Pädophiler belästigt und bedroht Minderjährige

Liebe Community, wir stecken in einer schwierigen Situationen und hoffen auf den einen oder anderen vernünftigen, Ernst gemeinten Rat von euch. Wir danken euch im voraus für jede Art von Hilfe.

Folgende Situation:

Ein stadtbekannter Pädophiler (23) suchte den Kontakt zu meiner Schwester (16) und einigen ihrer Freundinnen (alle zwischen 13 und 17 Jahre alt) via Facebook um sie in ein Gespräch zu verwickeln. Mit der Zeit wurde der Grund seiner ständigen Mitteilungen immer klarer: Er fragte erst nach der Handynummer, dann nach einem Treffen und versuchte ihnen jene Treffen mit dem Versprechen eines Geldgeschenks (dreistellige Summe) zu versüßen. Komischerweise hielt er sie plötzlich für ihre Freundinnen (ohne beidseitige Einwilligung) und schickte ihnen Nacktbilder bei WhatsApp.

Erschrocken drohten sie (und ich) ihm mit einer Anzeige wegen sexueller Belästigung Minderjähriger. Er bettelte um Gnade und bot uns seine Kontondaten um Onlinebestellungen als Entschädigung zu tätigen (Grenzen waren keine gesetzt), was WIR auch taten. Alsbald die Rechnungen bei ihm eintrudelten, verlangte er von mir und den anderen das Geld für die Bestellung mit dem drohenden Anhang:

„Wenn ich das Geld nicht kriege, dann zeige ich euch an!“

Persönlichkeitsverfälschungen in Sachen Onlinebestellungen sind kein alter Hut und werden mit Geld- und Freiheitsstrafen sanktioniert (ich bin als einziger volljährig). Da der Pädophile den Onlinebestellungen telefonisch/mündlich einwilligte, was auch von mehreren bezeugt werden kann, kann er uns doch eigentlich gar nichts oder?

Angezeigt hat er uns nun schon und ich würde gerne mehr über die Sachlage aus juristischer Sicht in Erfahrung bringen, also hier meine Zusammenfassung aller Fragen:

Ist so eine mündliche Einwilligung bezüglich der Weitervergabe von Kontodaten überhaupt rechtens? Kann er mit seiner Anzeige durchkommen (Chance)? Wenn ja, wieso? Wenn nein, wieso? Wir haben erfahren, dass er mit dieser Masche schon seit Monaten Minderjährige belästigt, doch ist dies das erste Mal, dass er wirklich jemanden angezeigt hat.

Wir haben nun vor der Anzeige mit einer zehnfachen Anzeige unter anderem wegen sexueller Belästigung Minderjähriger entgegenzuwirken. Welche Straftaten begeht er? Wie stehen unsere Chancen? Was erwartet ihn bei einer Verurteilung?

Und noch viel wichtiger: Ich bin volljährig, was erwartet mich? Kann ich für so einen Schwachsinn belangt werden? Moralgeschwätz vonwegen „Hättet ihr das Schwein nur direkt angezeigt“ zählt zu dem trivialen Scheiß den ich hier bitte nicht lesen möchte.

Verweise die nächstliegende Polizeistelle aufzusuchen gehören ebenfalls dazu. Beiträge des einen oder anderen Juristen sind gerne gesehen, gehaltvolle Kommentare werden anständig vergütet, muss mich nur kurz mit dem Belohnungssystem hier befassen.

Ich hoffe auf eure Hilfe und wünsche einen schönen Dienstagabend.

Stahlsektor

sorry aber bitte sofort zur Polizei gehen und die genaue Sachlage schildern . mehr kann ich dazu leider nicht sagen .lg

Hallo,

ich kann Deine Wut, Verzweifelung, Verärgerung usw. verstehen und auch, dass Du auf so eine ernste Lage keine ‚dummen Kommentare‘ haben willst. Aber den vorweggenommenen Rat, eine Polizeidienststelle aufzusuchen, als „trivialen Scheiss“ zu bezeichnen, ist sicher in dieser Community etwas über’s Ziel hinaus.

Anyway, gerne gebe ich Rat bei zivilrechtlichen Themen, hier bist Du mitten im Strafrecht und Deine Lage ist so ernst, dass Du sofort einen Anwalt aufsuchen solltest, und zwar in Person und nicht im Internet.

Inhaltlich kann ich Dir leider nicht helfen.

Viel Erfolg
nch

Hör blos auf …
… meine beiden Vorschreiber.

Das ist schon eine Stufe mehr als mal eben einen hilfreichen Kommentar abzugeben. Das ist Sache eines Professionellen und somit eine ernste Sache.

Gruß - Michel

Guten Morgen,

der einzige wirkliche Rat kann nur sein einen Anwalt einzuschalten.
Sein und Euer verhalten sind beides Straftaten. Euch ist sicherlich klar, dass man eine Straftat nicht gegen eine andere aufstellen kann und beide Straftaten können auch eine Freiheitsstrafe mit sich ziehen.

Also, Eltern mit einbeziehen, Anwalt einschalten, die Gegenstände die gekauft wurden nach möglichkeit zurückgeben bzw. gut verpackt sicherstellen und handeln.

Das ist schon dreist. Das Vergehen nicht direkt anzeigen, den Täter stattdessen erpressen, andere potentielle Opfer damit gefährden und dann hier auch noch die ganz dicke Lippe riskieren, von wegen , welche Ratschläge man hören will.

Also, Sie haben sich einer schweren Straftat schuldig gemacht, nämlich der Erpressung gem. § 253 Strafgesetzbuch, Strafrahmen bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. ( http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__253.html )
Bei der Erpressung versucht ein Erpresser, sich selbst oder Dritte rechtswidrig durch Gewalt oder durch Androhung eines empfindlichen Übels zu Lasten eines anderen zu bereichern. Genau das haben Sie getan. Die Frage, ob der Erpresste seber einer Straftat schuldig ist spielt dabei keine Rolle. Im Gegenteil, haben Sie durch ihr Handeln jetzt auch die Verfogung dieser Straftat gefährdet, da die Glaubwürdigkeit ihrer Schwester bzw. deren Freundinnen nach dieser nummer gegen Null geht. Weitere Drohungen gegen den „Pädophilen“ würde ich dringend unterlassen, es sei den Sie finden gefängnisaufenthalt cool.
Strafverschärfebnd kommt hinzu, dass durch ihr rechtswidriges Handeln dem erpressten Täter die Möglichkeit gegeben wurde, sich weiter auf Suche nach Minderjährigen zu begeben.

Kurz: Seinen sie ganz still, kommen sie deutlich von Ihrer ach so coolen Haltung weg und schämen sie sich.
Ich würde als Staatsanwalt versuchen, Ihnen zumindest eine Freiheitsstrafe auf Bewährung (sofern sie nicht schon anderweitig vorbestraft sind, in diesem Fall ohne Bewährung)zukommen zu lassen. Und ne fette Geldstrafe dürfte Ihnen auch sicher sein.

Meiner meinung nach trifft sie die Bestrafung auch vollkommen zu recht. Diese Beratung war kostenlos.

Hallo,
hier wird nix vergütet - ist und bleibt ein Laienforum. Vergütung wäre unzulässig.

Ansonsten finde ich, den Posts im Forum Deutsches Recht ist nichts zuzufügen.

Gruß
haWeThie

da es sich hier um Fragen im Bereich unterschiedlicher juristischer Spezialgebiete handelt,sollte in diesem Falle ein ausgewiesener Experte Stellung beziehen.
Andi31

Hallo,

vorweg was du nicht hören möchtest:
Man sollte sich mit solchen leuten nicht auf irgendeinen handel einlassen und erstrecht nichts nehmen.
Den rest schreibe ich zwischen deine zeilen…:

Liebe Community, wir stecken in einer schwierigen Situationen
und hoffen auf den einen oder anderen vernünftigen, Ernst
gemeinten Rat von euch. Wir danken euch im voraus für jede Art
von Hilfe.

Folgende Situation:

Ein stadtbekannter Pädophiler (23) suchte den Kontakt zu
meiner Schwester (16) und einigen ihrer Freundinnen (alle
zwischen 13 und 17 Jahre alt) via Facebook um sie in ein
Gespräch zu verwickeln. Mit der Zeit wurde der Grund seiner
ständigen Mitteilungen immer klarer: Er fragte erst nach der
Handynummer, dann nach einem Treffen und versuchte ihnen jene
Treffen mit dem Versprechen eines Geldgeschenks (dreistellige
Summe) zu versüßen. Komischerweise hielt er sie plötzlich für
ihre Freundinnen (ohne beidseitige Einwilligung) und schickte
ihnen Nacktbilder bei WhatsApp.

Wenn er bereits als sexualtäter bekannt ist, ist das der moment, den behörden das zu melden.
Und keine nachrichten mehr von ihm zu beantworten.
Denn: der man ist krank, er MUß weitermachen. Und am emde ist dann eine von den mädels das opfer. Das muß man denen klarmachen!
Mit solchen leuten spielt man nicht.

Erschrocken drohten sie (und ich) ihm mit einer Anzeige wegen
sexueller Belästigung Minderjähriger. Er bettelte um Gnade und
bot uns seine Kontondaten um Onlinebestellungen als
Entschädigung zu tätigen (Grenzen waren keine gesetzt), was
WIR auch taten.

Das kann glatt als erpressung durchgehen. Im endeffekt hast du geld bekommen, um ihn nicht anzuzeigen.
Entschuldige, aber das war echt blöd.

mein tip: ihm das geld sofort überweisen und dabei bleiben, daß nie gesagt wurde, daß ihr geld dafür bekommen solltet, dafür daß ihr ihn nicht anzeigt.
Und in zukunft macht bitte keine geschäfte mit solchen menschen.

Alsbald die Rechnungen bei ihm eintrudelten,

verlangte er von mir und den anderen das Geld für die
Bestellung mit dem drohenden Anhang:

„Wenn ich das Geld nicht kriege, dann zeige ich euch an!“

Persönlichkeitsverfälschungen in Sachen Onlinebestellungen
sind kein alter Hut und werden mit Geld- und Freiheitsstrafen
sanktioniert (ich bin als einziger volljährig). Da der
Pädophile den Onlinebestellungen telefonisch/mündlich
einwilligte, was auch von mehreren bezeugt werden kann, kann
er uns doch eigentlich gar nichts oder?

Wie gesagt, da stehen einige dinge im raum gegen dich/euch, die übel werden können. Vor deutschen gerichten ist ALLES möglich, dem würde ich mich nicht aussetzen.

Angezeigt hat er uns nun schon und ich würde gerne mehr über
die Sachlage aus juristischer Sicht in Erfahrung bringen, also
hier meine Zusammenfassung aller Fragen:

Ist so eine mündliche Einwilligung bezüglich der Weitervergabe
von Kontodaten überhaupt rechtens? Kann er mit seiner Anzeige
durchkommen (Chance)? Wenn ja, wieso?

Ja. Hab ich oben schon geschrieben.

Wenn nein, wieso? Wir

haben erfahren, dass er mit dieser Masche schon seit Monaten
Minderjährige belästigt, doch ist dies das erste Mal, dass er
wirklich jemanden angezeigt hat.

Wir haben nun vor der Anzeige mit einer zehnfachen Anzeige
unter anderem wegen sexueller Belästigung Minderjähriger
entgegenzuwirken.

Das liest sich prima, wenn derjenige, der erst geld von dem geschädigten erpressen wollte, dann anzeigen wegen sexueller belästigung macht.
Würde ich das als richter lesen, würde ich den erpresser hart bestrafen und die sex-anzeigen als reine gegenmaßnahme des erpressers im sande verlaufen lassen.
Selbst wenn beides geahndet wird, wird es euch wohl härter treffen als ihn.
(zurecht. Soetwas macht man nicht.)

Welche Straftaten begeht er? Wie stehen

unsere Chancen? Was erwartet ihn bei einer Verurteilung?

In d-land ist alles möglich. je nach dem stand seiner anderen taten, bewährung, etc kann er ins gefängnis gehen oder aber als freier mann weiter herumlaufen.

Und noch viel wichtiger: Ich bin volljährig, was erwartet
mich? Kann ich für so einen Schwachsinn belangt werden?

Es ist schon ziemlich satt, geld von jemandem haben zu wollen oder auch nur anzunehemen, damit man ihn nicht anzeigt.
Entweder es ist mir wichtig, jemanden anzeigen - oder eben nicht. Geld sollte daran nicht ändern.

Moralgeschwätz vonwegen „Hättet ihr das Schwein nur direkt
angezeigt“ zählt zu dem trivialen Scheiß den ich hier bitte
nicht lesen möchte.

Das schlaueste wäre gewesen, diesen menschen vollständig zu ignorieren, sobald man weiß, daß es sich um einen sexualstraftäter handelt.
Muß denn erst ein mädel von ihm vergewaltigt (oder schlimmer?) werden, bevor man zu diesem schluß kommt?

Verweise die nächstliegende Polizeistelle aufzusuchen gehören
ebenfalls dazu. Beiträge des einen oder anderen Juristen sind
gerne gesehen, gehaltvolle Kommentare werden anständig
vergütet, muss mich nur kurz mit dem Belohnungssystem hier
befassen.

Es gibt hier ein vergütungssystem?
Im ernst, das wußte ich nicht. Hilf mir doch bitte mal kurz auf die sprünge. Danke dir.

Ich hoffe auf eure Hilfe und wünsche einen schönen
Dienstagabend.

Stahlsektor

Dir alles gute und viel glück bei dieser geschichte

Karsti

Hallo,

da es sich um einen realen Fall handelt, muss ich dich darauf hinweisen, dass ich keine Haftung für die Richtigkeit meiner Hinweise übernehme und nicht befugt bin, Rechtsberatung zu erteilen. Eine Information aus dem Internet kann den Gang zum Anwalt nicht ersetzen.

Zunächst ist die Frage, ob du dich strafbar gemacht haben könntest, indem du im Internet auf Rechnung des anderen eingekauft hast. Mir ist aus deiner Sachverhaltsangabe nicht ganz klar geworden, wie genau das ganze abgelaufen ist, ob du also auf seinen Namen mit seinen Daten eingekauft und die Ware zu dir hast senden lassen oder ob du mit deinem Namen und seinen Daten eingekauft hast.
Wie auch immer, du spielst vermutlich auf die zahlreichen Fälle von Onlinebetrug an. Die „Fälschung“ von Daten ist nur soweit strafbarer Betrug gem. § 263 Strafgesetzbuch, wie ein Vermögensschaden gegen den Willen des Geschädigten entsteht. Da die ganze Aktion mit Einwilligung des anderen geschehen ist, kommt eine Strafbarkeit hier nicht in Betracht. Wenn derjenige zustimmt, auf seine Rechnung einzukaufen, ist das schließlich sein Problem. Dass es für die Einwilligung Zeugen gibt, ist natürlich hervorragend. Eine telefonische Einwilligung ist ohne weiteres eine wirksam abgegebene Willenserklärung und somit rechtlich bindend.
Je nachdem, was du auf die Überweisungen geschrieben hast, käme evtl. ein Urkundendelikt in Betracht, dazu bräuchte ich jedoch nähere Hinweise.
Aus meiner Sicht hast du dich nicht strafbar gemacht.
Selbst wenn sich eine Strafbarkeit ergeben sollte, wirst du als Ersttäter (ich nehme an, du bist nicht vorbestraft) zu einer nicht allzu hohen Geldstrafe verurteilt, vielleicht wird das Verfahren sogar nach §§ 153 bzw. 153 a Strafprozessordnung eingestellt.

Anders sieht es mit dem „Täter“ aus.
Zunächst hat er sich durch die Drohung mit der Anzeige der Nötigung nach § 240 I, II strafbar gemacht (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren).
Durch das Senden der Nacktbilder an eine unter 14-jährige Person hat er sich des sexuellen Missbrauchs von Kindern nach § 176 I Nr. 4 StGB strafbar gemacht, Mindeststrafe 3 Monate Freiheitsstrafe, da er einem Kind pornographische Abbildungen (von sich) zugeführt hat. Zudem hat er sich der Verbreitung pornographischer Schriften nach § 184 I StGB (Mindeststrafe Geldstrafe, Höchstfreiheitsstrafe 1 Jahr) strafbar gemacht, indem er Personen unter 18 Jahren diese Abbildungen gezeigt hat. Infrage kommt noch eine Strafbarkeit wegen exhibitionistischer Handlungen gem. § 183 I StGB (gleiches Strafmaß), hier bin ich mir jedoch nicht ganz sicher ob für die Vollendung dieser Tat auch ein Bild genügt oder ob der Täter sich „live“ zeigen muss.
Auf jeden Fall hat er wesentlich mehr zu verlieren als du und eine deutlich schärfere Strafverfolgung zu erwarten. Wenn sich die anderen Fälle, von denen du geschrieben hast, ebenfalls durch Zeugen nachweisen lassen, hat er ein Problem.
Soweit du das nicht ohnehin schon getan hast, ist es natürlich wichtig, jedes Beweismittel, Photos, Nachrichten etc. zu sichern und komplett der Polizei vorzulegen.
Zu einer Anzeige rate ich dringend.
Aus meiner Sicht hast du dich legal verhalten, da die Einwilligung des anderen deine Strafbarkeit ausschließt. Selbst wenn du Straftaten begangen haben solltest, sind diese Kleinigkeiten im Vergleich zu den Taten des anderen. Auf keinen Fall solltest du dich einschüchtern lassen.
Es ist trotz allem ratsam, einen Anwalt aufzusuchen.

Hoffentlich konnte ich dir weiterhelfen. Viel Glück!

Hallo,
moralisch, gesetzlich Verwerfliches mit moralisch Verwerflichem zu heilen ist ein Faß ohne Boden. Und schon sind wir mitten drin in unausgesprochener oder ausgesprochener Erpressung etc.etc. Es sind die ersten Stufen der Kriminalität von beiden Seiten.

Ich kann nur empfehlen auch wenn es Dir nicht gefällt: Behörden einschalten, Farbe bekennen, versuchen mit gutem Anwalt mit einem blauen Auge davon zu kommen. Alles andere sind - so sehe ich es - fatale Signale für die jungen Mädchen und für Dich!

MfG
KKl

Liebe Community, wir stecken in einer schwierigen Situationen
und hoffen auf den einen oder anderen vernünftigen, Ernst
gemeinten Rat von euch. Wir danken euch im voraus für jede Art
von Hilfe.

Folgende Situation:

Ein stadtbekannter Pädophiler (23) suchte den Kontakt zu
meiner Schwester (16) und einigen ihrer Freundinnen (alle
zwischen 13 und 17 Jahre alt) via Facebook um sie in ein
Gespräch zu verwickeln. Mit der Zeit wurde der Grund seiner
ständigen Mitteilungen immer klarer: Er fragte erst nach der
Handynummer, dann nach einem Treffen und versuchte ihnen jene
Treffen mit dem Versprechen eines Geldgeschenks (dreistellige
Summe) zu versüssen. Komischerweise hielt er sie plötzlich für
ihre Freundinnen (ohne beidseitige Einwilligung) und schickte
ihnen Nacktbilder bei WhatsApp.

Erschrocken drohten sie (und ich) ihm mit einer Anzeige wegen
sexueller Belästigung Minderjähriger. Er bettelte um Gnade und
bot uns seine Kontondaten um Onlinebestellungen als
Entschädigung zu tätigen (Grenzen waren keine gesetzt), was
WIR auch taten. Alsbald die Rechnungen bei ihm eintrudelten,
verlangte er von mir und den anderen das Geld für die
Bestellung mit dem drohenden Anhang:

„Wenn ich das Geld nicht kriege, dann zeige ich euch an!“

Persönlichkeitsverfälschungen in Sachen Onlinebestellungen
sind kein alter Hut und werden mit Geld- und Freiheitsstrafen
sanktioniert (ich bin als einziger volljährig). Da der
Pädophile den Onlinebestellungen telefonisch/mündlich
einwilligte, was auch von mehreren bezeugt werden kann, kann
er uns doch eigentlich gar nichts oder?

Angezeigt hat er uns nun schon und ich würde gerne mehr über
die Sachlage aus juristischer Sicht in Erfahrung bringen, also
hier meine Zusammenfassung aller Fragen:

Ist so eine mündliche Einwilligung bezüglich der Weitervergabe
von Kontodaten überhaupt rechtens? Kann er mit seiner Anzeige
durchkommen (Chance)? Wenn ja, wieso? Wenn nein, wieso? Wir
haben erfahren, dass er mit dieser Masche schon seit Monaten
Minderjährige belästigt, doch ist dies das erste Mal, dass er
wirklich jemanden angezeigt hat.

Wir haben nun vor der Anzeige mit einer zehnfachen Anzeige
unter anderem wegen sexueller Belästigung Minderjähriger
entgegenzuwirken. Welche Straftaten begeht er? Wie stehen
unsere Chancen? Was erwartet ihn bei einer Verurteilung?

Und noch viel wichtiger: Ich bin volljährig, was erwartet
mich? Kann ich für so einen Schwachsinn belangt werden?
Moralgeschwätz vonwegen „Hättet ihr das Schwein nur direkt
angezeigt“ zählt zu dem trivialen Scheiß den ich hier bitte
nicht lesen möchte.

Verweise die nächstliegende Polizeistelle aufzusuchen gehören
ebenfalls dazu. Beiträge des einen oder anderen Juristen sind
gerne gesehen, gehaltvolle Kommentare werden anständig
vergütet, muss mich nur kurz mit dem Belohnungssystem hier
befassen.

Ich hoffe auf eure Hilfe und wünsche einen schönen
Dienstagabend.

Stahlsektor

Sorry, aber ich gebe keine Ratschläge bei Straftatbeständen.
Hans