Pachtvertrag Zahlungen Verjährungsfrist

Hallo Ihr Allwissenden,
ich habe vor 14 Jahren ein Grundstück mit Pachtgaragen geerbt. Diese Garagen gehören nicht mir, sondern den Pächtern, welche ein monatliches Entgelt für den Stellplatz der Garage zahlen.

Ich habe mich jahrelang kaum um das Grundstück gekümmert, weil die monatlichen Pachtzahlungen immer einigermassen pünktlich eingingen. Zuerst immer noch auf das alte Konto meines Vaters, mit mir durch die Erbschaft als eingetragende Kontoinhaberin.

Teilweise verstarben Eigentümer oder aus Krankheitsgründen wurden die Garagen veräußert. Es wurden neue Verträge geschlossen. Ich habe die Pacht nie erhöht, weil es meistens ältere Menschen mit wenig Rente waren.

Unter anderem habe ich dann 2 Jahre nach dem Tod meines Vaters ein Rundschreiben verfasst , mich als neue Grundstückseigentümerin vorgestellt und Verträge mit meinem Namen geschickt viele kamen zurück , manche blieben aus.

Ich habe dieses Jahr angefangen, nach Eigentümern zu suchen, welche mir kein Vertrag zurück gesandt und demzufolge meine neue Kontonr. nicht hatten.

Über die Telekom hatte ich dann einen Eigentümer ausfindig gemacht , welcher umgezogen war. Nun rief ich an erklärte ihm , dass er seit 11 Jahren seine monatliche Pacht nicht gezahlt hat. Da ich ja nicht wusste wo er wohnt,konnte ich die Pacht, nicht anmahnen.

Ich rede hier über eine monatliche Pacht unter € 10,00 in Berlin! Nun schickte ich ihm eine Kopie des Rundschreibens von damals, eine Kopie des Vertrages von damals, eine Aufstellung der Rückstände, ein Angebot für Ratenzahlung, sowie einen neuen Vertrag, mit seiner neuen Adresse und meinem neuen Namen nach einer Eheschliessung.

Hier wäre zu erwähnen, dass der Name meines Vaters, sowie mein Geburtsname gleichlautend meines Vaters seit 1937 an der gleichen Adresse zu finden, bzw. am Briefkasten steht. Auch der Festnetzanschluss hat sich die letzten 30 Jahre nicht geändert.
Jetzt erhielt ich eine Antwort: Er beruft sich auf § 195 BGB Verjährung , zahlt nur die letzten 3 Jahre.

Meine Frage bezieht sich auf den Vertrag den er mir jetzt unterschrieben zurück gesendet hat. In diesem Vertrag habe ich geschrieben, dass er rückwirkend seit dem Jahre 2005 in Kraft tritt. Der Pächter hat diesen Vertrag unterzeichnet. Lohnt es sich anwaltliche Hilfe zu nehmen, oder muss ich das als Schule des Lebens abhaken, weil ich mich nicht darum gekümmert habe.
Zusatzinfo: Während der Suche nach dem Pächter, wurde mir von anderen Pächtern berichtet, dass er die Garage untervermietet hat.

Vielen Dank für Eure Zeit

Hallo!

Vorab mal was grundsätzliches.
Niemand muss neue Verträge unterzeichnen, wenn die Verträge im Erbfall übernommen werden. Die laufen so weiter wie bisher.
Man muss den Pächtern ggf. nur eine neue Kontoverbindung mitteilen und wer man eigentlich ist.
Freiwillig geht das, nur es hätte sich kein Pächter darauf einlassen müssen.

Das mit den 3 Jahren Verjährungsfrist stimmt schon.
Das Rückdatieren der neuen Verträge ändert daran ja nichts.
Auch nicht das die Garage untervermietet zu sein scheint.
Wenn in den Verträgen dazu nichts steht, sehe ich keinen Grund warum der Pächter es anmelden müsste, das nicht er selbst sondern jemand anders die Garage nutzt. Eben weil die Garagen ja Eigentum der Pächter sind.

Ich weiß nicht, was man Dir raten soll.
Die Summe ist nicht sehr hoch, man mag sie verschmerzen.
Allerdings hat er nicht bezahlt und das doch offenbar nicht über 11 Jahre einfach so vergessen. Das er seine neue Adresse nicht mitgeteilt hatte, ist ein Verschulden. Sicher stand dazu was im Pachtvertrag ?
Schreibe ihm, verlange die komplette Pacht , biete Raten an, kündige gleich an, andernfalls kündigst Du die Pacht und suchst Dir einen zuverlässigeren Pächter.
Bei den Preisen wird das wohl nicht schwer fallen.

MfG
duck313

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Wurde vom Admin angemahnt, weil die ich - Form gewählt habe. SORRY Admin!

Der Grundstückseigentümer lernt dazu!

Nicht ganz. Die drei Jahre beginnen immer am Ende des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist. Hier also sind noch nicht verjährt die Mieten von 2017, 2016, 2015 und 2014.

Aber schnell: Ende diesen Jahres fällt 2014 dann auch weg.
Gruß
anf

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Grundsätzlich kann man sich natürlich mit der Verjährung hier im Sinne einer „unproblematischen Lösung“ anfreunden. Dann jetzt noch schnell Mahnbescheid beantragen oder Klage erheben, um nicht noch ein Jahr zu verlieren, und gut ist.

Es gäbe aber auch noch eine andere Möglichkeit, bei der man mal sehen müsste, ob ein Gericht da mitspielen würde. D.h. hier hätte man ein nicht unerhebliches Prozessrisiko! Daher bitte nicht vorschnell Hurra schreien.

In der Unterschrift unter den neuen, als rückwirkend bezeichneten Vertrag könnte man den konkludenten (also zwar nicht ausdrücklich erklärten, aber doch erkennbaren Willen) Verzicht auf die Einrede der Verjährung sehen.

Dieser ist durchaus möglich, wenn sich der Erklärende des möglichen Verjährungseintritts bewusst ist, was hier aufgrund der langen Zeit mE angenommen werden darf. Der Pächter musste sich der Tatsache bewusst sein, dass eine Rückwirkung des Vertrages (ob diese selbst hier richtig formuliert wurde, steht auf einem anderen Blatt) , selbstverständlich zur Sicherung der Ansprüche auf die Pacht der Zwischenzeit dienen sollte, die an sich bereits verjährt gewesen wären.

Wie gesagt, könnte man mal versuchen, wenn man es drauf ankommen lassen will, aber man sollte das Risiko so einer Geschichte nicht unterschätzen, und müsste natürlich den neuen Vertrag im Wortlaut prüfen.

Es gibt hier ein Team (Angestellte des Forenbetreibers) und Moderatoren.

ICH bin hier Moderator beim Mietrecht. ICH hab dir nichts geschrieben.

Wer war das?
Oder meinst du diesen Text:

Hinweis

Dein Beitrag wird gelöscht, wenn er gegen das Rechtsberatungsgesetz verstößt. Bitte stelle deine (steuer-) rechtlichen Fragen nicht in der Ich-Form. Nur abstrakt dargestellte Sachverhalte dürfen aus rechtlichen Gründen diskutiert werden.

Der kommt automatisch immer bei der Eingabe.
Und weil der Hinweis stets missachtet wird und es noch nie Sanktionen wegen des Verstoßes gegen des Gesetz gab, wird seitens der Brettmoderation da eigentlich auch nicht mehr interveniert.

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Ja genau, das war dieser Text!

Vielen Dank für die Info!!

Der kommt immer.
Witzig:
Das dort genannte „Rechtsberatungsgesetz“ ist seit 2008 außer Kraft. (Wurde abgelöst durch das Rechtsdienstleistungsgesetz).

Und wie ich schon schrieb, wird diese Regel hier praktisch nicht angwandt.
Ist wie ein Tempolimit „80km/h für 200m“ auf einer Autobahn, wenn links ein Stück Schutzplanke deformiert ist.
Es wäre im Prinzip schön, wenn man sich dran hielte, aber es hält sich keiner dran und es wird auch von niemandem kontrolliert.
Erst im Ernstfall, wenn es zum Unfall kommt, würde der Zeigefinger erhoben und gesagt: „Ja, hätten Sie sich mal dran gehalten!“