Hallo Ihr Allwissenden,
ich habe vor 14 Jahren ein Grundstück mit Pachtgaragen geerbt. Diese Garagen gehören nicht mir, sondern den Pächtern, welche ein monatliches Entgelt für den Stellplatz der Garage zahlen.
Ich habe mich jahrelang kaum um das Grundstück gekümmert, weil die monatlichen Pachtzahlungen immer einigermassen pünktlich eingingen. Zuerst immer noch auf das alte Konto meines Vaters, mit mir durch die Erbschaft als eingetragende Kontoinhaberin.
Teilweise verstarben Eigentümer oder aus Krankheitsgründen wurden die Garagen veräußert. Es wurden neue Verträge geschlossen. Ich habe die Pacht nie erhöht, weil es meistens ältere Menschen mit wenig Rente waren.
Unter anderem habe ich dann 2 Jahre nach dem Tod meines Vaters ein Rundschreiben verfasst , mich als neue Grundstückseigentümerin vorgestellt und Verträge mit meinem Namen geschickt viele kamen zurück , manche blieben aus.
Ich habe dieses Jahr angefangen, nach Eigentümern zu suchen, welche mir kein Vertrag zurück gesandt und demzufolge meine neue Kontonr. nicht hatten.
Über die Telekom hatte ich dann einen Eigentümer ausfindig gemacht , welcher umgezogen war. Nun rief ich an erklärte ihm , dass er seit 11 Jahren seine monatliche Pacht nicht gezahlt hat. Da ich ja nicht wusste wo er wohnt,konnte ich die Pacht, nicht anmahnen.
Ich rede hier über eine monatliche Pacht unter € 10,00 in Berlin! Nun schickte ich ihm eine Kopie des Rundschreibens von damals, eine Kopie des Vertrages von damals, eine Aufstellung der Rückstände, ein Angebot für Ratenzahlung, sowie einen neuen Vertrag, mit seiner neuen Adresse und meinem neuen Namen nach einer Eheschliessung.
Hier wäre zu erwähnen, dass der Name meines Vaters, sowie mein Geburtsname gleichlautend meines Vaters seit 1937 an der gleichen Adresse zu finden, bzw. am Briefkasten steht. Auch der Festnetzanschluss hat sich die letzten 30 Jahre nicht geändert.
Jetzt erhielt ich eine Antwort: Er beruft sich auf § 195 BGB Verjährung , zahlt nur die letzten 3 Jahre.
Meine Frage bezieht sich auf den Vertrag den er mir jetzt unterschrieben zurück gesendet hat. In diesem Vertrag habe ich geschrieben, dass er rückwirkend seit dem Jahre 2005 in Kraft tritt. Der Pächter hat diesen Vertrag unterzeichnet. Lohnt es sich anwaltliche Hilfe zu nehmen, oder muss ich das als Schule des Lebens abhaken, weil ich mich nicht darum gekümmert habe.
Zusatzinfo: Während der Suche nach dem Pächter, wurde mir von anderen Pächtern berichtet, dass er die Garage untervermietet hat.
Vielen Dank für Eure Zeit