Als Lehramtsanwärter kann er sich nicht in Psychotherapie
begeben, bzw. zu einem Psychiater gehen.
Er kann schon in Therapie gehen und sollte es auch unbedingt tun. Die Frage ist nur, wie er damit umgeht:
Möglichkeit 1: Er lässt es ganz normal über die Beihilfe laufen, geht von einen guten Therapieverlauf aus, was bei Panikattacken nicht selten ist, und wartet die Untersuchung ab. Hier müsste der Amtsarzt erst einmal zu dem Schluss kommen, dass die Therapie überhaupt zu einer nachteiligen Prognose führt. Das kann zwar sein, jedoch bestehen gute Chancen, dass das nicht negativ gewertet wird.
Möglichkeit 2: Er bezahlt die Therapie aus eigener Tasche.
Möglichkeit 3: Er versichert sich bis dahin freiwillig gesetzlich und lässt die Krankenkasse zahlen.
Möglichkeiten 2 und 3 lösen das Problem nicht, dass die Entscheidung bei der Begutachtung getroffen wird. Wahrheitwidrige Angaben im Zuge der Verbeamtung können zu ernsthaften Problemen führen, sind also auch keine Lösung.
Möglichkeit 4: Nichtstun. Wie bescheuert! Was riskiert er schlimmsten Falls? Nur, dass er nicht verbeamtet wird. Er könnte dann aber immer noch als angestellter Lehrer arbeiten. Jemand der nur wegen der vielleicht im ungünstigsten Fall nicht erfolgten Verbeamtung eine Therapie nicht macht, die ihm mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit von seinem Problem befreit, ist in meinen Augen nicht nur blöd, sondern er sollte sich fragen, ob er dann wirklich für den Staatsdienst und vor allem als Lehrer so geeignet ist.
Wenn er wegen seiner Panikattacken jetzt bereits tagelang ausfällt ist, dann fällt das ohnehin schon auf.
Er soll die Therapie machen und das schleunigst. Aufpassen sollte er allerdings beim Thema private Krankenversicherung.
Eine weitere Frage ist, was man mit einem Germanistikstudium
ohne Ref. anfangen kann.
Das Referendariat selbst ist übrigens nicht das Problem, nur die Verbeamtung!