Kann es sein das ein 1978 geschlossener Pachtvertrag eines Erholungsgründstückes weiter nach DDR-Recht gehandhabt wird?
Verschoben von Internes Forum nach Allgemeine Rechtsfragen
MOD Pierre
Kann es sein das ein 1978 geschlossener Pachtvertrag eines Erholungsgründstückes weiter nach DDR-Recht gehandhabt wird?
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MOD Pierre
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Ja.
Erstaulich,also hängt das noch immer mit dem Schuldenanpassungsgesetz zusammen.
Danke
meinst du die Konstellation von Eigentumsgartenlauben auf städtischem Grundeigentum?
Nicht jedes „das“. Nur ein paar, auf die das halt zutrifft.
Nein,wollte aus Altersgründen den Garten meiner Tochter überschreiben.
Einen gepachteten Garten? Viel Spass beim Versuch … Das ging davon abgesehen schon nach DDR-Recht nicht. Explizit ausgeschlossen durch § 313 Abs. 3 Satz 2 ZGB. Nach § 589 BGB geht eine solche Nutzungsüberlassung nur mit Erlaubnis des Verpächters.
P.S.: so lange du nur bröckchenweise Informationen zur Sachlage preisgibst, kannst Du auch keine qualifizierte Antwort erwarten. Ich zumindest habe 1. keine Lust, mir für eine Antwort Mühe zu geben, wenn der Fragesteller sich mit seiner Frage keine gibt und 2. auch keine Lust, einem Fragesteller jede für seine Frage relevante Information wie Würmer aus der Nase zu ziehen.
Ansonsten: jemand, der hier schon so lange dabei ist sollte eigentlich gemerkt haben, dass die Beachtung gewisser Höflichkeitsformen die Aussicht auf brauchbare Antworten erhöht.
Hallo Tychiades.
Übergabe des Gartens an mein Kind stand zu DDR-Zeiten ja nicht zur Debatte,daher weis ich es nicht.
Deine erste Antwort mit einem lakonischem „Ja“ war ausreichend. Mich interessierten ja die Paragraphen nicht.
Was meine Unhöflichkeit angeht,kommt der harsche Ton doch von dir.
Trotzdem, vielen Dank für deine erschöpfende Antwort.