltend machen, z.B. durch den Schattenwurf, so dass diese teilweise in das Gesamtpaket mit eingeschlossen werden.
Gruß
achs