Paket als Spende Privat zu Privat und jetzt Zoll Gebühren

Hallo,

Ich habe leider ein kleines Problem, und zwar habe ich von Deutschland aus ein kleines Packet 5kg nach Brasilien geschickt.
Es handelte sich um 100x Kinderzahnbürsten und 50x kleine Zahnpasta-Tuben.
Wir haben diese von unserem Kindergarten geschenkt bekommen um sie dem Kindergarten in Brasilien zu spenden.
Meine Frau und mein Sohn waren schon in Brasilien als ich das Paket losgeschickt habe.
Nun sollen sie in Brasilien an der Poststelle umgerechnet 75,00€ Zollgebühren bezahlen, da der Verdacht besteht das sie damit Handel betreiben will.
Was können wir jetzt machen?
Wie können wir das Geld wiederbekommen?
Reicht es wenn wir eine Spendenquittung vom Kindergarten bekommen?
Von wem können wir das Geld zurückbekommen?

Ich wäre ihnen sehr dankbar und hoffe sie können mir in diesem Fall weiterhelfen.
Das alles diente doch nur einem guten Zweck für bedürftige Kinder.
Ich habe bereits 40,00€ nur für den Versand bezahlt, und jetzt noch 75,00€ Zollgebühren, und das alles für eine Spende von kostenlosen Kinderzahnbürsten.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Klaas

Guten Abend Herr Klaas,

das ist wirklich eine ärgerliche Sache.

Leider kann ich Ihnen über die brasilianischen Zollbestimmungen keine Auskunft geben. Mir sind lediglich die EU-Bestimmungen bekannt.

Nur soviel: Selbst bei einer nach Deutschland eingeführten Geschenksendung in dem von Ihnen beschriebenen Umfang, wären Einfuhrabgaben zu entrichten.

Eventuell probieren Sie es trotzdem mit der Vorlage einer Bescheinigung des Spendenempfängers (also dem brasilianischen Kindergarten).

Die meisten Länder gewähren spezielle Ein- und Ausfuhrerleichterungen für Hilfsgütersendungen, so können beispielsweise das Rote Kreuz und ähnliche Organisationen schnell, unbürokratisch und abgabenbefreit Hilfsgüter zur Notversorgung in andere Länder bringen. Meines Wissens gelten solche Bestimmungen aber nicht für Privatpersonen.

Beste Grüße

Mir ist zu Ihrer Anfrage noch etwas eingefallen:

Bezugnehmend auf meine vorangegangene Antwort muss ich sagen, dass ich mich weniger über den Umstand wundere DASS Brasilien für eingeführte Waren Abgaben verlangt, vielmehr erstaunt mich die Höhe der verlangten Abgaben.

Vermutlich lag der Sendung keine Rechnung und keine Angabe über den Warenwert bei, so dass die brasilianischen Zöllner den Wert im Schätzverfahren ermittelt hatten. Und dieser Wert muss ja exorbitant hoch sein, wenn am Ende für ein paar Zahnbürstchen eine Abgabe von 75 Euro fällig wird.

Ich habe keine Ahnung wie hoch die brasilianischen Steuersätze sind - aber selbst in einem Hochsteuerland dürften hier nicht mehr als 15 bis 25 % des Warenwertes zusammenkommen.

Es könnte also auch hilfreich sein, gegenüber dem brasilianischen Zoll einen Nachweis (schriftliche Erklärung des Versenders) über den tatsächlichen Wert der Sendung zu führen. Wenn der dortige Zoll Ihre Angabe akzeptiert, dürfte sich die geforderte Abgabe zumindest deutlich reduzieren…

Der Nachweis des Kindergartens könnte helfen. Es liegt leider im Ermessen des Beamten vor Ort, ob er den Sachverhalt der Spendensendung anerkennt.
Hier wurde nämlich eindeutige eine Handelsübliche Menge an Zahnbürsten überschritten.
Am besten mit dem Zollamt in Verbindung setzen, welche Unterlagen benötigt werden.
Leider gibt es für diesen Sachverhalt keine Patentlösung!

hallo markus,leider kenne ich die zollbestimmungen und ansprechstellen in brasilien nicht. in dieser fortgeschrittenen phase, wo alles schon bezahlt ist, sehe ich eher keine chance das geld zurück zu bekommen. sorry das ich nicht helfen konnte
gruss
detlef

Hallo,

das ist nichts ungewöhnliches. Denn die Zollabgaben richten sich nach dem Warenwert. Eine Hilfslieferung kann nur dann deklariert werden, wenn die Waren im Auftrag einer Hilfsorganisation versendet werden.

Evtl. besteht eine Präferenz für die Waren, dh möglicherweise können Sie den Zoll zurückbekommen, wenn Sie nachweisen, dass die Waren EU-Ursprung haben. Dies können Sie mittels einem EUR-1 Formular. Dazu würde ich mich auf jeden Fall an eine Zollstelle oder ein Zollamt wenden.

LG

Sorry, das ist eher eine Frage, die du den brasilianischen Behörden stellen müsstest.

Hallo Herr Klaas,

sehr schwierig das Problem. Ich weiß nicht ob ich ihnen eine befriedigende Antwort geben kann.

Diese Problematik gibt es relativ häufig wenn man privat gutes tun möchte.

Wurden diese Zahnbürsten als Hilfsgüter deklariert? Wenn nicht wird wie es von ihnen beschrieben wurde ein Gewerblicher Handel vom Zoll in Brasilien unterstellt und deshalb verlangt er den Zoll.

Vielleicht kann der Kindergarten vor Ort direkt einmal mit dem Zoll in Brasilien sprechen. Dann könnte es vielleicht zu einem Umdenken kommen. Muss aber nicht sein.

Sie können auch einmal hier mit dem Zoll in Deutschland sprechen ob er noch eine Idee hat. Oder sie nehmen Kontakt mit der Botschaft von Brasilien (Tel. 030/ 726280) in Berlin auf vielleicht können sie diese mit Rat unterstützen. Es ist viel Aufwand für ein paar Zahnbürsten aber ansonsten sehe ich nur noch eine Möglichkeit.

Wenn das alles nicht den gewünschten Erfolg bringt, dann einfach die Sendung vernichten lassen. Dieses müsste dann die Beste Alternative zur Bezahlung des Zoll sein, Allerdings weiß ich nicht ob so etwas auch Kosten verursacht.

Zukünftig sollten sie bei solchen Aktionen zu erst der Kontakt mit dem deutschen Zoll und eventuell sogar mit der IHK gesucht werden damit solche Dinge vielleicht nicht passieren. Aber Private Spenden sind immer schwierig zu organisieren.

Gruß

Leider kann ihnen da nur der brasilianische Zoll weiterhelfen. Lassen sie sich vom Kindergarten eventuell noch eine Spendenbestätigung (auf Portugisisch) ausstellen und versuchen sie dann nochmal ihr Glück. Allerdings werden sie wenig Aussichten auf Erfolg haben.

MfG

Hallo,
leider kann ich nicht helfen.
mfg
Michel62

Hallo.

Über die exakten Zollvorschriften in Brasilien kann ich leider wenig erzählen. Von daher leider auch nicht, wie und wo man evtl das Geld zurück bekommen könnte. Hier kann aber im Normalfall die Brasilianische Botschaft/Konsulat in Deutschland weiterhelfen, da diese logischerweise über die Zollvorschriften exakt Auskunft geben können.

Aus meiner persönlichen Erfahrung mit südamerikanischen Ländern kann ich allerdings auch berichten, dass aufgrund der niedrigen Löhne im öffentlichen Sektor, dies evtl auch eine kleine „Aufbesserung“ des Gehalts sein könnte und somit gar keine Rechtsgrundlage existiert…

Trotzdem viel Erfolg und ein schönes Wochenende!

Da hätte der Kindergarten bereits vorher klären müssen ob die Spende Zoll/steuerfrei ist - vor Lieefrung immer an Import im Bestimmungsland denken. Bei der Bürokratie in BR ist es teuer bis undenkbar die 75 EURO zu bekommen. Verbuche die 75 EURO als Lehrgeld…

Hallo,

da kann ich leider nicht weiterhelfen, da mir die brasilianischen Zollbestimmungen nicht bekannt sind.

Gruß
André