Moin,
Ich kenn mich im Postverkehr speziell nicht so gut aus. Es ist
aber so, dass im Normalfall der Zollwert zur Berechnung des
Zolles herangezogen wird, also Warenwert+anteiliger Transport.
So wird, wie hier für dich nachlesbar, im Postverkehr sehr
deutlcih zwischen kommerziellen und nichtkommerziellen
Sendungen unterschieden:
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/…
Zitat:
Bemessungsgrundlage bei der Abgabenberechnung ist der
Zollwert. Liegen der Einfuhr keine kommerziellen Erwägungen
zugrunde, sind die Postgebühren - sofern diese nicht
angemeldet - zum Zollwert nicht hinzuzurechnen.
Bei Einfuhren zu kommerziellen Zwecken gehört Porto dagegen
immer in voller Höhe - d.h. bis zum Bestimmungsort im Inland -
zum Zollwert. Da die Posttarife nicht nach
Beförderungskilometern gestaltet sind, kommt eine Aufteilung
in innergemeinschaftliche und außerhalb der Gemeinschaft
entstandene Kosten nicht in Betracht.
Zitat Ende
Das widerspricht deinen Ausführungen ganz deutlich. Der
Schwachsinn, wie du ihn bezeichnest, schützt auch vor
Missbrauch. Was würde sonst die Händler hindern, die
Warenwerte unter 22 Euro anzusetzen und die Transportkosten
dementsprechend hoch zu verrechnen.
Weißt du, warum mein Umgangston nicht ganz so freundlich ist? Weil hier immer wieder Pfadfinder auftauchen und über Regeln diskutieren, die sie nicht wirklich kennen, nicht richtig verstehen und dann auch noch falsch auslegen.
In deinem Fall hast du in der von dir verlinkten Zollseite den Passus „Für alle Waren, die nicht einfuhrabgabenfrei sind…“ überlesen - und kommst deswegen auch zu falschen weiteren Schlüssen. Da Waren mit Wert unter 22 EUR nach ZollbefrVO einfuhrabgabenbefreit sind, gelten alle weiteren Aussagen auf der Seite für diese Waren nicht mehr.
Aus diesem Grund spielt hier auch der Zollwert keine Rolle, denn bei Waren, für die keine Einfuhrabgaben anfallen, muss kein Zollwert ermittelt werden. Maßgeblich für die Einordnung als „Ware von geringem Wert“ ist allein der Warenwert.
Darüber hinaus sind kommerzielle Einfuhren solche von hier Handel Treibenden, die die Ware zum Weiterverkauf importieren.
Ist der Einführer der Ware eine Privatperson, die zum Eigenbedarf kauft, ist es keine kommerzielle Einfuhr.
Hier liegt also auch nur ein privater Import und keine kommerzielle Einfuhr vor.
Gruß,
MecFleih