Pachtvertrag vereben möglich ?

Guten Tag liebe WWW Gemeinde,

falls ich mich nicht in der richtigen Kateforie befinde, bitte schiebt es weiter…Danke :o)

Es stellt sich folgender Sachverhalt:
Donald und Mini Mouse sind seit Jahren ein Paar, wohnen getrennt, sind nicht verheiratet.
Donald hat im Okt. 2016 einen Garten gepachtet, er steht als alleiniger Pächter im Pachtvertrag.
Nun wurde der Bungalow mit vielen goldenen Talern schick gemacht ;o)
Jetzt stellt sich den beiden folgende Frage: was ist, wenn Donald etwas passiert, sprich er z.b. bei einem Verkehrsunfall verstirbt ?
Wer erbt den Bungalow ? Kann Mini Mouse den Pachtvertrag dann einfach so übernehmen ?

Kann man jetzt schon eine Sicherheit schaffen ?

Welchen sicheren Weg gibt es, dass im Todesfall nicht alle Arbeit von Donald für die Katz`war ?

Mini Mouse in den Pachtvertrag als Verlobte oder Lebensgefährtin nachtragen ?
Oder hat Mini Mouse als Verlobte nach dem Tod „automatisch“ Anspruch auf Weiterführung des Pachtvertrages ?
Oder kann Donald in einem Testament festlegen, dass Mini Mouse den Pachtvertrag und den Bungalow weiter führen darf ?

Die beide sind für jegliche Tipps dankbar und wünschen noch einen entspannten Feierabend.

Hallo!

Als Verlobte hat man noch keine Rechte im Todesfall des Partners.

Es erben dann seine Erben, die gesetzlichen oder die im Testament benannten (Das könntest Du ja sein).
Wenn laut Testament, dann erbst Du auch den Pachtvertrag über den Kleingarten.
Und übrigens, in Kleingärten werden ja bei Besitzerwechsel(Aufgabe, Verkauf) die Baumaßnahmen(Laube und Anpflanzungen) des Vorbesitzers in gewissen Grenzen berücksichtigt und der Nachpächter muss dafür einen Abstand zahlen. Das macht der Vorstand dort, da gibt es Bewerter dafür.

Man könnte natürlich zu Lebzeiten den Pachtvertrag ändern auf 2 Pächter, wenn sich der Verein darauf einlässt.
Aber warum eigentlich, Partner soll Testament machen und gut ist es.

MfG
duck313

Dankeschön ! :blush: