Hallo,
der Vater meinter Tochter - wohnt in den USA - wollte ihr ein Päckchen über DHL schicken. Klamotten und ein gebrauchtes I-PAD.Er hat auf dem Paketschein einen Gesamtwert von 1.000,-- $ angegeben.
Ich bin heute vom Zollamt angeschrieben worden, dass ich 2 Wochen Zeit habe, um das Päckchen dort abzuholen und Zahlungsnachweise mitbrinen soll und Bargeld oder EC-Karte für die Zahlung von Einfuhrabgaben.
Ich habe aber natürlich keine Rechnunen, das Päckchen kommt ja von meinem Ex-Mann.
Auf dem Zahlungsbeleg stehen Klamotten im Wert von 350 $ und das gebrauchte I-Pad im Wert von 650 $. Muss ich nun Zollgebühren zahlen? Wenn es so ist, werde ich das Päckchen wieder zurückschicken müssen.
Welche Möglichkeiten gibt es, dass mein Ex meiner Tochter ein Paket schickt?
Danke schonmal
Sandra
Hallo Sandra,
leider gibt es keine andere Möglichkeit. Sowas sollte man aber vorher besprechen!
Da du keine Rechnungen hast, wird der Zoll den Warenwert schätzen. 190€ Einfuhrumsatzsteuer + Zölle für Textilien und iPad seien dir gewiß.
Rücksendung kostet auch wieder. Also überleg es dir…
Gruß
Dennis
Hallo,
grundsätzlich sind Geschenke von privat an privat (aus Drittland hier USA) an EU Bürger nur bis 45 Euro Eingangsabgabenfrei.
45 Euro könnte man hier zum Abzug bringen, da es sich bei den Klamotten um eine sogenannte teilbare Ware handelt. Heisst, dass es bestimmt Kleidungsstücke gibt, die zusammen einen Wert von 45 Euro erbringen, die somit nicht in die Verzollung fallen.
Da hier die Freigrenze überschritten ist muss für den Rest Eingangsabgaben gezahlt werden. Bis zu einem Wert von 700 Euro werden pauschalierte Eingangsabgaben in Höhe von 17,5 Prozent fällig.
Sie gehen jetzt zum Zollamt und melden an,dass es sich um eine Geschenksendung vom Papa an seine Tochter handelt und sie keine Rechnung haben. Haben sie ja auch nicht. Gleichzeitig erklären sie, das es sich um ein gebrauchtes ipad handelt. Ich selber habe mein ipad (das nur ein Jahr alt war und 700 Euro neu gekostet hat für 330 Euro verkauft.
Es ist sicherlich erkennbar, das es sich um ein gebrauchtes Pad handelt.
Gehen wir hier mal von einem Schätzwert von 350 Euro aus.
Die Bekleidung wird sicherlicher auch geschätzt werden.
Ich denke mal, dass der Warenwert insgesamt unter 700 Euro liegt.
17,5 Prozent müssen sie aber auf alle Fälle zahlen.
Wenn sie keine Rechnung aufbringen können, da es sich um ein Geschenk handelt wird der Wert der Ware geschätzt gemäß Artikel 31 Zollkodex.
Also abschließend ist zu sagen.
Freigrenze von privat an privat 45 Euro
Bei teilbarer Ware werden die 45 Euro von dem ermittelten Warenwert abgezogen. Sie haben ja teilbare Ware, da mehrere Bekleidungsstücke vorhanden sind.
Sie melden beim Zollamt mündlich an, das es eine Geschenksendung vom Papa an seine Tochter ist.
Aber eines kann ich Ihnen sagen, sie müssen auf das Paket mindestens pauschalierte Eingangsabgaben in Höhe von 17,5 Prozent bezahlen.
Selbst im Reiseverkehr wäre die Freigrenze (430 Euro) überschritten und sie müssen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.
Die Einfuhr von Waren aus USA im Postversand ist bis zu einem Warenwert von 300, 00 € abgabenfrei. Ist der Wert höher entstehen Eingangsabgaben- das kann die Einfuhrumsatzsteuer oder auch Zoll sein. Dein Mann kann also Waren bis 300 € per Post aus USA verschicken.Kommt er selbst mit Flugzeug oder Schiff sind es 430 €.
Weitere Auskünfte bekommst du über die Hotline des Zolls unter 00 49 351 44834510.Für Smartphones gibt es eine App: Zoll und Reise.
Grüße
Hallo,
da hat der Absender das falsch deklariert. Du musst von deinem Absender eine schriftliche Bestätigung verlangen, das es sich um eine Geschenksendung handelt. Gut wäre auch eine Begründung warum das kostenlos ist (z.B. geschenk Vater an Tochter und Nachweis des verw3andtschaftsverhältnises beilegen). Zudem ist der Wert zu prüfen. Es ist der aktuelle Zeitwert nach Marktpreisen anzugeben. Also das, was ein baugleiches I Phone z.B. in Amazon/E-Bay im Schnitt kostet. Dasselbe für die Klamaotten.
Dann musst du Zollabfertigung als geschenksendung verlangen und das Schreiben und Nachweise (wie eben Angebote aus Internet) für die angesetzten Marktwerte in dem Schtreiben beilegen.
Verzollung siehe Link:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/S…
Ich gehe von Wert > 150 Euro aus, dann gilt:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/S…
Wichtig wäre, dass du unter die 700 EURO kommst, damit nur die 17,5% pauschal anfallen. Falls du das nicht schaffst und dir das zu teuer wird, bleibt nur Annahmeverweigerung und Rücksendung in die USA. Das wird aber dem Vater auch Geld kosten…
Falls noch Fragen einfach melden.
LG
Hallo,
Moin,
der Vater meinter Tochter - wohnt in den USA - wollte ihr ein
Päckchen über DHL schicken. Klamotten und ein gebrauchtes
I-PAD.Er hat auf dem Paketschein einen Gesamtwert von 1.000,–
$ angegeben.
Ich bin heute vom Zollamt angeschrieben worden, dass ich 2
Wochen Zeit habe, um das Päckchen dort abzuholen und
Zahlungsnachweise mitbrinen soll und Bargeld oder EC-Karte für
die Zahlung von Einfuhrabgaben.
Ich habe aber natürlich keine Rechnunen, das Päckchen kommt ja
von meinem Ex-Mann.
Auf dem Zahlungsbeleg stehen Klamotten im Wert von 350 $ und
das gebrauchte I-Pad im Wert von 650 $. Muss ich nun
Zollgebühren zahlen?
Nein, keine ZollGEBÜHREN aber Einfuhrumsatzsteuer und eventuell Zoll.
Die Einfuhrumsatzsteuer fällt in jedem Fall an und beträgt 19%, also ca. 150 EUR.
Um den Zollsatz in Erfahrung zu bringen, bräuchte man die Zolltarifnummer. Von der und dem Abgangsland hängt dann die Höhe des Zollsatzes ab, die von „Zollfrei“ bis in den zweistelligen Prozentbereich gehen kann (so hoch allerdings eher aus Richtung China als aus den USA - üblich sind im Allgmeeinen Zollsätze nicht höher als 5%).
Die vom iPad kann ich auf die Schnelle nicht finden, Laptops sind aktuell z.B. zollfrei - für diese fällt dann nur die Einfuhrumsatzsteuer an.
Bei der Kleidung habe ich nicht genug Informationen um die Zolltarifnummer zu ermitteln. Dazu bräuchte ich eine komplette Auflistung der Kleidungsstücke.
Du kannst aber auch beim Zoll anrufen. Entweder bei deinem lokalen Zollamt (die Daten müssten auf der Benachrichtung stehen) oder unter
Zentrale Auskunft
Telefon: 0351 44834-510
E-Mail: [email protected]
Telefax: 0351 44834-590
Wenn es so ist, werde ich das Päckchen
wieder zurückschicken müssen.
Würde ich nicht machen… die Kosten dürften auch nicht unerheblich sein (ca.45 EUR, ggf. auch mehr, je nach Gewicht) und einen gewissen Verwaltungsaufwand mit sich bringen.
Welche Möglichkeiten gibt es, dass mein Ex meiner Tochter ein
Paket schickt?
Ohne Einfuhrabgaben zu zahlen leider nur, wenn der Wert der Ware 22 EUR, bei Geschenken 45 EUR nicht überschreitet.
Tip: Warum läßt du dir die Einfuhrabgaben nicht von deinem Ex erstatten. Wenn der seiner Tochter Geschenke im Wert von 1000 USD machen kann, dann sollten 150 EUR + etwaige Zölle den Braten auch nicht mehr fett machen.
Danke schonmal
Sandra
Gruß
André
Hallo,
wie bereits geschrieben, muss dem Zoll der Wert nachgewiesen werden. Geschenksendungen sind bis zu einem Wert von 45 EUR von Abgaben befreit. In den Genuss kommst du ja leider nicht…
Du musst also in jedem Fall 19 % EUSt ( Einfuhrumsatzsteuer ) bezahlen und dann noch x % Zollabgaben. Sei aber froh, Computer sind weltweit zollfrei, also wären da nur noch die Klamotten.
Alle Waren sind in sog. Zolltarifnummern eingeteilt, hinter dieser Nummer verbirgt sich auch der zu zahlende Zollsatz.
Gebrauchte Kleidung hat die Zolltarifnummer 6309 0000 00 0 und demnach einen Zollsatz von 5,3 %.
Weitere Infos findest du im Internet:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/S…
Ich hoffe ich konnte helfen.
Hallo Sandra,
bitte entschuldige die verspätete Antwort.
Generell sind alle Waren, welche in die Europäische Gemeinschaft eingeführt werden zollamtlich zu behandeln und die errechneten Einfuhrabgaben (Zoll + 19% Einfuhrumsatzsteuer) zu bezahlen.
Hier gibt es zwar Freigrenzen, welche jedoch bei einem Warenwert von 1000 EUR überschritten sind. Dazu müsste der Wert der Sendung deutlich unter 100 EUR liegen. Den genauen Wert wird Dir das Zollamt bestimmt sagen können.
Wenn Du keine Rechnung vorlegen kannst, wird sich das Zollamt vermutlich an die Angaben des Absenders halten, oder den Wert marktüblich schätzen.
Sollte es sich um Waren handeln, die Du selbst innerhalb der letzten 3 Jahre in die USA verschickt hast und Du kannst hierzu entsprechende Nachweise vorlegen besteht die Möglichkeit, die Sendung als abgabenfreie Rückware abzufertigen. Andernfalls bleibt wohl nur, die Annahme zu verweigern oder die nicht geringen Abgaben zu zahlen.
Liebe Grüße
Wolfgang
Hallo Sandra,
ich habe Dir noch einen Link zur offiziellen Seite des Zoll´s rausgesucht. Hier hast Du den amtlichen Text, einfach anklicken:
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollbefreiun…
Gruß Wolfgang
hallo sandra,
es gibt einen pauschalierten abgabensatz von 17,5 % des warenwertes - allerdings nur bei sendungen die unentgeltlich gesandt werden und die ausschließlich zum persönlichen gebrauch oder verbrauch im haushalt des empfängers bestimmt sind und den wert von 700 € nicht übersteigen. der von dir angegebene wert von 1000 $ übersteigt mit ca. 805 € den grenzwert. also wird hier ggf. der zoll anfallen (dazu bräuchte ich genauere angaben zu den sachen)und zusätzlich die einfuhrumsatzsteuer von 19 %. das ganze kannst du unter www.zoll.de dann privatpersonen dann post und internet dann sendungen aus einen nicht-eu-staat im internet nachlesen. ich würde bei dem zollamt vorsprechen und mit dem sachbearbeiter klären was es für möglichkeiten gibt. vielleicht hat er einen ermessensspielraum der genutzt werden kann.
ich drück dir die daumen
lg
detlef