Angenommen, man nimmt in Abwesenheit der Nachbarn deren Pakete an und quittiert für den Empfang. Und weiterhin angenommen, man gibt das Paket dann an den Nachbarn weiter und dieser behauptet später , kein Paket bekommen zu haben. Wer haftet dann, da in diesem Fall Aussage gegen Aussage steht und es weder eine Quittung für die Übergabe noch Zeugen gäbe.
Vielen Dank im Voraus.
Mit besten Grüßen