Hallo,
ich werde aus den Gesetzen nicht schlau - unter welchen Umständen und zu welchen Zeiten darf man alte Pappeln mit einem Umfang deutlich > 60 cm, die auf einem Privatgrundstück (Außenbereich) als Hain stehen, fällen oder nicht? Der Hain grenzt mit einer kurzen Seite an einen Privatweg, sonst nur an Wiesen.
Ort ist MOL, Biosphärenreservat Schorfheide.
Bundesnaturschutzgesetzt verbietet Fällungen grundsätzlich ab 1. 3., Baumschutzverordnung Brandenburg erst ab 15.3. wobei ich bei beiden Gesetzen keine Angaben zum Stammumfang gefunden habe.
Weiß da zufällig jemand Bescheid?
Gruß,
Paran
Und nein, ich will nichts fällen.
Gruß,
Paran