Paketversand D -> CH ; Zollfragen

Hallo,

ich möchte ein Pakte von Deutschland in die Schweiz schicken. Da ich das noch nie gemacht habe bin ich etwas verunsichert und würde mich über etwas Anleitung freuen.

Es geht um Elektronik im weitesten Sinne (so ein Flug-kopter von meinem Sohn) der privat verkauft wird. Warenwert sind 350.- Euro, ich werde ihn für 300 Euro privat an privat verkaufen und ich habe schon herausgefunden das ich eine Zollinhaltserklärung CN23 ausfüllen muss.
Fragen dazu:

  • muss ich die Felder 7 und 8 ausfüllen?
  • was gebe ich am besten bei 10, Art der Sendung an? (Sonstiges? Wenn ja als Erklärung „Privatverkauf“?)
  • Sind die Felder 12, 13 von mir auszufüllen?
  • Bei Feld 14, soll ich da eine Rechnung beilegen? (da der Warenwert unter 1000 Euro ist)

Und wie sieht das generell mit der Zollgebühr aus? Wenn ich es richtig gelesen habe zahlt der Empfänger Zollgebühren, korrekt? (in welcher Höhe sind die ca.?)

Ach, so viele Fragen. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Liebe Grüße,
Ute

Das stimmt. Der Schweizer Zoll wird sich an den Empfänger wenden und dann die Einfuhrabgaben verlangen.
Wie hoch ? keine Ahnung, das kann man ja nur beim dortigen Zoll erfahren.
Darüber müsste sich der Schweizer doch selbst Gedanken machen, das zu den 300 € plus Porto noch mehr hinzukommt.

Beschreibe den Inhalt genau: Beispiel „Elektro-Helikopter mit Zubehör“
hat es viel Einzelteile, dann beschreibe die einzeln (jedenfalls die Hauptbestandteile)
Also etwa 1 Funkfernsteuerung, 1 Akku usw.

Und dann mache es so wie angedacht, „Verschiedenes“ und Zusatz „Privatverkauf Gebrauchtware“

Preis ist klar " 300 € " ist der Warenwert.
Gewicht klar
Gewicht mit Verpackung wohl auch klar

Felder 7 und 8 betreffen kommerzielle Handelsware.

Rechnung kannst(solltest) du belegen. Eine einfache Rechnung, Beschreibung und ausgehandelter Preis evtl. plus Versandkosten
Mit deinen Daten und denen des Empfängers

Ursprungszeugnisse gehören zu Handelswaren, die wirst Du m.E. nicht brauchen.
Die wären auch umständlich zu beschaffen, wenn überhaupt.

MfG
duck313

Hi,

Feld 7 und 8 brauchst du nicht auszufüllen, die finale Einreihung erfolgt beim CH-Zoll.

Bei 10 Sonstiges angeben und Privatverkauf, 13 und 14 betreffen dich nicht.

Die Rechnung würde ich nicht mit ins Paket packen, sondern draußen dran kleben.

Gruss,
Little.

Man kann doch bei der Postfiliale so eine einseitig klebrige Tüte bekommen, wo man die Rechnung reinlegen kann.

Genau, oder in einem Briefumschlag

Servus,

die Schweizer Einfuhr-Mehrwertsteuer macht 7,7 Prozent des Warenwerts, Einfuhrzoll fällt keiner an.

Schöne Grüße

MM

wow, ihr seid super, vielen Dank schon mal für die vielen tollen und sehr hilfreichen Antworten.
Wenn ich das richtig verstehe zahle ich neben den Paktegebühren (z.B. die 26,90 Euro bei der Post/DHL) keine weiteren Gebühren, auch für die Zollinhaltserklärung cn23 nicht, korrekt?

Die 7,7% Einführ-Mehrwertsteuer muss mich dann ja nicht mehr belasten :smile:

Danke Euch nochmal,
salute,
Ute

Das kommt drauf an.

Wenn eine Lieferung DDP vereinbart ist, kommt dann in ein paar Wochen die Rechnung vom Paketdienst.

Schöne Grüße

MM

mit DDP meinst Du diesen Inkoterm? Das ist doch für mich als Privatperson nicht relevant?

salute,
Ute

Servus,

wenn Du eine Ware an jemanden lieferst, vereinbarst Du, zu welchen Bedingungen geliefert wird. Wenn nichts explizit vereinbart ist, gibt es sehr viele Möglichkeiten, welche Lieferbedingungen man unterstellen oder vermuten kann.

Es ist wenig wahrscheinlich, dass sich im gegebenen Fall eine Lieferung DDP unterstellen lässt, aber auch nicht ausgeschlossen. Ob sich der Verkäufer einer Ware „Privatperson“, „Vergnügungsverein“ oder „Hitzlibutzli“ nennt, hat jedenfalls keinen Einfluss darauf, zu welchen Bedingungen er liefert und ob diese eindeutig vereinbart sind oder aus den Umständen erschlossen und interpretiert werden müssen.

Schöne Grüße

MM

1 Like

ok, verstehe, was müsste ich denn vereinbaren dass mir im Nachgang nicht noch zusätzliche Kosten entstehen?
Vereinbart wäre in diesem Fall dass der Verkäufer die Ware plus die Versandkosten bezahlt.

Servus,

DAP

Schöne Grüße

MM

1 Like

DAP?
ich hab das gegoogelt und unter http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/dap.html folgendes gefunden: „…Der Verkäufer trägt alle Kosten und Gefahren bis zum vereinbarten Bestimmungsort…“.

In diesem Fall soll es doch so sein dass der Käufer alle Kosten des Versands trägt, passt dann DAP?

Danke

Salute,
Ute

Servus,

Wenn der Verkäufer das Paket bei der Post oder einem Paketdienst aufgibt, trägt er in jedem Fall die Kosten des Transports - man kann keine Pakete unfrei verschicken. Dass er das Paketporto vom Käufer über den Kaufpreis erstatten lässt, steht auf einem anderen Blatt. Von daher kommt hier nur DAP in Frage, falls nicht der Käufer die Ware abholt.

Schöne Grüße

MM

1 Like

ok, Danke.

Überspitzt formuliert: wenn Tante Erna ihrer Nichte ein paar gestrickte Socken schickte, selbst wenn sie im Nachgang von ihrer Nichte das Porto erstattet bekommt, ist das formal DAP, korrekt?

Danke nochmals :smile:
Salute,
Ute

Servus,

ja - es sei denn, die Nichte kann den Paketdienst davon überzeugen, dass sie die Socken DDP bekommen hat. Das spielt bei einer Geschenksendung keine Rolle, aber bei Handelsware bekommt dann die Tante Erna die Rechnung vom Schweizerzoll. Da tut sie dann gut daran, den Socken kein Bündnerfleisch beizulegen:

https://www.youtube.com/watch?v=EGAEHoMMJgc

In diesem Sinne

MM